De-Mail ist ein beliebtes Schlagwort dieser Tage; es steht für Fortschritt, technische Entwicklung und Bürgernähe vor allem im Hinblick auf die Verwaltung. Die Gegner sehen eine weitere Entwicklung hin zum gläsernen Menschen. Was sich überhaupt genau hinter dem Begriff verbirgt, ist vielen jedoch unklar. Daher soll De-Mail im Folgenden erklärt und näher erläutert werden.
Grundlegendes zu De-Mail
Bei De-Mail handelt es sich um ein Projekt des Bundesinnenministeriums, dessen Ziel es ist, auch die Versendung von verbindlichen und wichtigen Mitteilungen, Nachrichten und Dokumenten über das Internet möglich zu machen. Dies ist vor allem im Umgang mit Behörden interessant: zwar können einfache Anfragen vielfach auch bisher per email getätigt werden. Nach wie vor verlangen die Behörden in der Regel bei verbindlichen Erklärungen wie beispielsweise der Steuererklärung (trotz der Möglichkeit des Elster-Verfahrens) Widersprüchen gegen Bescheiden, mit welchen bestimmte Fristen gewahrt werden müssen, oder auch Anträgen auf bestimmte Genehmigungen eine Einlegung per Brief oder zumindest per Fax. Das De-Mail-Verfahren soll das ändern: hierdurch soll eine Möglichkeit geschaffen werden, rechtlich verbindlich mit Behörden über das Internet mit einem ähnlichen Medium wie der email zu kommunizieren. Daneben kann über De-Mail auch auf besonders sichere Weise mit anderen Personen kommuniziert werden. Für diesen Zweck wurde eigens ein Gesetz geschaffen, dass die besonderen Voraussetzungen zur sicheren und vertraulichen elektronischen Kommunikation, insbesondere, aber nicht nur mit Behörden, regelt, das DE-Mail-Gesetz. Mit diesem Gesetz werden gleichzeitig auch verbindliche europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Nicht zu verwechseln ist das De-mail-Verfahren mit dem E-Post-Brief der Deutschen Post: letztgenanntes weist zwar ähnliche Sicherheitsstandards auf, gehört jedoch nicht zu dem Projekt und ist deshalb auch nicht von den Regelungen des de-Mail-Gesetzes umfasst. Es handelt sich vielmehr um eine Eigenschöpfung der Deutschen Post als Konkurrenzprodukt. Allerdings will die Deutsche Post eine Zulassung als Anbieter von De-Mail-Dienstleistungen beantragen.
Realisierung
Realisiert wird das Projekt, indem der Nutzer ein Postfach bei einem zugelassenen Betreiber einrichtet. Ein derartiges Postfach können nicht nur natürliche Personen, also der normale Bürger, sondern auch beispielsweise juristische Personen wie etwa Vereine oder Aktiengesellschaften und ähnliche Unternehmen einrichten. Das Innenministerium betreibt und verwaltet den Dienst nicht selbst; vielmehr wird dies einigen zertifizierten Unternehmen überlassen, die den De-Mail-Dienst gemeinsam abwickeln und die zunächst ein spezielles Akkreditierungsverfahren durchlaufen müssen, in dessen Rahmen nachzuweisen ist, dass sie den Sicherheitsanforderungen von De-Mail erfüllen. Zu den geprüften Anbietern sollen dann unter anderem die für ihre eMail-Dienste bekannten Provider web.de und GMX sowie die Deutsche Telekom gehören. Bei der Einrichtung des Postfachs muss der Nutzer sich zunächst ausweisen, es werden Name, Geburtsdatum, Meldeadresse sowie weitere Daten erfasst, die Bestandteil des Personalausweises sind. Damit diese Daten bei der Erstanmeldung zuverlässig übermittelt werden und Missbrauch ausgeschlossen wird, ist eine Registrierung über ein sicheres Verfahren notwendig, beispielsweise über die Funktionen des elektronischen Personalausweises oder das so genannte Post-ident-Verfahren, bei welchem die Richtigkeit der Daten durch die Deutsche Post überprüft wird. Der Nutzer erhält bei positiver Überprüfung eine De-Mail-Adresse, die den Vor- und Nachnamen des Nutzers enthält und den normalen email-Adressen ähnelt. Eine erneute Identifizierung ist auch dann notwendig, wenn der Nutzer seine Adresse oder beispielsweise bei einer Heirat seinen Namen ändert.
Weitere Funktionen neben dem bloßen sicheren und verbindlichen Nachrichtenversand eines De-Mail-Kontos sind die so genannten de-ident sowie de-safe-Verfahren. Während ersteres dazu dient, im Umgang mit Behörden oder auch Dritten wie beispielsweise Onlineshops die Identität und das Alter zu bestätigen, beschreibt zweitgenanntes die Funktion, dass Nachrichten sicher und vor fremder Manipulation geschützt online aufbewahrt werden können. Wichtig ist daneben auch das Verfahren bei Vertragsende: bis zu drei Monate danach soll der Nutzer noch auch seine gespeicherten Daten zugreifen können, danach darf der Anbieter diese löschen.
Kritikpunkte
Trotz der zweifellos bestehenden Vorteile gibt es in mancherlei Hinsicht Vorbehalte gegen das De-Mail-Verfahren. Zunächst existieren in datenschutzrechtlicher Hinsicht Bedenken: so muss, anders als bei der herkömmlichen Briefzustellung, erst eine Identitätsfeststellung vorgenommen werden. Ein anderes Problem ist die Verfügbarkeit dieser Daten für eine Vielzahl von Behörden, die zum Teil ohne weiteres auf Grund der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes auf diese zugreifen können. Auch die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist im Bezug auf die De-Mails in den Vorgaben aus dem dazugehörenden Gesetz nicht zwingend ausgeschlossen, so dass es prinzipiell möglich sein kann, dass jede über das Postfach geführte Kommunikation ohne den Willen des Nutzers weiter gespeichert wird. Es wird daher befürchtet, dass in Zukunft nur noch eine offene Kommunikation ohne jede Anonymität angestrebt wird, und zwar auch bei Behörden und Stellen, die ihre Leistungen bisher ohne weiteren Identitätsnachweis erbracht haben. Zudem kann die Möglichkeit, die Identität eines Kunden eindeutig festzustellen, dazu gebraucht werden, ihn von Produkten oder Dienstleistungen auszuschließen. Damit würde ein Schritt hin zum gläsernen Menschen gemacht. Auch wird teilweise bemängelt, dass mit dem Bundesinnenministerium die gleiche Stelle federführend ist, die auch die Onlinedurchsuchung zu verantworten habe. Zudem wird kritisiert, dass gerade die Deutsche Telekom, die ja selbst schon in Probleme mit dem Datenschutz verwickelt war, eine maßgebliche Rolle im De-Mail-Verfahren spielen soll. Fraglich bleibt auch bis zur tatsächlichen Einführung, wie viel die De-Mails eigentlich kosten sollen; dies ist Sache der einzelnen Anbieter.
Auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht gibt es Bedenken. So können durch das De-Mail-Verfahren behördliche Bescheide verbindlich zugestellt werden, ohne dass es einer weiteren Empfangsbestätigung bedürfte; der Nutzer könnte also gerade bei wichtigen Nachrichten ohne Information bleiben, während maßgebliche Fristen bereits laufen. Dem Nutzer könnte auf diese Weise die Möglichkeit zu einem gerichtlichen Vorgehen genommen werden, da die Bescheide nach einer gewissen Zeit unanfechtbar werden. Auch ist unklar, was die Folgen eines Missbrauchs des Kontos sind. Teilweise wird befürchtet, dass der Nutzer die Beweislast für einen Missbrauch tragen müsste – wäre dies wirklich der Fall und kann er das nicht, was die Regel sein dürfte, müsste er die rechtlichen Folgen eines Missbrauchs tragen, beispielsweise die Versäumnis von Fristen oder auch über das Konto eingegangene Verträge bei Onlinehändlern.
Insgesamt bleibt es spannend, abzuwarten, wie sich der Dienst entwickeln und ob es in der Bevölkerung überhaupt zu einer Akzeptanz kommen wird. Zwar ist eine Abwicklung von Behördengängen und ähnlichen Geschäften bequem von zu Hause aus eine verführerische Idee; allerdings geht dies wohl auf Kosten der Anonymität und des Datenschutzes.