Kaum ein anderes Thema hat die Medienlandschaft in den letzten Wochen so bestimmt wie die Frage der Schuldenkrise in Griechenland. Vielfach wird hier jedoch mit Fachbegriffen so inflationär umgegangen, dass am Ende beim Bürger mehr Fragen als Antworten bleiben. Mit Worten wir Rettungsschirm und Schuldenschnitt, Eurobonds und EFSM weiß kaum jemand etwas anzufangen, das Verständnis leidet. Im Folgenden soll daher ein Überblick über die Entwicklung der Krise und die wichtigsten Maßnahmen gegeben werden.
Die Entwicklung von der nationalen zur Eurokrise
Seit Langem bestimmt die Entwicklung in Griechenland nahezu täglich das Bild in den Nachrichten. Begonnen hat die Krise bereits im Jahr 2010: damals war offensichtlich geworden, dass Griechenland seit Jahren ein strukturelles Haushaltsdefizit aufweist, der griechische Staat also wesentlich mehr Geld ausgibt als an Steuern und anderen Einnahmen erwirtschaftet wird. Dadurch wuchs auch der griechische Schuldenberg auf eine immense Summe. Die Folge dieser hohen Verschuldung ist, dass eine Kapitalbeschaffung am freien Markt inzwischen nahezu unmöglich ist; grundsätzlich sind nämlich auch Staaten gezwungen, sich notwendiges Geld, also „flüssige Mittel“ für die laufenden Kosten, das sie nicht durch eigene Steuern oder ähnliche Einnahmen erwirtschaften können, bei Banken, Investoren etc. wie ein gewöhnlicher Kreditnehmer zu leihen. Mittel zu dieser Kapitalbeschaffung sind beispielsweise Staatsanleihen als besondere Art der Schuldverschreibung, die Staaten für eine bestimmte Geldsumme an Gläubiger ausgeben und für die sie je nach Laufzeit und Bonität, die sich maßgeblich nach dem Ausfallrisiko bestimmt, niedrige oder hohe Zinsen zahlen. Wegen der hohen Verschuldung wuchs jedoch die Angst der Kreditgeber, der Staat könne das geliehene Geld nicht mehr zurückzahlen. Die logische Folge davon ist, dass die Zinsen für Darlehen, wie auch bei Privatkreditnehmern, in die Höhe schnellen. Um jedoch laufende Ausgaben zu decken und insbesondere fällige Altkredite zurückzuzahlen, braucht auch ein Staat liquide Mittel; kann er nicht mehr zahlen, ist er praktisch insolvent, also zahlungsunfähig. Als Nebenfolge setzen die Ratingagenturen, die die Bonität von Schuldnern ermitteln, das Rating Griechenlands immer weiter herab, so dass Griechenland für frisches Geld noch mehr Zinsen zahlen musste. Ein verhängnisvoller Teufelskreis entwickelte sich so.
Hier setzen nun die Bemühungen der Eurozone ein, die vor allem aufgrund der Bankenwelt eine Zahlungsunfähigkeit des griechischen Staates verhindern wollen. Bei einer solchen wird nämlich befürchtet, dass viele Banken, die Staatsanleihen des Landes halten, ebenfalls vor dem Ruin stünden und wie 2008 gestützt werden müssten.
Nach vielen Protesten weitete sich die Schuldenkrise daneben zu einer handfesten Regierungskrise im November aus: erst nach langen Diskussionen und der Ankündigung einer Volksabstimmung trat der bisherige Regierungschef Papandreou zurück und überließ seinem Nachfolger Papadimos den Platz als Ministerpräsident.
Gegenmaßnahmen
Um eine Zahlungsunfähigkeit Griechenlands zu verhindern, wurden sodann verschiedene Gegenmaßnahmen eingeleitet. Während die griechische Regierung verschiedene Sparpakete auflegte, was zu massiven Protesten der Bevölkerung führte, und zudem verstärkt Korruption und Schattenwirtschaft bekämpfen wollte, blieben auch die Europäische Union, die Europäische Zentralbank sowie der Internationale Währungsfonds, der als Organ der Vereinten Nationen die internationale Währungspolitik und den Welthandel überwachen soll, nicht untätig.
So wurden bislang zwei Rettungspakete von Europäischer Union und Internationalem Währungsfonds an Griechenland geschnürt, die de facto hauptsächlich aus Krediten, die in einzelnen Stufen, so genannten Tranchen, ausgezahlt werden, bestanden und sich aus verschiedenen Einzelmaßnahmen zusammensetzten. Zudem wurde vereinbart, dass auch Private, wie Banken und Versicherungen, einen Beitrag zur Rettung Griechenlands zu leisten haben. Schließlich wurde bei einem EU-Gipfel Ende Oktober 2011 der so genannte Schuldenschnitt festgelegt, also der Verzicht privater Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen.
Der Europäische Rettungsschirm
Die wohl am meisten diskutierte dieser Maßnahmen stellt der so genannte Europäische Rettungsschirm als ganzes Bündel von Einzelinstrumenten dar. Darunter versteht man zum einen Kredite durch einzelne Mitgliedstaaten der Union an Griechenland in einem Gesamtvolumen von insgesamt 80 Milliarden €, zum anderen verschiedene Stabilisierungsinstrumente. Unter diese Instrumente fallen zunächst der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der auf einer Verordnung der EU beruht, in der die Vergabe von Krediten direkt durch die Europäische Union an Mitgliedstaaten erlaubt wird, und weiterhin die so genannte Europäische Finanzstabilisierungsstabilität (EFSF), die im Gegensatz dazu ein intergouvernementales Konstrukt darstellt, sich also nach Völker-, nicht nach Europarecht richtet. Letztgenannte Vereinbarung soll dafür sorgen, dass das Kreditvolumen, das aufgrund des EFSM vergeben wird, erhöht wird, indem verschiedene Euro-Staaten verbindlich durch Bürgschaften bis zu 440 Milliarden € für die Kredite der EU an den griechischen Staat haften. Durch einen zusätzlichen „Hebel“ soll dieses Volumen zusätzlich ohne höheres Risiko auf bis zu eine Billion Euro erhöht werden.
Neben diesen vorübergehenden Maßnahmen ist geplant, auch ein dauerhaftes Instrument zur Sicherung des Euro einzurichten, den so genannten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Auch dessen Zweck wäre die Stützung von von der Zahlungsunfähigkeit bedrohten Mitgliedstaaten durch Kredite. Bislang ist der ESM allerdings noch nicht in Kraft.
Neben den Maßnahmen der EU haben auch andere Institutionen Maßnahmen eingeleitet. So hat der Internationale Währungsfonds Kredite in Höhe von bis zu 250 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Die Europäische Zentralbank, ihrerseits ein Organ der Europäischen Union, jedoch weitgehend in der Wahl ihrer Mittel unabhängig von der Politik, hat zur Stützung des Euro begonnen, Staatsanleihen der verschuldeten Staaten auf dem so genannten Zweitmarkt zu erwerben, damit diese wieder über genügend Geldmittel verfügen. Diese Anleihen wurden nicht von den Staaten direkt, was die EU-Verträge verbieten, sondern von Dritten, beispielsweise Banken, erworben, die die Anleihen vorher gekauft hatten. Dadurch wurde das Ausfallrisiko, also die Gefahr, dass die Staaten ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können, auf einen solventen Schuldner verlagert, was auch zu einer Beruhigung der Märkte führen sollte, die neben der Staatsschulden- auch eine neue Bankenkrise befürchteten.
Die Idee der so genannten Euro-Bonds, die eine Zeit lang die Diskussion beherrschten, konnte sich letztlich nicht durchsetzen. Damit meint man die Möglichkeit, statt wie bisher einzelne Staatsanleihen auszugeben und mit deren Hilfe für jeden Staat gesondert liquide Mittel zu erhalten, in der Gruppe gemeinsame Staatsanleihen, die Euro-Bonds, aufzulegen, das erhaltene Geld dann aufzuteilen und für deren Rückzahlung dann die beteiligten Staaten gemeinsam haften. Der Vorteil eines solchen Vorteils wäre, dass schwächere Staaten von der guten Bonität wirtschaftlich stärkerer Mitgliedstaaten wie beispielsweise Deutschland profitiert und Geldmittel zu wesentlich geringeren Zinsen erhalten hätten. Jedoch wird neben der als ungerecht empfundenen Zinslastverteilung als Ablehnungsgrund vor allem auch angeführt, dass durch die Haftung aller Mitgliedstaaten den einzelnen der Anreiz genommen werden könnte, eine stabile Haushaltslage aus eigener Anstrengung heraus zu schaffen. Angesichts der bisherigen Ablehnung vor allem durch Deutschland und Frankreich gehören die Euro-Bonds daher bislang nicht zum Maßnahmenpaket im Rahmen der Griechenlandrettung.
Insgesamt wird der Erfolg der Maßnahmen abzuwarten sein, die Lage bleibt jedenfalls gespannt.