Die Ankündigung der CD mit Steuersünderdaten führte zu einer großen Welle von Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung. Viele Menschen gingen diesen Weg, da sie sich so Straffreiheit erhofften. Wir erklären die Hintergründe und geplante sowie aktuelle Veränderungen, die es Steuersündern nicht mehr so einfach wie früher machen.
Bedeutung der Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist in § 371 Abgabenordnung (AO) geregelt. Demnach muss der Steuerzahler nicht nur die hinterzogenen Steuern nachzahlen sondern auch unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt, ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt. Der Hauptgrund für diese Privilegierung ist, dass der Staat nachträglich noch das Steueraufkommen erhalten soll. Die Steuerhinterziehung ist dabei auch dann möglich, wenn diese schon vollständig abgeschlossen wurde.
Die Voraussetzungen der Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige kann jeder abgeben, der als Täter eine Steuerhinterziehung begangen hat. Die Selbstanzeige ist an das örtlich und sachlihe Finanzamt zu richten. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Aus Gründen der Vereinfachung und Beweisbarkeit sollte die Selbstanzeige aber schriftlich formuliert werden. Ferner müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Dazu setzt das Finanzamt in der Regel eine angemessene Frist, vgl. § 371 Abs. 3 AO. Sollte der Steuerzahler nicht genügend Eigenmittel haben, um die Steuern nebst Hinterziehungszinsen zurückzuzahlen, so kommt eine Finanzierung in Betracht.
Wann eine Selbstanzeige nicht möglich ist
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Selbstanzeige allerdings nicht möglich. Dieses regelt § 371 Abs. 2 AO.
- der Betriebsprüfer ist bereits erschienen
- dem Täter wurde die Einleitung des Verfahrens wegen der Tat bereits bekanntgegeben
- die Tat war entdeckt und der Täter wusste dieses oder konnte davon ausgehen
Aktuelle Einschränkungen durch den BGH und Gesetzesinitiative
Der Bundesgerichtshof (BGH Az.: StR 1 577/09) hat nun ein Grundsatzurteil zur Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erlassen und damit klargestellt, dass eine Bestrafung nur dann ausscheidet, wenn der Bürger vollständig zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt. Demnach muss er reinen Tisch machen und alle verheimlichten Auslandskosten offenbahren. Es reicht nicht aus, nur die Konten anzugeben, deren Entdeckung der Steuerzahler befürchtet. Zudem muss die Selbstanzeige erfolgen, bevor die Straftat entdeckt wird. Hat die Polizei erst Ermittlungen aufgenommen und beispielsweise die Wohnung durchsucht, so ist eine Selbstanzeige zu spät.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs geht damit in dieselbe Richtung, wie ein derzeit diskutierter Gesetzesentwurf, der von Unionsparteien und FDP im Bundestag eingebracht wurde, um die Möglichkeiten der Selbstanzeige einzuschränken. Die Initiative erfolgte vorallem, da mehr als 10.000 Steuerhinterzieher sich selbst angezeigt hatten, nachdem die Bundesregierung den Ankauf der Steuer-CD bekannt machte. Drei Punkte werden in dieser Initiative angesprochen:
- Keine Teilselbstanzeigen
Nicht ausreichend für eine Selbstanzeige ist es, wenn nur für bestimmte Jahre eine Offenbahrung erfolgt. Vielmehr soll der Steuerschuldner für die gesamte Vergangenheit reinen Tisch machen müssen. - Einschränkung des Anzeigezeitpunkts
Bis jetzt konnte die Steuerhinterziehung solange angezeigt werden, wie die Tat noch nicht entdeckt war. Auch dieses soll sich nach dem Gesetzesentwurf ändern. Vielmehr soll schon die Zustellung einer Prüfungsanordnung durch den Betriebsprüfer dazu führen, dass eine Selbstanzeige nicht mehr möglich ist. - Höhere Zinsen
Zudem sollen Steuersündern höhere Zinsen für die nachzuzahlenden Steuern abverlangt werden. Damit soll ein die Steuern hinterziehender schlechter gestellt werden, als derjenige, der lediglich vergessen hat, die Steuerschulden zu überweisen.
Dass die Steuerhinterziehung zu empfindlichen Haftstrafen führen kann, das hat das aktuelle Urteil des BGH gezeigt. Das Gericht bestätigte nämlich die Verurteilung eines Geschäftsmannes, der wegen Steuerhinterziehung zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Der Mann hatte fast drei Millionen Euro an Steuern hinterzogen.
Dieser Artikel hier ist auch recht interessant:
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/selbstanzeige-und-steuerhinterziehung-hoechste-zeit-fuer-steuerbeichte.php