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Anwalt und Marketing im Internet

Dienstag, 25. Mai 2010

Anwaltsmarketing findet nicht nur im Internet statt. Stattdessen gibt es auch noch eine Vielzahl an Möglichkeiten, die sich offline nutzen lassen. Die wichtigsten Möglichkeiten des Anwaltsmarketings außerhalb des Internets und deren Online-Alternativen finden Sie hier.

Schon bevor es das Internet gab mussten Anwalte um ihre Mandanten werben. Im Laufe der Zeit hat sich eine Vielzahl an Möglichkeiten herauskristallisiert, wie Mandanten angesprochen werden können. Mittlerweile werden viele diese Werbeformen allerdings durch die neuen Medien und insbesondere das Internet abgelöst. An vielen Stellen gibt es im Internet Lösungen, die wesentlich praktikabler als althergebrachte Werbemethoden sind.

Dennoch kann ein wirksames Anwalts- und Kanzleimarketing auch durch Maßnahmen im Offline-Bereich unterstützt werden. Daher möchte ich Ihnen die klassischen Werbemöglichkeiten und deren Äquivalent im Internet einmal genauer vorstellen.

Zu den klassischen Werbemöglichkeiten als Rechtsanwalt gehören:

  • Vortragstätigkeit
  • Verzeichnisse, z.B. Gelbe Seiten
  • Publikationen in Zeitungen / Zeitschriften
  • Führungspositionen in Vereinen oder Verbänden
  • Zeitungsanzeigen
  • Telefonberatung
Klassische Vortragstätigkeit

Traditionell halten Rechtsanwälte Vorträge, um Expertise zu teilen und Mandanten auf sich aufmerksam zu machen. Vorträge können bei Firmen oder Vereinen gehalten werden. Auch das Fernsehen bzw. Radio sind teilweise gegenüber Interviews aufgeschlossen; gerade wenn es um aktuelle Themen geht. Die Nachteile dieser Marketingform liegen aber meist im großen Zeitverlust. Wer längere Vorträge hält, ist meist den Tag über eingebunden und hat gegebenenfalls sogar noch Anfahrtswege, die ebenfalls Zeit brauchen und Anfahrtskosten verursachen können. Zudem fehlt die Zeit, um im Büro Akten bearbeiten zu können. Der Vorteil liegt allerdings darin, dass Sie persönlich erscheinen und potentielle Mandanten Sie live erleben. Da die Auswahl eines Rechtsanwaltes immer auch eine Vertrauensentscheidung ist, können Sie durch einen guten Auftritt Pluspunkte sammeln.

Die Alternative zur klassischen Vortragstätigkeit liegt in sogenannten Podcasts oder auch Vodcasts. Bei diesen handelt es sich um Audio- beziehungsweise Videoaufzeichnungen, in denen Sie die Vorträge halten und diese ins Internet stellen. Ein gutes Beispiel für Vodcasts ist die Seite von Dr. Bahr auf http://www.law-vodcast.de/. Die dort bereitgehaltenen Videos sind aufwändig produziert und geschnitten. Wer allerdings auf eine gute Produktion mit professionellen Sprechern setzt, für den fallen hohe Kosten an. Zudem sind Videobeiträge von Suchmaschinen nicht durchsuchbar und daher schwerer im Internet zu finden.

Publikationen in Zeitschriften / Zeitungen

Häufig veröffentlichen Rechtsanwälte Artikel in Zeitungen oder Zeitschriften. Darin kann beispielsweise über aktuelle Urteile oder auch für Verbraucher relevante Themen – wie das Widerrufsrecht im Fernabsatz – berichtet werden. Die Kosten sind hier relativ gering, allerdings sind gute Kontakte zu Redaktionen nötig. Häufig haben Zeitschriften auch schon feste Autoren für rechtliche Kolumnen, was die Schwierigkeit erhöht, dort Fuß zu fassen. Zudem ergeben sich häufig Streuverluste, da die wenigsten Leser zu dem Zeitpunkt einen Juristen benötigen, in dem der Artikel erscheint. Wenn dann rechtliche Beratung nötig wird, so wird man sich kaum an den alten Artikel erinnern. Anders mag das nur dann sein, wenn der Anwalt beispielsweise wöchentlich für die betreffende Zeitschrift schreibt.

Publizieren lassen sich Artikel allerdings auch im Internet. Zu diesem Punkt hatte ich bereits einen Beitrag über das Artikelmarketing für Rechtsanwälte verfasst. Die selbstgeschriebenen Artikel lassen sich in Blogs, Rechtsmagazinen oder Onlinezeitschriften veröffentlichen. Die Kosten dafür sind meist niedrig, da viele Internetseiten kostenlos Artikel veröffentlichen, wie auch auf dieser Seite in der Rubrik Anwaltstipps. Die Artikel können natürlich auch auf der eigenen Kanzleihomepage veröffentlicht werden. Allerdings ist dieses nur dann sinnvoll, wenn diese Seite viele Besucher aufweist. Da etablierte Rechtsmagazine oft einen konstanten Besucherstrom haben, erreichen Sie über die dortige Publikation wesentlich mehr Menschen.

Der Erfolg von Artikeln ist wesentlich größer als bei Printmedien, da Suchmaschinen jedes Wort eines Artikel erfassen. So wird der Artikel immer dann angezeigt, wenn ein Nutzer nach Begriffen aus dem Artikel sucht. Wer beispielsweise nach “Anwalt und Marketing im Internet” sucht, der wird bei Google auch auf diesen Artikel stoßen.  Zudem lassen sich so die Suchgewohnheiten von zukünftigen Mandanten zunutze machen. Viele Rechtsratsuchende suchen zunächst einmal im Internet nach einer Lösung oder Einschätzung für das eigene Problem. Dabei stoßen sie über kurz oder lang auf die veröffentlichten Artikel und Ihr Profil. Zudem ist alles, was ins Internet gestellt wurde dort für die Ewigkeit zu finden. Während Zeitschriften nach kurzer Zeit entsorgt werden, werben im Internet eingestellte Artikel auf unbegrenzte Zeit.

Vereinsmitgliedschaften

Viele Juristen versuchen auch über Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden, Mandanten zu akquirieren. Das muss nicht immer der Golfclub sein, sondern können auch andere, wie der Segel- oder Schachverein sein. Entweder man begibt sich dorthin, da einen die Thematik interessiert oder weil man sich von der Mitgliedschaft oder einem Vorstandsposten neue Mandanten erhofft. Meist ergeben sich aber durch derartige Mitgliedschaften nur mittelbar Geschäftschancen. Wer zudem zu oft auf seinen Beruf als Anwalt hinweist, läuft Gefahr, dass andere Mitglieder einen als Wichtigtuer abspeisen oder davon ausgehen, dass man nur wegen geschäftlicher Kontakte am Vereinsleben teilnimmt.

Im Internet gibt es natürlich kein Vereinsleben, dafür aber soziale Netzwerke oder auch Communities genannt. Eines der prominentesten Beispiele ist XING. Hier lässt sich kostenlos ein Profil einrichten und mit Daten zur eigenen Person füllen. Diese Netzwerke kann man besonders gut zum Aufrechterhalten bestehender Kontakte nutzen, indem man fremde Personen zu seinem Netzwerk hinzufügt. Meist bieten diese Communites auch die Möglichkeit in Foren mit anderen Mitgliedern zu kommunizieren. Durch regelmäßige Beiträge in Foren kann man leicht auf sich aufmerksam machen. Gerade wenn man qualifizierte Beiträge zu aktuellen Diskussionen oder Problemen anderer abgibt, erhöht man seine Sichtbarkeit im Internet. Teilweise suchen andere Nutzer auch direkt nach Rechtsanwälten für Rechtsprobleme und fragen andere nach Empfehlungen. Die Kosten für derartige Netzwerke sind meist gering. Allerdings sollte man aufpassen, dass nicht zu viel Zeit in die virtuellen Bekanntschaften investiert wird. Manche Netzwerke sind wahre “Zeit-Killer”.

Suchverzeichnisse

Suchverzeichnisse, wie beispielsweise die Gelben Seiten sind klassische Marketinginstrumente außerhalb des Internets. Allerdings sind diese oft kaum aussagekräftig und viele tausend Juristen und Konkurrenten finden sich in diesen Büchern. Um überhaupt Aufmerksamkeit zu erzeugen, sollte man große Anzeigen schalten, die mindestens eine halbe Seite groß sind. Ansonsten gehen die Anzeigen schnell zwischen denen der Konkurrenten unter. Dafür sind meist aber fünfstellige Beträge notwendig, die nicht jede Kanzlei aufwenden kann oder auch will.

Zudem nimmt die Nutzung von gedruckten Verzeichnissen ab. Vielmehr dominieren Verzeichnisse im Internet, da kaum noch jemand dicke Bücher in die Hand nimmt, um Dienstleister zu finden. Wichtiger sind vielmehr Onlineverzeichnisse wie beispielsweise anwalt.de oder anwalt24.de. Dort wird der Eintrag insbesondere auch über Suchmaschinen gefunden. Die meisten Anwaltsverzeichnisse kosten zwischen 199,- und 399,- Euro im Jahr. Allerdings gibt es auch kostenlose Alternativen, wie beispielsweise Qype oder meine-Anwaltsbewertung.de. Wer kein Geld für einen Profileintrag ausgeben möchte, der sollte sich wenigstens bei den kostenlosen Verzeichnissen eintragen, um häufiger gefunden zu werden. Der Erfolg ist bei diesen Verzeichnissen meist direkt messbar, da die Anbieter eine Statistik über die Aufrufe des Profils anbieten. Allerdings ist es mit einem bloßen Profil nicht getan. Vielmehr sollte man die Chancen nutzen und auf den Seiten der Anbieter auch publizistisch tätig werden. Der Mandant sucht schließlich in der Regel nicht irgendein Profil sondern Informationen. Denken Sie also daran, alle Möglichkeiten der Plattformen auszuschöpfen, indem Sie dort beispielsweise Online-Rechtsberatung anbieten oder Fachartikel veröffentlichen. Wenn Sie das nicht machen, so stoßen potentielle Mandanten lediglich auf Kollegen, die im Gegensatz zu Ihnen Fachinformationen preisgegeben haben. Der potentielle Mandant bleibt dann auch nur ein potentieller Mandant.

Werbeanzeigen

Viele Anwaltskanzleien schalten auch Werbeanzeigen. In der Regel werden diese in lokalen Tageszeitungen geschaltet. Der Nachteil liegt meist allerdings darin, dass die Kosten sehr hoch sind und der Erfolg oft zu wünschen übrig lässt. Im Prinzip gilt dasselbe, wie bei Fachartikeln in Tageszeitungen. Die Streuverluste sind relativ hoch und der Erfolg wirkt wenn überhaupt kurzfristig.

Im Internet haben Sie hingegen die Möglichkeit Anzeigen zu schalten. Dafür können Sie Werbebanner auf Internetseiten buchen, die sich mit dem Thema Recht beschäftigen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Anzeigen über Google Adwords zu schalten. Diese erscheinen dann beispielsweise neben den Suchergebnissen bei Google. Zu dieser Thematik habe ich einen weiteren Artikel mit dem Titel Kanzleimarketing mit Google Adwords für Sie bereitgestellt. Der Vorteil liegt hier vorallem darin, dass bei diesen Werbeformaten häufig nur pro Klick auf die Anzeige abrechnet wird. Damit werden die Streuverluste ebenso wie die Kosten für die Werbung minimiert.

Empfehlungsmanagement

Viele Menschen vertrauen zudem bei der Auswahl eines Anwalts auf die Empfehlungen anderer. Ohne das Internet waren Sie auf die gute Mundpropaganda der Mandantschaft angewiesen. Im Internet haben Sie die Möglichkeit, die Meinungen und Empfehlungen der Mandanten zu kanalisieren. Auf Anwaltsbewertungsportalen können Benutzer Ihren Rechtsanwalt anderen empfehlen. So heißt es beispielsweise in einer Bewertung auf unserer Seite:

“++++ Super Anwalt ++++ Macht seinen Job aus Überzeugung!”

Eine derartige Bewertung wirbt mehr für die Kanzlei und die Arbeit des Anwalts, als es herkömmliche Werbemittel jemals könnten. Wenn mehrere Bewertungen dieser Art über Ihre Kanzlei abgegeben werden, so ist das für Mandanten ein guter Indikator, die Kanzlei aufzusuchen. Die Bewertungen kann man zudem auf seiner eigenen Kanzleihomepage verwenden und darauf hinweisen, dass beispielsweise 95% aller Mandanten die Arbeit des Anwalts als hilfreich bewertet haben. Manche Bewertungsportale sehen sogar Verknüpfungsfunktionen vor, sodass Sie Ihre Bewertungen mit wenigen Klicks auf der eigenen Internetseite einbinden können.

Sie sollten daher Ihre Mandanten darauf aufmerksam machen, dass man Sie im Internet bewerten kann. Auch wenn Bewertungen nicht so positiv wie das obige Beispiel ausfallen, so können Sie diese immernoch als konstruktive Kritik verwenden und die Abläufe in der Kanzlei besser gestalten.

Zusammenfassung: Effektives Marketing als Rechtsanwalt

Um effektives Anwalts- und Kanzleimarketing zu betreiben sollten Sie daher ein paar wichtige Punkte berücksichtigen:

  • Geben Sie Informationen preis. Veröffentlichen Sie Fachartikel und bringen Sie sich bei Diskussionen mit wertvollen Aspekten ein. Das schafft Vertrauen bei späteren Mandanten. Zudem werden Sie so in den Weiten des Internets immer wieder gefunden.
  • Nutzen Sie eine professionelle Homepage. Sie sollten hier nicht nur Daten zu Ihrer Person kommunizieren, sondern dem Nutzer auch deutlich machen, welche Leistungen er für welchen Preis bekommt. Verweisen Sie dort auf Artikel und Bewertungen über Sie.
  • Nutzen Sie bestehende Internetseiten zum Thema Recht und veröffentlichen Sie dort Ihre Artikel und ein Profil. Sie erreichen so mehr Menschen als lediglich über Ihre Kanzleihomepage.
  • Bauen Sie auf ein Empfehlungsmanagement. Nutzen Sie zufriedene Mandanten, um mit ihnen zu werben und Rückmeldungen zu bekommen. Machen Sie auf Bewertungsmöglichkeiten im Internet aufmerksam, indem Sie beispielsweise Bewertungscodes ausgeben.

Kanzleimarketing mit Google Adwords für Anwälte

Montag, 24. Mai 2010

Viele Mandanten suchen ihren Rechtsanwalt über das Internet. Wichtig ist für Kanzleien daher, auch in Suchmaschinen wie Google gefunden zu werden. Durch Anzeigen von Google Adwords lässt sich eine Vielzahl von potentiellen Kunden erreichen.

Viele Benutzer im Internet suchen ihren Anwalt nach Suchbegriffen, wie Fachgebiet und Ort. Dieses hat die Auswertung unserer Statistiken über Suchbegriffe zu Rechtsanwälten ergeben. So wird beispielsweise nach “Mietrecht Hamburg” gesucht. Seltener sind Anfragen nach konkreten Namen, wie “Peter Mustermann, Hamburg”.

Sie sollten daher einmal die Probe aufs Exempel machen und ihr Fachgebiet und ihre Stadt eingeben, um festzustellen, wie die Position in den Suchergebnissen ist. Wenn Sie nicht auf den ersten drei Seiten auftauchen, können Sie sich sicher sein, nicht gefunden zu werden. Statistisch gesehen werden nämlich Suchergebnisse ab der dritten Ergebnisseite kaum noch wahrgenommen. Die meisten Nutzer konzentrieren sich hingegen auf die erste Seite. Das können sich Rechtsanwälte durch Google Adwords zu Nutze machen.

Was ist Google Adwords?

Adwords ist eine Funktion von Google und erlaubt es Anzeigen zu schalten. Sicherlich haben Sie die kleinen Textanzeigen auf vielen Internetseiten schon einmal gesehen. Genau diese Anzeigen werden über Google Adwords geschaltet. Der Werbende muss allerdings nur dann etwas für die Anzeige zahlen, wenn auf diese geklickt wird. Damit sind Google Adwords wesentlich kosteneffizienter als beispielsweise Werbeanzeigen in einer regionalen Zeitung. Zudem legen Sie fest, zu welchen Schlüsselwörtern die Anzeigen geschaltet werden sollen. Dabei hängt es meist vom Schlüsselwort ab, wie viel ein Klick kostet. Prominente, und häufig benutzte Wörter, kosten natürlich mehr. So kann es sein, dass für das Schlüsselwort “Kündigungsschutzklage” ein bis zwei Euro pro Klick auf Ihre Anzeige anfallen. Allerdings gelangen auch nur Besucher auf Ihre Seite, die sich für Kündigungsschutzklagen interessieren, sodass das Geld gut angelegt ist.

Damit die Kosten nicht ausufern können Sie sogar selber ein Budget festlegen, das Sie bereit sind auszugeben. So können Sie beispielsweise bestimmen, dass monatlich nicht mehr als 50,- Euro ausgegeben werden sollen. Bezahlt wird monatlich per Lastschrift. Wird die festgelegte Grenze erreicht, so werden die Anzeigen in dem betreffenden Monat nicht mehr geschaltet.

Die Anzeigen werden dabei sowohl rechts neben den Suchergebnissen bereits auf der ersten Seite angezeigt, als auch auf Internetseite, die zu den festgelegten Schlüsselwörtern passen. So werden beispielsweise auch auf unseren Seiten Anzeigen von Juristen über Google geschaltet.

Was bringt Google Adwords Rechtsanwälten?

Google Adwords ist für Rechtsanwälte besonders gut geeignet. Sie können nämlich bestimmen, dass Anzeigen nur in bestimmten Regionen geschaltet werden sollen. Sitzt die Kanzlei in Hamburg, macht es meist wenig Sinn deutschlandweit zu werben. Letzteres führt zwar zu vielen Klicks, diese kosten aber nur Geld und werden kaum zu Mandaten führen. So können Sie als Schlüsselwörter beispielsweise “Mietrecht Hamburg” oder “Rechtsanwalt Hamburg” auswählen. Geben Suchende diese Kombination ein, so wird die Anzeige geschaltet.

Aus Gesprächen mit Rechtsanwälten wissen wir, dass diese Art der Werbung funktioniert und meist auch Mandate generiert. Wichtig ist aber, dass der Nutzer der auf die Anzeige klickt dann auch auf eine professionelle Internetseite weitergeleitet wird. Am besten ist die Weiterleitung auf eine Seite, die speziell auf die Anzeige bei Google zugeschnitten ist und es dem Mandanten möglichst einfach macht, seine Anfrage direkt an den Rechtsanwalt zu stellen. Muss der Nutzer auf Ihrer Kanzleihomepage erst noch lange nach Kontaktmöglichkeiten suchen, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er Sie nicht mandatiert.

Tipps für Google Adwords zum Kanzleimarketing

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Google Adwords für Ihr Anwaltsmarketing einzusetzen, so müssen Sie lediglich ein Konto bei www.google.de/adwords einrichten. Die Einrichtung kostet lediglich 5,- Euro. Wenn Sie die Anzeigen schalten sollten Sie aber ein paar Tipps beherzigen:

  • Schalten Sie die Anzeigen lediglich regional, es sei denn Sie arbeiten überregional. Aber auch im letzteren Fall sollten Sie nicht vergessen, dass Mandanten meist Anwälte vor Ort bevorzugen.
  • Nutzen Sie ausschließlich Suchwortkombinationen. Suchbegriffe wie “Rechtsanwalt” oder “Mietrecht” bringen meist nichts, wenn Sie die Anzeigen nicht regional eingegrenzt haben. Dann werden diese deutschlandweit angezeigt und es entstehen Kosten bei den Klicks. Mandate werden wegen der räumlichen Distanz meist nicht generiert. Besser sind daher Suchwortkombinationen wie “Rechtsanwalt Hamburg” oder “Mietrecht Hamburg”
  • Setzen Sie ein Budget ein. Ansonsten laufen die Kosten für Adwords schnell aus dem Ruder. Monatliche Budgets von ca. 150,- Euro haben sich meist bewährt.
  • Optimieren Sie die “Landingpages”: Unter einer Landingpage versteht man die Seite, die der Nutzer zu sehen bekommt, wenn er auf Ihre Anzeige klickt. Sie sollte dafür sorgen, dass diese möglichst übersichtlich ist und dem Mandanten die Möglichkeit gibt, Sie sofort zu kontaktieren. Ansonsten verschenken Sie gegebenenfalls wichtige Mandate.


Haben Sie noch Fragen oder möchten weitergehende Informationen zum Thema Anwaltsmarketing? Dann können Sie mich gerne kontaktieren.


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