Immer mehr Verbraucher nutzen das Internet, um ihre Meinung über Ärzte, Arbeitgeber oder mittelständische Unternehmen abzugeben. Auch Anwälte werden neuerdings im Internet bewertet. Viele Unternehmer und insbesondere Anwälte sind sich noch gar nicht bewusst, wie sie Web-Zensuren für die eigene Vermarktung nutzen können.
Das Internet hat schon lange seinen Status als “Read-Only” Medium verloren. Informationen werden durch den Nutzer nicht nur passiv konsumiert, vielmehr drängen Surfer darauf , selbst Inhalte ins Internet zu stellen und aktiv am weltweiten Netz mitzuwirken. Laut der BITKOM, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., veröffentlicht sogar jeder fünfte Bundesbürger regelmäßig eigene Nachrichten im Internet.
Gute Bewertungen schaffen Vertrauen und generieren Mandate
Berichtet ein ehemaliger Mandat im Internet positiv über den Anwalt und die Kanzlei, in der er gut beraten wurde, so wirbt er mit diese Empfehlung automatisch für die Kanzlei. Im Endeffekt handelt es sich um nichts anderes als Mund-zu-Mund-Propaganda, die in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen ist, da sie sich weitreichend unabhängig vom Werbebestreben der Kanzlei vollzieht. Zudem setzen viele Menschen eher auf die persönlichen Erfahrungen anderer, als den meist vollmundigen Werbeversprechen (“Bei uns kommen Sie zu Ihrem Recht”) zu folgen. Laut Marktforschung haben Empfehlungen anderer meist einen signifikanten Einfluss auf die Bereitschaft des Kunden, einen Dienstleister zu kontaktieren. In der Regel ist der Kunde sogar bereit bis zu 20% mehr Geld für eine Dienstleistung auszugeben. Dieses ist wegen festgesteckter Gebühren für den Rechtsanwalt eher zweitrangig. Das Grundprinzip einer erhöhten Bereitschaft einen bestimmten Rechtsanwalt zu kontaktieren, lässt sich aber auch auf die Branche der Rechtsberatung übertragen.
Wo wird bewertet?
Besonders Dienstleistungen, die ein besonderes Ambiente oder Wohlfühlgefühl erzeugen sollen, werden von sehr vielen Menschen bewertet. So werden insbesondere Urlaubsreisen und Hotels im Hinblick auf Sauberkeit, Service oder Komfort von einer Vielzahl von Menschen bewertet, so beispielsweise auf dem Urlaubsportal weg.de. Jeder fühlt sich hier zum Experten auserkoren und möchte seine Meinung der Gemeinschaft mitteilen. Auch Ärzte lassen sich auf verschiedenen Seiten wie docinsider.de oder imedo.de bewerten.
Neun Tipps zu Anwaltsbewertungen im Internet
- Auf die Reichweite des Bewertungsportales achten.
- Zufriedene Mandanten zum Bewerten animieren.
- Auf gute Platzierung in den Portalen achten, ggf. einen werblichen Eintrag buchen
- Informationen durch das Einstellen von Bildern oder Broschüren weitergeben und den Kunden so an sich binden.
- Eigene Kanzleiwebsite mit Bewertungsfunktion vernetzen.
- Darauf achten, ob es die Möglichkeit gibt, anstößige Bewertungen zu melden.
- Seriöse und optisch ansprechende Bewertungsportale nutzen.
- In rechtlichen Communities einbringen und beispielsweise Fachartikel veröffentlichen.
- Offen und unkompliziert mit Mandanten kommunizieren.
Fragen? Sprechen Sie uns an
Die Bewertung von Anwälten steckt hingegen noch in den Kinderschuhen. Lange Zeit hat sich kaum ein Anbieter an die Bewertung von Anwälten gewagt. So hat sich beispielsweise eine Anwaltsbewertungsplattform auf meine-anwaltsbewertung.de herauskristallisiert und wird zunehmend von zufriedenen aber auch unzufriedenen Mandanten besucht.
Wie kann ich sichergehen auch bewertet zu werden?
Doch wie kann ein Anwalt mit eigener Internetseite auch sichergehen, dass er im Internet bewertet wird? Einerseits kann der Rechtsanwalt seine Internetseite im Hinblick auf Bewertungsbegriffe für Suchmaschinen optimieren. Landet der Nutzer auf der Seite des Rechtsanwaltes, so ist die Bewertung allerdings noch nicht sichergestellt. Eine eigene Bewertungsmöglichkeit auf der Seite vorzuhalten, beispielsweise in Form eines Gästebuches, ist für Anwälte nach diversen Gerichtsentscheidungen tabu (Oberlandesgericht Nürnberg, 3 U 3977/98). Zu groß ist die Gefahr, dass im alleine vom Rechtsanwalt beherrschten Medium, lediglich positive Berichte verbleiben und negative Einträge gelöscht werden.
Abhilfe schaffen hingegen Onlinebewertungsportale. Diese werden von Dritten betrieben, sodass der Anwalt die Bewertungen nicht alleine beherrschen kann und dementsprechend unliebsame Bewertungen nicht löschen kann, solange diese nicht die Grenze der Schmähkritik überschreiten. Insofern sollte der Anwalt auf seiner Startseite gut sichtbar einen Link anbringen, über den der Nutzer auf das Onlineprofil des Anwalts auf der Bewertungsplattform geführt wird. Anbieter wie meine-anwaltsbewertung.de bieten sogar Vernetzungsmöglichkeiten an. So kann der Anwalt beispielsweise einen Button auf seine Seite einfügen, der die aktuellen Bewertungen grafisch anzeigt.
Derartige Portale bieten daher einen Mehrwert für die Werbung der eigenen Kanzlei.Wer keine Anwaltshomepage besitzt, kann sich meist konstenlos auf derartigen Branchenseiten einen Profileintrag zulegen. Auf diesen Portalen findet der interessierte Mandant dann über die Eingabe des Ortes gezielt einen Anwalt seiner Wahl und erhält gleichzeitig alle Bewertungen, die über den jeweiligen Juristen abgegeben wurden.