Seit einige Tagen geht eine E-Mail um, die eine angebliche Abmahnung der Firma Videorama GmbH enthalten soll. Vermeintlicher Absender ist Herr Rechtsanwalt Florian Giese. Diese Email ist nicht nur eine Fälschung sondern auch ein dreister Versuch, gutgläubige Internetnutzer um ihr Geld zu bringen.

Gefälschte Abmahnung per Email: Vermeintlicher Absender Rechtsanwalt Florian Giese weiß von nichts.
In der Email wird den Empfängern eröffnet, dass Herr Rechtsanwalt Giese die Firma Videorama GmbH vertrete. Konkret geht es darum, dass der Nutzer Mp3-Dateien in einer Tauschbörse heruntergeladen haben soll und sich damit strafbar machte. Dabei werden 13 heruntergeladene und 21 hochgeladene Dateien als Tathandlung angegeben. Zudem wird sich darauf bezogen, dass man bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht hätte.
Zahlung soll anonym erfolgen
Der Nutzer wird dann dazu aufgefordert anonym einen Betrag von 100,- Euro zu zahlen, damit die Angelegenheit erledigt wäre. Interessanterweise soll die Zahlung mittels einer UKASH-Karte erfolgen. UKASH ist ein Onlinebezahldienst, bei dem jeder leicht Geldbeträge versenden kann. Dazu erwirbt man in einem normalen Geschäft einen UKASH-Gutschein gegen Bargeld und kann mit diesem dann online bezahlen. Um die Drohkulisse aufzubauschen wird zudem noch auf einen Artikel verlinkt bei dem ein Magdeburger Filesharer angeblich 3000 Euro Schadensersatz zahlen musste.
Vorsicht: Abmahnung ist gefälscht
Tatsächlich stellt sich aber heraus, dass die Abmahnungen gefälscht sind. Diese wurden nicht durch Rechtsanwalt Florian Giese, sondern durch ein Betrügerteam verschickt. Besonders dreist: Diese haben sogar den Internetauftritt vom echten Anwalt Florian Giese (http://www.rechtsanwalt-giese.de/) täuschend echt nachgebaut. Auf diese Fälschung von rechtsanwalt-giese.info wird in der Email hingewiesen, um die Email als besonders echt aussehen zu lassen. Der echte Rechtsanwalt hat auf seiner Seite sogar schon reagiert und klargestellt, dass die fraglichen Emails nicht von ihm stammen.
Zudem fällt auf, dass die Emails nicht widerspruchsfrei sind. So wird sich darauf bezogen, dass das vertretene Unternehmen in Essen befinde. Die Anzeige solle bei der Staatsanwaltschaft “am Unternehmenssitz” eingereicht worden sein. Das Aktenzeichen bezieht sich aber auf die Staatsanwaltschaft in Stuttgart. Zudem würde kein Rechtsanwalt eine Zahlung per UKASH-Verfahren vornehmen. Zahlungen an einen Anwalt erfolgen regelmäßig auf ein sogenanntes Anderkonto, auf dem der Jurist die Beträge für seine Mandanten verwaltet. Auch ist es ungewöhnlich, dass eine Abmahnung per E-Mail verschickt wird. Alleine deswegen sollte man schon skeptisch sein. Zwar hat das Landgericht Hamburg (Urteil vom 7. Juli 2009, Az.: 312 O 142/09) klargestellt, dass eine Abmahnung auch online ergehen kann, doch würde schon aus Beweisgründen eine Abmahnung nicht nur per Email ergehen. Wenn überhaupt würde die Abmahnung per Email begleitend zur schriftlichen Abmahnung ausgesprochen werden.
Auf gefälschte Abmahnung nicht reagieren
Sie sollten daher auf die gefälschte Abmahnung am besten gar nicht reagieren, insbesondere nicht zahlen. Gegebenenfalls kann es hilfreich sein eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Anbei finden Sie den Text der aktuell kursierenden angeblichen Abmahnung:
Betreff: Ermittlungsverfahren gg. Sie
Guten Tag,in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlenGenau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse videorama@rechtsanwalt-giese.info* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/deGeben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese