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Kanzleimarketing mit Google Adwords für Anwälte

Montag, 24. Mai 2010

Viele Mandanten suchen ihren Rechtsanwalt über das Internet. Wichtig ist für Kanzleien daher, auch in Suchmaschinen wie Google gefunden zu werden. Durch Anzeigen von Google Adwords lässt sich eine Vielzahl von potentiellen Kunden erreichen.

Viele Benutzer im Internet suchen ihren Anwalt nach Suchbegriffen, wie Fachgebiet und Ort. Dieses hat die Auswertung unserer Statistiken über Suchbegriffe zu Rechtsanwälten ergeben. So wird beispielsweise nach “Mietrecht Hamburg” gesucht. Seltener sind Anfragen nach konkreten Namen, wie “Peter Mustermann, Hamburg”.

Sie sollten daher einmal die Probe aufs Exempel machen und ihr Fachgebiet und ihre Stadt eingeben, um festzustellen, wie die Position in den Suchergebnissen ist. Wenn Sie nicht auf den ersten drei Seiten auftauchen, können Sie sich sicher sein, nicht gefunden zu werden. Statistisch gesehen werden nämlich Suchergebnisse ab der dritten Ergebnisseite kaum noch wahrgenommen. Die meisten Nutzer konzentrieren sich hingegen auf die erste Seite. Das können sich Rechtsanwälte durch Google Adwords zu Nutze machen.

Was ist Google Adwords?

Adwords ist eine Funktion von Google und erlaubt es Anzeigen zu schalten. Sicherlich haben Sie die kleinen Textanzeigen auf vielen Internetseiten schon einmal gesehen. Genau diese Anzeigen werden über Google Adwords geschaltet. Der Werbende muss allerdings nur dann etwas für die Anzeige zahlen, wenn auf diese geklickt wird. Damit sind Google Adwords wesentlich kosteneffizienter als beispielsweise Werbeanzeigen in einer regionalen Zeitung. Zudem legen Sie fest, zu welchen Schlüsselwörtern die Anzeigen geschaltet werden sollen. Dabei hängt es meist vom Schlüsselwort ab, wie viel ein Klick kostet. Prominente, und häufig benutzte Wörter, kosten natürlich mehr. So kann es sein, dass für das Schlüsselwort “Kündigungsschutzklage” ein bis zwei Euro pro Klick auf Ihre Anzeige anfallen. Allerdings gelangen auch nur Besucher auf Ihre Seite, die sich für Kündigungsschutzklagen interessieren, sodass das Geld gut angelegt ist.

Damit die Kosten nicht ausufern können Sie sogar selber ein Budget festlegen, das Sie bereit sind auszugeben. So können Sie beispielsweise bestimmen, dass monatlich nicht mehr als 50,- Euro ausgegeben werden sollen. Bezahlt wird monatlich per Lastschrift. Wird die festgelegte Grenze erreicht, so werden die Anzeigen in dem betreffenden Monat nicht mehr geschaltet.

Die Anzeigen werden dabei sowohl rechts neben den Suchergebnissen bereits auf der ersten Seite angezeigt, als auch auf Internetseite, die zu den festgelegten Schlüsselwörtern passen. So werden beispielsweise auch auf unseren Seiten Anzeigen von Juristen über Google geschaltet.

Was bringt Google Adwords Rechtsanwälten?

Google Adwords ist für Rechtsanwälte besonders gut geeignet. Sie können nämlich bestimmen, dass Anzeigen nur in bestimmten Regionen geschaltet werden sollen. Sitzt die Kanzlei in Hamburg, macht es meist wenig Sinn deutschlandweit zu werben. Letzteres führt zwar zu vielen Klicks, diese kosten aber nur Geld und werden kaum zu Mandaten führen. So können Sie als Schlüsselwörter beispielsweise “Mietrecht Hamburg” oder “Rechtsanwalt Hamburg” auswählen. Geben Suchende diese Kombination ein, so wird die Anzeige geschaltet.

Aus Gesprächen mit Rechtsanwälten wissen wir, dass diese Art der Werbung funktioniert und meist auch Mandate generiert. Wichtig ist aber, dass der Nutzer der auf die Anzeige klickt dann auch auf eine professionelle Internetseite weitergeleitet wird. Am besten ist die Weiterleitung auf eine Seite, die speziell auf die Anzeige bei Google zugeschnitten ist und es dem Mandanten möglichst einfach macht, seine Anfrage direkt an den Rechtsanwalt zu stellen. Muss der Nutzer auf Ihrer Kanzleihomepage erst noch lange nach Kontaktmöglichkeiten suchen, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er Sie nicht mandatiert.

Tipps für Google Adwords zum Kanzleimarketing

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Google Adwords für Ihr Anwaltsmarketing einzusetzen, so müssen Sie lediglich ein Konto bei www.google.de/adwords einrichten. Die Einrichtung kostet lediglich 5,- Euro. Wenn Sie die Anzeigen schalten sollten Sie aber ein paar Tipps beherzigen:

  • Schalten Sie die Anzeigen lediglich regional, es sei denn Sie arbeiten überregional. Aber auch im letzteren Fall sollten Sie nicht vergessen, dass Mandanten meist Anwälte vor Ort bevorzugen.
  • Nutzen Sie ausschließlich Suchwortkombinationen. Suchbegriffe wie “Rechtsanwalt” oder “Mietrecht” bringen meist nichts, wenn Sie die Anzeigen nicht regional eingegrenzt haben. Dann werden diese deutschlandweit angezeigt und es entstehen Kosten bei den Klicks. Mandate werden wegen der räumlichen Distanz meist nicht generiert. Besser sind daher Suchwortkombinationen wie “Rechtsanwalt Hamburg” oder “Mietrecht Hamburg”
  • Setzen Sie ein Budget ein. Ansonsten laufen die Kosten für Adwords schnell aus dem Ruder. Monatliche Budgets von ca. 150,- Euro haben sich meist bewährt.
  • Optimieren Sie die “Landingpages”: Unter einer Landingpage versteht man die Seite, die der Nutzer zu sehen bekommt, wenn er auf Ihre Anzeige klickt. Sie sollte dafür sorgen, dass diese möglichst übersichtlich ist und dem Mandanten die Möglichkeit gibt, Sie sofort zu kontaktieren. Ansonsten verschenken Sie gegebenenfalls wichtige Mandate.


Haben Sie noch Fragen oder möchten weitergehende Informationen zum Thema Anwaltsmarketing? Dann können Sie mich gerne kontaktieren.


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Werbung als Rechtsanwalt – was ist erlaubt?

Mittwoch, 12. Mai 2010

Rechtsanwälte unterliegen bei Werbung nicht nur dem Berufsrecht (Bundesrechtsanwaltsordnung und anwaltliche Berufsordnung) sondern auch dem UWG. Nicht jede Art der Werbung ist daher erlaubt.

Standesrechtliche Bedingungen

Der § 43b BRAO (Bundsrechtsanwaltsordnung) legt fest, in wie weit Werbung als Rechtsanwalt erlaubt ist. Dort heißt es: “Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist.” Die anwaltliche Berufsordnung legt zudem in § 6 BORA fest: “Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind. Praxisbroschüren, Rundschreiben und andere vergleichbare Informationsmittel sind zulässig. In ihnen dürfen weitere als die nach § 7 erlaubten Hinweise gegeben werden. Die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen ist unzulässig. Hinweise auf Mandate und Mandanten sind nur in den im Absatz 2 benannten Informationsmitteln oder auf Anfrage zulässig, soweit der Mandant ausdrücklich eingewilligt hat. Der Rechtsanwalt darf nicht daran mitwirken, dass Dritte für ihn Werbung betreiben, die ihm selbst verboten ist.” Insofern dürfen Rechtsanwälte solange werben, wie sie sachlich über ihre Tätigkeit informieren.

Was sind die Folgen unzulässiger Werbung?

Werden die Grenzen zulässiger Werbung überschritten, so zieht das eine Reihe von Problemen nach sich. Die Verstöße können sowohl wettbewerbsrechtlich als auch standesrechtlich verfolgt werden. Konkurrierende Anwälte können beispielsweise nach § 8 Abs. 1 UWG Beseitigung oder Unterlassung verlangen. Nach § 9 UWG besteht sogar ein Anspruch auf Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG. Nach den standesrechtlichen Regeln droht dem Anwalt ein rechtsanwaltsgerichtliches Verfahren (§ 114 BRAO) oder eine Rüge durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer (§ 74 BRAO). Gegebenenfalls sind sogar strafrechtliche Sanktionen möglich. In leichteren Fällen und erstmaligen Verstößen beschränken sich die Kammern meist aber darauf, die Mitglieder lediglich zu belehren.

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