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		<title><![CDATA[Rechtsforum auf Recht-gehabt.de - Alle Foren]]></title>
		<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/</link>
		<description><![CDATA[Rechtsforum auf Recht-gehabt.de - http://www.recht-gehabt.de/forum]]></description>
		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 20:25:21 +0100</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Enttäuscht von Recht-gehabt.de]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=193</link>
			<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 10:46:00 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=193</guid>
			<description><![CDATA[Ich habe die Kanzlei Martin Quirmbach, Montabaur negativ bewertet. Meine Bewertung steht zwar noch da, aber der dazugehörige Text wurde gelöscht. Zwei mal habe ich Recht-gehabt.de per e-mail um Aufklärung gebeten, aber leider beide male keine Antwort bekommen.<br />
<br />
Es ist für einen Mandanten nicht hilfreich zu lesen, ob ich einen Anwalt weiterempfehlen kann, oder nicht. Hilfreich wäre allerdings die sachliche Schilderung meines Falles, in der ich sogar die Namen der beteiligten Anwälte ge-ixt habe. Doch der wurde ja ohne Komentar gelöscht.<br />
<br />
In dieser Form hat diese Seite natürlich ihren Sinn verfehlt. Schade.<br />
<br />
Helmut Führing]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ich habe die Kanzlei Martin Quirmbach, Montabaur negativ bewertet. Meine Bewertung steht zwar noch da, aber der dazugehörige Text wurde gelöscht. Zwei mal habe ich Recht-gehabt.de per e-mail um Aufklärung gebeten, aber leider beide male keine Antwort bekommen.<br />
<br />
Es ist für einen Mandanten nicht hilfreich zu lesen, ob ich einen Anwalt weiterempfehlen kann, oder nicht. Hilfreich wäre allerdings die sachliche Schilderung meines Falles, in der ich sogar die Namen der beteiligten Anwälte ge-ixt habe. Doch der wurde ja ohne Komentar gelöscht.<br />
<br />
In dieser Form hat diese Seite natürlich ihren Sinn verfehlt. Schade.<br />
<br />
Helmut Führing]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Habe kein Rechtsschutz - bei ebay reingelegt und Schreiben vom Anwalt bekommen]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=192</link>
			<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 22:29:02 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=192</guid>
			<description><![CDATA[habe vor ca. 2 monaten bei ebay ein Iphone gekauft und es ist zerkratzt bei mir angekommen. hatte per Paypal bezahlt und direkt an den verkäufer gewand. der hat eine rücknahme abgesehen und ich habe über paypal käuferschutz mein geld wieder bekommen nachdem ich den Iphone an den verkaüfer zurüchgeschickt habe.<br />
<br />
jetzt bekomme ich ein schreiben von anwalt des verkäufers der behauptet das ich gelogen habe das der Iphone zerkratzt sei und ich ihm ein leeren karton zugeschickt haben soll. ich soll den kaufpreiß + 80 euro bis ende des monats an dem verkäufer überweisen.<br />
<br />
mein problem ist : ich habe keine rechtschutzversicherung so das ich zu einem anwalt gehen kann. was soll ich jetzt blos machen ?<br />
<br />
ich habe noch nie im leben mit einem anwalt zu tun gehabt und bin auf einmal erschrocken das ein brief im biefkasten lag.<br />
<br />
ich weiß nicht ob es geht wenn ich kein anwalt aufsuche und abwarte was passiert<br />
<br />
was kann denn überhaupt passieren ?<br />
werde ich dann zum gericht eingeladen ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[habe vor ca. 2 monaten bei ebay ein Iphone gekauft und es ist zerkratzt bei mir angekommen. hatte per Paypal bezahlt und direkt an den verkäufer gewand. der hat eine rücknahme abgesehen und ich habe über paypal käuferschutz mein geld wieder bekommen nachdem ich den Iphone an den verkaüfer zurüchgeschickt habe.<br />
<br />
jetzt bekomme ich ein schreiben von anwalt des verkäufers der behauptet das ich gelogen habe das der Iphone zerkratzt sei und ich ihm ein leeren karton zugeschickt haben soll. ich soll den kaufpreiß + 80 euro bis ende des monats an dem verkäufer überweisen.<br />
<br />
mein problem ist : ich habe keine rechtschutzversicherung so das ich zu einem anwalt gehen kann. was soll ich jetzt blos machen ?<br />
<br />
ich habe noch nie im leben mit einem anwalt zu tun gehabt und bin auf einmal erschrocken das ein brief im biefkasten lag.<br />
<br />
ich weiß nicht ob es geht wenn ich kein anwalt aufsuche und abwarte was passiert<br />
<br />
was kann denn überhaupt passieren ?<br />
werde ich dann zum gericht eingeladen ?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Schönheitsreperaturen]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=191</link>
			<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 23:45:19 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=191</guid>
			<description><![CDATA[Hallo an alle.<br />
Ich heiße Lisa bin 50 Jahre alt und Pflegehelferin. Und mit meinen Kräften am Ende<br />
Bin neu hier und froh dieses Forum gefunden zu haben. Hoffe das man mir hier ein wenig helfen kann. <br />
<br />
Erst mal juhu. Bin raus aus meiner Wohnung und nu zu den Anschulgigungen von meinem Vermieter. Bin im April 2008 mit meinem Sohn in die Wohnung gezogen. Dort sind noch alte ca 35-40 Jahrealte Metallfenster drin. Kurz nach dem Einzug ging mir beim schliessen oder öffnen am Fenster was kaputt. Kippen lässt es sich problemlos, aber wenn man es ganz öffnet,hackt es oben nicht ein. Das gleiche bei meinem Sohn im Zimmer. Dieses passierte dieses Jahr im Juli.<br />
Nach der Aussage von meinem Vermieter hätte das mein Sohn mit Gewalt kaputt gemacht. Hätte ich ihm gesagt. ( Boa bin doch echt ne Rabbenmutter. ) Bin am kochen über dessen aussage.<br />
Viele sagen ich bin nicht für die Reperatur zuständig sondern mein Vermieter???<br />
Mein EXvermieter sagt ich muss das tun. Wer nun??<br />
<br />
Und jetzt noch der Teppich.Er war schon drin als wir einzogen. Dort sind Laufspuren und Brandflecken drin. Klar das wir den bezahlen,allein wegen den Brandflecken.Nun meine Frage.<br />
Dem neuen Mieter hat er sofort zugesagt das dort in dem Zimmer was neues reinkommt, aber mir hat er es nicht gesagt. Mein Vermieter ist ein Tag später zu einem Teppichhaus gefahren und hat einen Teppich ausgesucht und lässt ihn liefern,legen und den alten entsorgen. Die komplette Rechnung von 248€ hat er mir dann in die Hand gdrückt und sagte,das am 2.1.2012 der Teppich geliefert wird und ich dann den Rest zu bezahlen habe. 48€ hat er angezahlt. Das kuriose ist,das er mich überhaupt nicht informiert hat das er den Teppich bestellt usw. Ich habe auch nichts schrieftliches bekommen. Auf der Bestellung steht der Name des Vermieters und auch seine Unterschrift.<br />
Eine Übergabeprotokoll wie es beim Auszug eigendlich geben sollte,lehnt er kategorisch ab. Er würde dann eins machen, wenn alles reppariert ist,und der neue Mieter schon drin wohnt.<br />
Wie verhalte ich mich da??<br />
Und noch ein drittes. Der neue Mieter und ich möchten gerne eine Zwischenablesung der Heizung,. Dieses lehnt der Vermieter kategorisch ab. Er sagt,das die Ablesefirma das genau schätzen kann wenn abgelesen wird nach einem jahr. Ablesezeitraum ist immer im Juli. <br />
<br />
Bin dankbar für eure Tipps.<br />
Guten Rutsch an alle. LG Lisa]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo an alle.<br />
Ich heiße Lisa bin 50 Jahre alt und Pflegehelferin. Und mit meinen Kräften am Ende<br />
Bin neu hier und froh dieses Forum gefunden zu haben. Hoffe das man mir hier ein wenig helfen kann. <br />
<br />
Erst mal juhu. Bin raus aus meiner Wohnung und nu zu den Anschulgigungen von meinem Vermieter. Bin im April 2008 mit meinem Sohn in die Wohnung gezogen. Dort sind noch alte ca 35-40 Jahrealte Metallfenster drin. Kurz nach dem Einzug ging mir beim schliessen oder öffnen am Fenster was kaputt. Kippen lässt es sich problemlos, aber wenn man es ganz öffnet,hackt es oben nicht ein. Das gleiche bei meinem Sohn im Zimmer. Dieses passierte dieses Jahr im Juli.<br />
Nach der Aussage von meinem Vermieter hätte das mein Sohn mit Gewalt kaputt gemacht. Hätte ich ihm gesagt. ( Boa bin doch echt ne Rabbenmutter. ) Bin am kochen über dessen aussage.<br />
Viele sagen ich bin nicht für die Reperatur zuständig sondern mein Vermieter???<br />
Mein EXvermieter sagt ich muss das tun. Wer nun??<br />
<br />
Und jetzt noch der Teppich.Er war schon drin als wir einzogen. Dort sind Laufspuren und Brandflecken drin. Klar das wir den bezahlen,allein wegen den Brandflecken.Nun meine Frage.<br />
Dem neuen Mieter hat er sofort zugesagt das dort in dem Zimmer was neues reinkommt, aber mir hat er es nicht gesagt. Mein Vermieter ist ein Tag später zu einem Teppichhaus gefahren und hat einen Teppich ausgesucht und lässt ihn liefern,legen und den alten entsorgen. Die komplette Rechnung von 248€ hat er mir dann in die Hand gdrückt und sagte,das am 2.1.2012 der Teppich geliefert wird und ich dann den Rest zu bezahlen habe. 48€ hat er angezahlt. Das kuriose ist,das er mich überhaupt nicht informiert hat das er den Teppich bestellt usw. Ich habe auch nichts schrieftliches bekommen. Auf der Bestellung steht der Name des Vermieters und auch seine Unterschrift.<br />
Eine Übergabeprotokoll wie es beim Auszug eigendlich geben sollte,lehnt er kategorisch ab. Er würde dann eins machen, wenn alles reppariert ist,und der neue Mieter schon drin wohnt.<br />
Wie verhalte ich mich da??<br />
Und noch ein drittes. Der neue Mieter und ich möchten gerne eine Zwischenablesung der Heizung,. Dieses lehnt der Vermieter kategorisch ab. Er sagt,das die Ablesefirma das genau schätzen kann wenn abgelesen wird nach einem jahr. Ablesezeitraum ist immer im Juli. <br />
<br />
Bin dankbar für eure Tipps.<br />
Guten Rutsch an alle. LG Lisa]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Unterschriftenfälschung in Zahnarztpraxis]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=190</link>
			<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 11:18:01 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=190</guid>
			<description><![CDATA[Unterschriftenfälschung in Zahnarztpraxis <br />
In meiner (damaliger) Zahnarztpraxis wurden 2 Unterschriften von mir gefälscht, um sich daran zu bereichern. (von mir ungewollte iGel-Leistung) Es geht um einen Betrag von über 440 Euro, den ich als Hartz4 Empfänger (leider gesundheitsbedingt) nicht aufbringen kann und ich diese Leistung nie wollte und auch nie darüber aufgeklärt wurde, was daran andres bzw. besser sein soll. Denn als Härtefall bekam ich von meiner KK den doppelten Festzuschuss.<br />
Dass meine Unterschriften gefälscht wurden, merkte ich erst Anfang November, und laut Paragraph 267 ist es in diesem Fall sogar eine schwere Straftat. So hatte daraufhin gleich Strafanzeige  erstattet.<br />
Dass dieser ZA unehrlich ist, bzw. auch so praktiziert, habe ich mittlerweile schon von mehreren Leuten erfahren, (aber ich will hier keinen Roman schreiben)<br />
Ich bekam die Papiere erst in der zweiten Augusthälfte von meiner damaligen Anwältin zurück, aber da musste ich vorher noch unbedingt erst etwas mit der Krankenkasse abklären, deshalb sah ich nicht gleich alles durch.<br />
Diese Anwältin kann ich allerdings auch nicht empfehlen, denn es ist einiges schief gelaufen.<br />
Im Frühjahr dieses Jahres war deshalb Gerichtsverhandlung. Ich konnte nicht hin, war krank und hatte Attest. Selbst wenn ich dort gewesen wäre, hätte die Anwältin meine Unterlagen gehabt und ich hätte in dieser kurzen Zeit im Gerichtssaal nicht feststellen können, dass 2 Unterschriften von mir gefälscht wurden. So rief mich die Anwältin an, zwang mich quasi dazu, einem Vergleich zuzustimmen. Wenn nicht, wäre sie nicht mehr meine Anwältin, würde mich nicht mehr weiterhin vertreten, und es kämen noch viel mehr Kosten auf mich zu.<br />
Falls ich zustimme, müßte ich ca. die Hälfte bezahlen, hätte dann meine Ruhe und ich könnte dies in Raten tun. Naja, mir blieb nichts anderes übrig, ich hatte auch keine Bedenkzeit, weil ich fragte, ob ich mir das noch überlegen könne.<br />
So mußte ich wohl oder übel zustimmen.<br />
Paar Monate später kam dann nochmal eine Rechnung mit über 200 Euro für Gerichtskosten, worauf ich zu keinem Zeitpunkt hingewiesen wurde.<br />
Ich rief in der Kanzlei an, die Anwältin durfte ich selber nicht sprechen, die Angestellte war sich auch nicht ganz sicher, ob alles so richtig ist. So rief ich später nochmal an und bekam von der Angestellten die Antwort, dass es schon seine Richtigkeit hat und ich dies bezahlen müsse.<br />
Daraufhin forderte ich meine kompletten Unterlagen von der Anwältin zurück, dies musste ich allerdings 3 mal! tun, denn es wurde hinausgezögert.<br />
Andererseits hätte sie mich aufklären müssen, dass mit diesen Unterschriften (wenn auch gefälscht) nichts zu erreichen ist und einen Prozess am Gericht verhindern können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Unterschriftenfälschung in Zahnarztpraxis <br />
In meiner (damaliger) Zahnarztpraxis wurden 2 Unterschriften von mir gefälscht, um sich daran zu bereichern. (von mir ungewollte iGel-Leistung) Es geht um einen Betrag von über 440 Euro, den ich als Hartz4 Empfänger (leider gesundheitsbedingt) nicht aufbringen kann und ich diese Leistung nie wollte und auch nie darüber aufgeklärt wurde, was daran andres bzw. besser sein soll. Denn als Härtefall bekam ich von meiner KK den doppelten Festzuschuss.<br />
Dass meine Unterschriften gefälscht wurden, merkte ich erst Anfang November, und laut Paragraph 267 ist es in diesem Fall sogar eine schwere Straftat. So hatte daraufhin gleich Strafanzeige  erstattet.<br />
Dass dieser ZA unehrlich ist, bzw. auch so praktiziert, habe ich mittlerweile schon von mehreren Leuten erfahren, (aber ich will hier keinen Roman schreiben)<br />
Ich bekam die Papiere erst in der zweiten Augusthälfte von meiner damaligen Anwältin zurück, aber da musste ich vorher noch unbedingt erst etwas mit der Krankenkasse abklären, deshalb sah ich nicht gleich alles durch.<br />
Diese Anwältin kann ich allerdings auch nicht empfehlen, denn es ist einiges schief gelaufen.<br />
Im Frühjahr dieses Jahres war deshalb Gerichtsverhandlung. Ich konnte nicht hin, war krank und hatte Attest. Selbst wenn ich dort gewesen wäre, hätte die Anwältin meine Unterlagen gehabt und ich hätte in dieser kurzen Zeit im Gerichtssaal nicht feststellen können, dass 2 Unterschriften von mir gefälscht wurden. So rief mich die Anwältin an, zwang mich quasi dazu, einem Vergleich zuzustimmen. Wenn nicht, wäre sie nicht mehr meine Anwältin, würde mich nicht mehr weiterhin vertreten, und es kämen noch viel mehr Kosten auf mich zu.<br />
Falls ich zustimme, müßte ich ca. die Hälfte bezahlen, hätte dann meine Ruhe und ich könnte dies in Raten tun. Naja, mir blieb nichts anderes übrig, ich hatte auch keine Bedenkzeit, weil ich fragte, ob ich mir das noch überlegen könne.<br />
So mußte ich wohl oder übel zustimmen.<br />
Paar Monate später kam dann nochmal eine Rechnung mit über 200 Euro für Gerichtskosten, worauf ich zu keinem Zeitpunkt hingewiesen wurde.<br />
Ich rief in der Kanzlei an, die Anwältin durfte ich selber nicht sprechen, die Angestellte war sich auch nicht ganz sicher, ob alles so richtig ist. So rief ich später nochmal an und bekam von der Angestellten die Antwort, dass es schon seine Richtigkeit hat und ich dies bezahlen müsse.<br />
Daraufhin forderte ich meine kompletten Unterlagen von der Anwältin zurück, dies musste ich allerdings 3 mal! tun, denn es wurde hinausgezögert.<br />
Andererseits hätte sie mich aufklären müssen, dass mit diesen Unterschriften (wenn auch gefälscht) nichts zu erreichen ist und einen Prozess am Gericht verhindern können.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[GbR Vertrag liquidieren umwandeln in stiller Gesellschafter]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=189</link>
			<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 01:39:08 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=189</guid>
			<description><![CDATA[Hallo, <br />
ich habe eine Frage und hoffe mir kann jemand diese beantworten. Folgendes Problem und vielleicht kann mir jemand die Rechtslage erklären: <br />
<br />
ich habe mit einem Geschäftspartner  01.10.2010 eine GbR gegründet. Dafür wurde ein GbR Gesellschafter Vertrag erstellt. Der Zweck der GbR war eine Erstellung einer Internet Vermittlungsplattform für Dienstleistungen im Handwerker Bereich. Die Aufgaben innerhalb der GbR jedes Gesellschafter wurden im Vertrag beschrieben.  Meine Aufgabe unter anderem war die Entwicklung und technische Umsetzung der Plattform also der Programmierung. <br />
<br />
Nun 12 Monate später ist die technische Umsetzung und Entwicklung abgeschlossen und die online und Vermarktung und Kunden aquise hat seit Juni 2011 angefangen. Im Moment haben wir 400 Mitglieder akquiriert. Des Weiteren ist im GbR verankert das jeder Gesellschafter die Software auf andere Geschäftsfelder anwenden kann ohne kosten und Kommissionen oder Lizenz Vereinbarungen.<br />
<br />
Das Problem und meine angedachte Lösung: <br />
<br />
Ich möchte nun den GbR Vertrag liquidieren und als Stiller Gesellschafter fungieren. Da meine Aufgabe eigentlich abgeschlossen ist, werde ich in den Hintergrund treten und mein Partner wird aktiver werden ( Ich habe ungefähr in das Projekt 700 Arbeitsstunden bis jetzt investiert, mein Partner hingegen wahrscheinlich 200 Stunden, nun wird er aber aktiver werden da die Vermarktung, ansteht, was größtenteils in sein Aufgabengebiet fällt). <br />
<br />
Auch geht es mir darum das ich von jeglicher Haftung befreit werde, denn ich möchte nicht verantwortlich sein wenn mein Partner Fehler macht und er (die Betreiber der Plattform dafür belangt werden).<br />
<br />
Frage 1: Wie kann ich den GbR Vertrag liquidieren und einen stillen Teilhaber Vertrag schliessen. In einem stillen Gesellschafter Vertrag ist es ja immer nötig das beide Parteien (in unserem Fall sind es 2) Geld zu 50/50 Teilen einzahlen. Jedoch haben wir bis dato jeden Monat immer gewisse Summen einbezahlt (gemeinsame Geschäftskonten bestehen) . Ist es möglich einen solchen Vertrag auf das Datum zu datieren wo der GbR Vertrag geschlossen wurde (01.10.2010), und einfach die Summe aller bis dato geleisteten Zahlungen einzusetzen? Oder können wir es auf jetzt (November/Dezember 2011) datieren und einfach einen obligatorischen Euro jeder einzahlen und in den Vertrag eintragen, somit sind wir beide 50% beteiligt, nur ich als stiller Gesellschafter genieße Haftungsausschluss (habe aber auch im Gegenzug keinen Einfluss mehr an dem Projekt). Mein Partner trägt dann die volle Verantwortung.<br />
<br />
Wie wird dann in einem solchen Fall der stille Gesellschafter ausbezahlt? Passiert das monatlich, Quartals? Was pasiert wenn die Plattform verkauft wird? Auch 50/50 teilen?<br />
<br />
Frage 2: Wie kann das mit der Software gelöst werden? Diese ist ja Bestandteil des GbR Vertrages, allerding mit der Option dass diese von beiden frei verwendet werden kann und die Gewinne die dann aus solchen Projekten resultieren nicht Bestandteil der GbR sind. Im Moment verwende ich die Software bereits auf ein anderes Geschäftsfeld an. Dies wurde auch nochmal in einer Zusatzvereinbarung zum GbR Gesellschaftervertrag festgehalten. Kann dieser Punkt als Zusatz im stillen Gesellschafter Vertrag mit eingebunden werden (dass das Recht der freien Verwendung der Software weiterhin bestehen bleibt)?  Oder ist hierfür ein seperater Vertrag nötig? <br />
<br />
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand mir helfen könnte. <br />
<br />
Vielen Dank schon mal im Voraus und eine schöne Vorweihnachtszeit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo, <br />
ich habe eine Frage und hoffe mir kann jemand diese beantworten. Folgendes Problem und vielleicht kann mir jemand die Rechtslage erklären: <br />
<br />
ich habe mit einem Geschäftspartner  01.10.2010 eine GbR gegründet. Dafür wurde ein GbR Gesellschafter Vertrag erstellt. Der Zweck der GbR war eine Erstellung einer Internet Vermittlungsplattform für Dienstleistungen im Handwerker Bereich. Die Aufgaben innerhalb der GbR jedes Gesellschafter wurden im Vertrag beschrieben.  Meine Aufgabe unter anderem war die Entwicklung und technische Umsetzung der Plattform also der Programmierung. <br />
<br />
Nun 12 Monate später ist die technische Umsetzung und Entwicklung abgeschlossen und die online und Vermarktung und Kunden aquise hat seit Juni 2011 angefangen. Im Moment haben wir 400 Mitglieder akquiriert. Des Weiteren ist im GbR verankert das jeder Gesellschafter die Software auf andere Geschäftsfelder anwenden kann ohne kosten und Kommissionen oder Lizenz Vereinbarungen.<br />
<br />
Das Problem und meine angedachte Lösung: <br />
<br />
Ich möchte nun den GbR Vertrag liquidieren und als Stiller Gesellschafter fungieren. Da meine Aufgabe eigentlich abgeschlossen ist, werde ich in den Hintergrund treten und mein Partner wird aktiver werden ( Ich habe ungefähr in das Projekt 700 Arbeitsstunden bis jetzt investiert, mein Partner hingegen wahrscheinlich 200 Stunden, nun wird er aber aktiver werden da die Vermarktung, ansteht, was größtenteils in sein Aufgabengebiet fällt). <br />
<br />
Auch geht es mir darum das ich von jeglicher Haftung befreit werde, denn ich möchte nicht verantwortlich sein wenn mein Partner Fehler macht und er (die Betreiber der Plattform dafür belangt werden).<br />
<br />
Frage 1: Wie kann ich den GbR Vertrag liquidieren und einen stillen Teilhaber Vertrag schliessen. In einem stillen Gesellschafter Vertrag ist es ja immer nötig das beide Parteien (in unserem Fall sind es 2) Geld zu 50/50 Teilen einzahlen. Jedoch haben wir bis dato jeden Monat immer gewisse Summen einbezahlt (gemeinsame Geschäftskonten bestehen) . Ist es möglich einen solchen Vertrag auf das Datum zu datieren wo der GbR Vertrag geschlossen wurde (01.10.2010), und einfach die Summe aller bis dato geleisteten Zahlungen einzusetzen? Oder können wir es auf jetzt (November/Dezember 2011) datieren und einfach einen obligatorischen Euro jeder einzahlen und in den Vertrag eintragen, somit sind wir beide 50% beteiligt, nur ich als stiller Gesellschafter genieße Haftungsausschluss (habe aber auch im Gegenzug keinen Einfluss mehr an dem Projekt). Mein Partner trägt dann die volle Verantwortung.<br />
<br />
Wie wird dann in einem solchen Fall der stille Gesellschafter ausbezahlt? Passiert das monatlich, Quartals? Was pasiert wenn die Plattform verkauft wird? Auch 50/50 teilen?<br />
<br />
Frage 2: Wie kann das mit der Software gelöst werden? Diese ist ja Bestandteil des GbR Vertrages, allerding mit der Option dass diese von beiden frei verwendet werden kann und die Gewinne die dann aus solchen Projekten resultieren nicht Bestandteil der GbR sind. Im Moment verwende ich die Software bereits auf ein anderes Geschäftsfeld an. Dies wurde auch nochmal in einer Zusatzvereinbarung zum GbR Gesellschaftervertrag festgehalten. Kann dieser Punkt als Zusatz im stillen Gesellschafter Vertrag mit eingebunden werden (dass das Recht der freien Verwendung der Software weiterhin bestehen bleibt)?  Oder ist hierfür ein seperater Vertrag nötig? <br />
<br />
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand mir helfen könnte. <br />
<br />
Vielen Dank schon mal im Voraus und eine schöne Vorweihnachtszeit.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[aufhebungsvertrag]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=188</link>
			<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 10:07:49 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=188</guid>
			<description><![CDATA[hallo<br />
meine frage ist. ich bin bis ende 2011 befristet beschäftigt und ab 2012 dann unbefristet (habe vertrag vor 2 monaten unterschrieben). nun haben sich kolegen über mich beschwert bezüglich sie müssen für mich mit arbeiten wenn ich krank bin, ich würde leute ausfragen, angeblich würde ich arbeiten wenn ich krank bin in meinem anderen job, ich wäre immer vor dem urlaub krank oder nach dem urlaub und solche sachen. jetz bin ich seit 3 tagen freigestellt und habe heute nocheinmal ein gespräch. wo sie mir vermutlich einen aufhebungsvertrag geben . ich werde den nicht unterschreiben. meine frage ist muss ich weiterhin zu hause bleiben oder darf ich arbeiten gehen.<br />
<br />
steffy]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[hallo<br />
meine frage ist. ich bin bis ende 2011 befristet beschäftigt und ab 2012 dann unbefristet (habe vertrag vor 2 monaten unterschrieben). nun haben sich kolegen über mich beschwert bezüglich sie müssen für mich mit arbeiten wenn ich krank bin, ich würde leute ausfragen, angeblich würde ich arbeiten wenn ich krank bin in meinem anderen job, ich wäre immer vor dem urlaub krank oder nach dem urlaub und solche sachen. jetz bin ich seit 3 tagen freigestellt und habe heute nocheinmal ein gespräch. wo sie mir vermutlich einen aufhebungsvertrag geben . ich werde den nicht unterschreiben. meine frage ist muss ich weiterhin zu hause bleiben oder darf ich arbeiten gehen.<br />
<br />
steffy]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[ab. 3. tag krank - keine grafikation]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=187</link>
			<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 13:33:03 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=187</guid>
			<description><![CDATA[Darf ein Arbeitgeber, die freiwillige Zahlung (13. Gehalt auf 2x ausbezahlt, häfte juli - hälfte dez) komplett streichen. Wenn Arbeitnehmer das komplette Jahr 4 Tage krank war? <br />
Eingeführt wurde diese Aktion, da einige AN oft "blau" gemacht hab. Von dieser Sorte AN -befindet sich keiner mehr in der Firma.<br />
<br />
auch bei Betriebsunfällen bleibt die Zahlung aus.<br />
<br />
Rechtens?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Darf ein Arbeitgeber, die freiwillige Zahlung (13. Gehalt auf 2x ausbezahlt, häfte juli - hälfte dez) komplett streichen. Wenn Arbeitnehmer das komplette Jahr 4 Tage krank war? <br />
Eingeführt wurde diese Aktion, da einige AN oft "blau" gemacht hab. Von dieser Sorte AN -befindet sich keiner mehr in der Firma.<br />
<br />
auch bei Betriebsunfällen bleibt die Zahlung aus.<br />
<br />
Rechtens?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Aufbewahrungsfrist von Akten nach Ersteigerung]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=186</link>
			<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 10:04:11 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=186</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag,<br />
<br />
Ich habe über eine Zwangsversteigerung im eine Haus ersteigert.<br />
In dem Haus waren z.T. noch Inventar vom Vorbesitzer.<br />
<br />
Wir haben vom Erbschaftsträger ( Land Niedersachsen ) auf Nachfrage die Bestätigung bekommen, dass das Land Niedersachsen den Wert des noch vorhandenen Inventars so gering schätzt, sodass das Land auf mein Angebot eingeht und mir das Inventar und die Entrümpelung überlässt.<br />
<br />
Der Vorbesitzer war ein Architekt, der verstorben ist und ein Archiv im Keller hinterlassen hat.<br />
<br />
Gibt es für diese Unterlagen gesetzliche Aufbewahrungsfristen ?<br />
Ich habe vom Land Niedersachsen mitgeteilt bekommen, dass es Anfragen ehemaliger Kunden gab, die gerne ihre Unterlagen aus dem Archiv holen möchten und auch schon gemacht haben.<br />
<br />
Kann ich mich drauf verlassen, dass ich freie Hand bei der Entrümpelung habe oder muss ich irgendwelche Aufbewahrungsfristen für die Architektenzeichnungen einhalten ?<br />
<br />
Was könnte passieren, wenn ich die Akten einfach verbrenne oder entworge ?<br />
<br />
Ich würd mich über eine Ausführliche Antwort freuen.<br />
<br />
<br />
Info : Das Land Niedersachsen hat mir lediglich per E-Mail mitgeteilt, dass das Inventar freigegeben ist und sie damit einverstanden sind, dass ich in Eigenregie die Entrümpelung vornehme.<br />
<br />
Wenn ich durch die Entsorgung keine Probleme bekomme würde ich eine Firma beauftragen das ganze Papier abzuholen oder ich verbrenne es im Kamin.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag,<br />
<br />
Ich habe über eine Zwangsversteigerung im eine Haus ersteigert.<br />
In dem Haus waren z.T. noch Inventar vom Vorbesitzer.<br />
<br />
Wir haben vom Erbschaftsträger ( Land Niedersachsen ) auf Nachfrage die Bestätigung bekommen, dass das Land Niedersachsen den Wert des noch vorhandenen Inventars so gering schätzt, sodass das Land auf mein Angebot eingeht und mir das Inventar und die Entrümpelung überlässt.<br />
<br />
Der Vorbesitzer war ein Architekt, der verstorben ist und ein Archiv im Keller hinterlassen hat.<br />
<br />
Gibt es für diese Unterlagen gesetzliche Aufbewahrungsfristen ?<br />
Ich habe vom Land Niedersachsen mitgeteilt bekommen, dass es Anfragen ehemaliger Kunden gab, die gerne ihre Unterlagen aus dem Archiv holen möchten und auch schon gemacht haben.<br />
<br />
Kann ich mich drauf verlassen, dass ich freie Hand bei der Entrümpelung habe oder muss ich irgendwelche Aufbewahrungsfristen für die Architektenzeichnungen einhalten ?<br />
<br />
Was könnte passieren, wenn ich die Akten einfach verbrenne oder entworge ?<br />
<br />
Ich würd mich über eine Ausführliche Antwort freuen.<br />
<br />
<br />
Info : Das Land Niedersachsen hat mir lediglich per E-Mail mitgeteilt, dass das Inventar freigegeben ist und sie damit einverstanden sind, dass ich in Eigenregie die Entrümpelung vornehme.<br />
<br />
Wenn ich durch die Entsorgung keine Probleme bekomme würde ich eine Firma beauftragen das ganze Papier abzuholen oder ich verbrenne es im Kamin.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Niedergeschlagen]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=185</link>
			<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 00:26:58 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=185</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag,<br />
ich habe folgendes Problem: Ich wurde niedergeschlagen von 2 Personen ( ca 5 weitere haben es zwar nicht mitgekriegt aber sagen gegen mich aus), ich habe Anzeige erstattet &amp; die Typen haben den "Spieß umgedreht" und meinen nun ich hätte angefangen. Mein Freund der dabei war, möchte wohl aus Angst nicht aussagen. Was kann ich tun? Wird man mir glauben?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag,<br />
ich habe folgendes Problem: Ich wurde niedergeschlagen von 2 Personen ( ca 5 weitere haben es zwar nicht mitgekriegt aber sagen gegen mich aus), ich habe Anzeige erstattet &amp; die Typen haben den "Spieß umgedreht" und meinen nun ich hätte angefangen. Mein Freund der dabei war, möchte wohl aus Angst nicht aussagen. Was kann ich tun? Wird man mir glauben?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Gebühren Offene Ganztagsbetreuung]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=184</link>
			<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 11:45:46 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=184</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag,<br />
die offene Ganztagsbetreuung öffnet in Köln ab 08.09.11 (Ferienende).Die Stadt Köln fordert jedoch ab 01.08.11 den Beitrag. Ist dies rechtens ? <br />
Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag,<br />
die offene Ganztagsbetreuung öffnet in Köln ab 08.09.11 (Ferienende).Die Stadt Köln fordert jedoch ab 01.08.11 den Beitrag. Ist dies rechtens ? <br />
Danke]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Urheberrechtsverletzung verneint, aber trotzdem Unterlassungserklärung abgegeben]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=183</link>
			<pubDate>Fri, 26 Aug 2011 18:09:10 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=183</guid>
			<description><![CDATA[A hat B im September 2009 angeboten ein Lichtbildwerk für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Dazu hat A eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte an diesem Lichtbildwerk und eine CD-ROM mit den entsprechenden Dateien übergeben. B hat die Nutzungsvereinbarung nicht unterschrieben. <br />
<br />
Im August 2011 hat A festgestellt, dass B das Lichtbildwerk zu werblichen Zwecken auf der Web-Site eingestellt hat. Daraufhin hat A am 12.8.2011 sofort mit einer Abmahnung reagiert und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.<br />
<br />
Mit Schreiben vom 19.8.2011 teilt B mit, dass A die Nutzungsrechte an dem Lichtbildwerk einem verantwortlichen Mitarbeiter als Schenkung überlassen hat. Dieses könnte mit einer eidesstattlichen Versicherung belegt werden. Desweiteren teilt B mit, dass man nach Erhalt der Abmahnung das Bild sofort entfernt hätte und da das Bild nur 29 Tage im Internet gestanden hätte man bereit wäre, in Anlehnung an die Nutzungsvereinbarung aus Sept 2009 jährliche Gebühr 130,-- €, anteilig für die Nutzung 10,33 € zu zahlen. <br />
<br />
Dem Schreiben von B vom 19.8.2011 war die unterschriebenene Unterlassungserklärung beigefügt, und die Vertragsstrafe von 5001,--€ wurde  von B auf 1001,--€ abgeändert. <br />
<br />
Wenn B behauptet er hätte die Nutzung an dem Lichtbildwerk von A geschenkt bekommen, ist es doch logisch, dass B weiterhin an der Nutzung des Lichtbildwerks festhält und keine Unterlassungserklärung abgibt, bzw. nicht mitteilt, dass man allenfalls für die Nutzung 10,33 € zahlen will. <br />
<br />
Ist die Abgabe der Unterlassungserklärung und das Angebot für die Nutzung zu zahlen, als Schuldeingeständnis zu sehen ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[A hat B im September 2009 angeboten ein Lichtbildwerk für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Dazu hat A eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte an diesem Lichtbildwerk und eine CD-ROM mit den entsprechenden Dateien übergeben. B hat die Nutzungsvereinbarung nicht unterschrieben. <br />
<br />
Im August 2011 hat A festgestellt, dass B das Lichtbildwerk zu werblichen Zwecken auf der Web-Site eingestellt hat. Daraufhin hat A am 12.8.2011 sofort mit einer Abmahnung reagiert und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.<br />
<br />
Mit Schreiben vom 19.8.2011 teilt B mit, dass A die Nutzungsrechte an dem Lichtbildwerk einem verantwortlichen Mitarbeiter als Schenkung überlassen hat. Dieses könnte mit einer eidesstattlichen Versicherung belegt werden. Desweiteren teilt B mit, dass man nach Erhalt der Abmahnung das Bild sofort entfernt hätte und da das Bild nur 29 Tage im Internet gestanden hätte man bereit wäre, in Anlehnung an die Nutzungsvereinbarung aus Sept 2009 jährliche Gebühr 130,-- €, anteilig für die Nutzung 10,33 € zu zahlen. <br />
<br />
Dem Schreiben von B vom 19.8.2011 war die unterschriebenene Unterlassungserklärung beigefügt, und die Vertragsstrafe von 5001,--€ wurde  von B auf 1001,--€ abgeändert. <br />
<br />
Wenn B behauptet er hätte die Nutzung an dem Lichtbildwerk von A geschenkt bekommen, ist es doch logisch, dass B weiterhin an der Nutzung des Lichtbildwerks festhält und keine Unterlassungserklärung abgibt, bzw. nicht mitteilt, dass man allenfalls für die Nutzung 10,33 € zahlen will. <br />
<br />
Ist die Abgabe der Unterlassungserklärung und das Angebot für die Nutzung zu zahlen, als Schuldeingeständnis zu sehen ?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Auto verkauft und jetzt Ärger mit dem Käufer]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=182</link>
			<pubDate>Sat, 20 Aug 2011 15:52:17 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=182</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.<br />
<br />
Am 13.08.11 habe ich mein 2,5 Jahre altes Auto verkauft. Die Käuferin hat das Auto zur Probe gefahren und hatte nichts zu beanstanden. Sie wollte gleich einen Kaufvertrag machen, da sie sicher gehen wollte das ich das Auto nicht an jemand anderen verkaufe. <br />
Sie hat den Vertrag ausgefüllt. Am 17.8.11 hat sie das Auto dann abgeholt. Davor hat sie sich das Auto auch nochmals angeschaut-alles Ok. Habe Ihr dann den Farzeugbrief und die restlichen Unterlagen übergeben. Sie fuhr dann mit dem Neuen Auto ca. 80 Km nach Hause. <br />
Am nächsten Tag ruft sie mich an, daß das Auto einen Steinschlag in der Windschutzscheibe hätte-was mir und Ihr bei F der Fahrzeugübergabe nicht aufgefallen ist. Dazu bemängelt sie noch, daß der 1. Vorbesitzer eine Autovermietung war. Ich habe das Auto von einem Autohaus gekauft und dort wurde mir gesagt das es ein Vorführwagen war. Mir war das Egal. Habe dies auch so der Verkäuferin gesagt. Sie hat bei Fahrzeugübergabe auch in den Brief geschaut und nichts zu der eingetragenen Autovermietung gesagt. Jetzt ruft sie alle 2 Tage an und will das ich Ihr 4000 Euro zurück gebe. Ich habe ihr gesagt, daß sie sich das Auto 2x angeschaut hat, jedesmal war ein anderer Bekannter von Ihr dabei. Sie will mir jetzt noch bis Montag Zeit geben das ich Ihr einen Vorschlag bezgl. dem Geld mache. Mittlerweile hat sie das Auto auf sich zugelassen. Soll ich in diesem Fall einen Anwalt einschalten oder einfach auf Ihre Anrufe nicht mehr reagieren oder was soll ich machen??<br />
<br />
Lieben Dank vorab für Eure Antworten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.<br />
<br />
Am 13.08.11 habe ich mein 2,5 Jahre altes Auto verkauft. Die Käuferin hat das Auto zur Probe gefahren und hatte nichts zu beanstanden. Sie wollte gleich einen Kaufvertrag machen, da sie sicher gehen wollte das ich das Auto nicht an jemand anderen verkaufe. <br />
Sie hat den Vertrag ausgefüllt. Am 17.8.11 hat sie das Auto dann abgeholt. Davor hat sie sich das Auto auch nochmals angeschaut-alles Ok. Habe Ihr dann den Farzeugbrief und die restlichen Unterlagen übergeben. Sie fuhr dann mit dem Neuen Auto ca. 80 Km nach Hause. <br />
Am nächsten Tag ruft sie mich an, daß das Auto einen Steinschlag in der Windschutzscheibe hätte-was mir und Ihr bei F der Fahrzeugübergabe nicht aufgefallen ist. Dazu bemängelt sie noch, daß der 1. Vorbesitzer eine Autovermietung war. Ich habe das Auto von einem Autohaus gekauft und dort wurde mir gesagt das es ein Vorführwagen war. Mir war das Egal. Habe dies auch so der Verkäuferin gesagt. Sie hat bei Fahrzeugübergabe auch in den Brief geschaut und nichts zu der eingetragenen Autovermietung gesagt. Jetzt ruft sie alle 2 Tage an und will das ich Ihr 4000 Euro zurück gebe. Ich habe ihr gesagt, daß sie sich das Auto 2x angeschaut hat, jedesmal war ein anderer Bekannter von Ihr dabei. Sie will mir jetzt noch bis Montag Zeit geben das ich Ihr einen Vorschlag bezgl. dem Geld mache. Mittlerweile hat sie das Auto auf sich zugelassen. Soll ich in diesem Fall einen Anwalt einschalten oder einfach auf Ihre Anrufe nicht mehr reagieren oder was soll ich machen??<br />
<br />
Lieben Dank vorab für Eure Antworten!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[geld zurück vom tierarzt?]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=180</link>
			<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 10:59:37 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=180</guid>
			<description><![CDATA[hallo,<br />
<br />
ich war mit meinem hund wegen einem weichteiltumor beim tierarzt und<br />
bezahlte im voraus 6 tarantulaspritzen a 12€ pro spritze insgesamt<br />
also 72€.  nach der 4. spritze fragte ich die tierärztin, ob ich meinem hund <br />
es auch in tropfenform verabreichen. denn durch den stress kann mein hund epilepsieanfälle bekommen.<br />
<br />
ich wurde im internet fündig und bat die tierärztin mir das geld für die<br />
bei spritzen= 24€ auszuzahlen. sie bot mir an. mir 2 spritzen zu geben,<br />
die auszahlung verweigerte sie ist das rechtens??<br />
<br />
bitte in die richtige kategorie einordnen.<br />
<br />
danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[hallo,<br />
<br />
ich war mit meinem hund wegen einem weichteiltumor beim tierarzt und<br />
bezahlte im voraus 6 tarantulaspritzen a 12€ pro spritze insgesamt<br />
also 72€.  nach der 4. spritze fragte ich die tierärztin, ob ich meinem hund <br />
es auch in tropfenform verabreichen. denn durch den stress kann mein hund epilepsieanfälle bekommen.<br />
<br />
ich wurde im internet fündig und bat die tierärztin mir das geld für die<br />
bei spritzen= 24€ auszuzahlen. sie bot mir an. mir 2 spritzen zu geben,<br />
die auszahlung verweigerte sie ist das rechtens??<br />
<br />
bitte in die richtige kategorie einordnen.<br />
<br />
danke]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Reste von HTML-Kommentaren im PHP-code des Forums.]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=179</link>
			<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 15:45:49 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=179</guid>
			<description><![CDATA[Hallo.<br />
<br />
Im Code, der die Seite mit den Nachrichteninhalten generiert, wurden beim Entfernen eines Kommentars zweimal die abschließenden "--&gt;" übersehen.<br />
z.B.:<br />
<br />
&lt;td class="trow1 post_buttons "&gt;<br />
&lt;div class="author_buttons float_left"&gt;<br />
&lt;a href="private.php?action=send&amp;uid=190"&gt;<br />
&lt;a href="search.php?action=finduser&amp;uid=190"&gt;<br />
--&amp;gt;<br />
&lt;/div&gt;<br />
&lt;div class="post_management_buttons float_right"&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo.<br />
<br />
Im Code, der die Seite mit den Nachrichteninhalten generiert, wurden beim Entfernen eines Kommentars zweimal die abschließenden "--&gt;" übersehen.<br />
z.B.:<br />
<br />
&lt;td class="trow1 post_buttons "&gt;<br />
&lt;div class="author_buttons float_left"&gt;<br />
&lt;a href="private.php?action=send&amp;uid=190"&gt;<br />
&lt;a href="search.php?action=finduser&amp;uid=190"&gt;<br />
--&amp;gt;<br />
&lt;/div&gt;<br />
&lt;div class="post_management_buttons float_right"&gt;]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Welches Forum für Rechtsfragen rund um den Handyvertrag?]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=178</link>
			<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 15:34:51 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=178</guid>
			<description><![CDATA[Aus der Hüfte geschossen, hätte ich auf das Forum "Kaufrecht" getippt. Sagt's mir bitte trotzdem.<br />
<br />
Danke.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Aus der Hüfte geschossen, hätte ich auf das Forum "Kaufrecht" getippt. Sagt's mir bitte trotzdem.<br />
<br />
Danke.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Dringend ! Unterschlagung eines Pferdes]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=177</link>
			<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 19:22:18 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=177</guid>
			<description><![CDATA[Das hier nur gelesen und nicht geholfen wird, ist wirklich toll in so einem Forum.<br />
Vielen Dank !]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Das hier nur gelesen und nicht geholfen wird, ist wirklich toll in so einem Forum.<br />
Vielen Dank !]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Schule]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=176</link>
			<pubDate>Fri, 03 Jun 2011 12:31:35 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=176</guid>
			<description><![CDATA[Der Schulranzen eines Schülers wurde auf Anordnung der Klassenlehrerin und der Schulleitung einbehalten. Schüler durfte nur Portemonnaie mitnehmen. <br />
Strafanzeige § 240 StGB wurde gestellt. ADD in Neustadt/ W. wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Nun möchten wir zivilrechtlich gegen die betreffenden Lehrer vorgehen. Welcher Fachanwalt ist zu empfehlen? (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht)?<br />
<br />
Vielen Dank für Empfehlungen<br />
<br />
Gruß<br />
Ratsuchender]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Schulranzen eines Schülers wurde auf Anordnung der Klassenlehrerin und der Schulleitung einbehalten. Schüler durfte nur Portemonnaie mitnehmen. <br />
Strafanzeige § 240 StGB wurde gestellt. ADD in Neustadt/ W. wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Nun möchten wir zivilrechtlich gegen die betreffenden Lehrer vorgehen. Welcher Fachanwalt ist zu empfehlen? (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht)?<br />
<br />
Vielen Dank für Empfehlungen<br />
<br />
Gruß<br />
Ratsuchender]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Das mein Vermieter meinen Keller Verkleinern???]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=175</link>
			<pubDate>Wed, 25 May 2011 12:36:46 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=175</guid>
			<description><![CDATA[Hallo mein Vermieter will meinen Keller Verkleinern, weil er in einen Anderen Keller eine Wohnung bauen will. Einen keller behält er für sich, einer wir, und 2 weitere für unsere Nachbarn. (2 Familien) Doch auf einmal kommt er und sagt, wir müssen ihn ausräumen da er in halbieren will. damit er die Hälften für einen Wohnung zusammen tun will. Darf er das??? Muss ich meinen großen keller aufgeben? Ach ja, er selbst wohnt nicht in dem Haus...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo mein Vermieter will meinen Keller Verkleinern, weil er in einen Anderen Keller eine Wohnung bauen will. Einen keller behält er für sich, einer wir, und 2 weitere für unsere Nachbarn. (2 Familien) Doch auf einmal kommt er und sagt, wir müssen ihn ausräumen da er in halbieren will. damit er die Hälften für einen Wohnung zusammen tun will. Darf er das??? Muss ich meinen großen keller aufgeben? Ach ja, er selbst wohnt nicht in dem Haus...]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Katzenhaltung - Wohnungsbesichtigung -]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=173</link>
			<pubDate>Fri, 20 May 2011 03:49:37 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=173</guid>
			<description><![CDATA[ich wohne seit einem halben jahr in einer möblierten 1-zimmerwohnung und habe zur zeit eine katze. nun möchte der vermieter die wohnung besichtigen um evtl. schäden zu  begutachten, welche die katze anrichtet. im mietvertrag steht, dass tierhaltung nicht erlaubt ist. aber ich dachte, das gilt nur für hunde. darf der vermieter verlangen, dass die katze wegmuss? kann ich deswegen gekündigt werden? muss ich mir diese besichtigung gefallen lassen? wie sind meine rechte in einer möblierten wohnung?<br />
kann mir nicht vorstellen, die katze wegzugeben und kann auch nicht alleine leben. war anfangs nur zur pflege gedacht. aber jetzt ist meine mutter krank geworden und kann sich nicht selber um die katze kümmern und ich habe mich auch schon so daran gewöhnt. muss noch sagen, die katze ist ausschliesslich bei mir in der wohnung, macht weiter keinen großen lärm. habe mich bei meinen unmmittelbaren nachbarn erkundigt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[ich wohne seit einem halben jahr in einer möblierten 1-zimmerwohnung und habe zur zeit eine katze. nun möchte der vermieter die wohnung besichtigen um evtl. schäden zu  begutachten, welche die katze anrichtet. im mietvertrag steht, dass tierhaltung nicht erlaubt ist. aber ich dachte, das gilt nur für hunde. darf der vermieter verlangen, dass die katze wegmuss? kann ich deswegen gekündigt werden? muss ich mir diese besichtigung gefallen lassen? wie sind meine rechte in einer möblierten wohnung?<br />
kann mir nicht vorstellen, die katze wegzugeben und kann auch nicht alleine leben. war anfangs nur zur pflege gedacht. aber jetzt ist meine mutter krank geworden und kann sich nicht selber um die katze kümmern und ich habe mich auch schon so daran gewöhnt. muss noch sagen, die katze ist ausschliesslich bei mir in der wohnung, macht weiter keinen großen lärm. habe mich bei meinen unmmittelbaren nachbarn erkundigt.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Familienname für Kinder nach Scheidung]]></title>
			<link>http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=172</link>
			<pubDate>Tue, 03 May 2011 22:03:25 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.recht-gehabt.de/forum/showthread.php?tid=172</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
folgende Situation:<br />
<br />
Mann und Frau heiraten und nehmen seinen Familiennamen an.<br />
Es gibt 2 Kinder. Nach ca. 10 Jahren verlässt der Mann die Frau und sie reicht die Scheidung ein.<br />
Die Frau darf ja nun wieder den Familiennamen ihrer Eltern annehmen, dürfen die Kinder diesen Namen denn auch annehmen? Das Sorgerecht liegt bei beiden Elternteilen jedoch kümmert der Mann sich nicht und zahlt kaum Unterhalt.<br />
<br />
Ich hoffe auf Antwort, liebe Grüße.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
folgende Situation:<br />
<br />
Mann und Frau heiraten und nehmen seinen Familiennamen an.<br />
Es gibt 2 Kinder. Nach ca. 10 Jahren verlässt der Mann die Frau und sie reicht die Scheidung ein.<br />
Die Frau darf ja nun wieder den Familiennamen ihrer Eltern annehmen, dürfen die Kinder diesen Namen denn auch annehmen? Das Sorgerecht liegt bei beiden Elternteilen jedoch kümmert der Mann sich nicht und zahlt kaum Unterhalt.<br />
<br />
Ich hoffe auf Antwort, liebe Grüße.]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
</rss>
