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[moderiert]-Autoverkauf
23.11.2009, 13:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2009 15:33 von Tristan.)
Beitrag: #1
[moderiert]-Autoverkauf
Hallo Community,

ich habe vor kurzem einen Wagen über [moderiert] verkauft. Der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen, die mir vor ein paar Jahren den Wagen geschenkt hatte.
Jetzt habe ich den Wagen verkauft und bei [moderiert] angegeben, dass ich der Halter bin, weil ich ihn ja geschenkt bekam. Nun hat mir meine Mutter einen Strich durch die Rechnung gemacht und gesagt, dass der Wagen nicht verkauft wird. Sie hat ihn bereits bei mir abgeholt. Es ist mir also nicht mehr möglich den Wagen zu verkaufen.
Ich habe das genauso dem Käufer mitgeteilt und der droht mir jetzt mit seinem Anwalt.

Was kann ich tun?

Ist der Vertrag überhaupt gültig, wenn ich etwas verkaufe was eigentlich nicht mir gehört?


Vielen Dank für Eure Antworten!
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23.11.2009, 15:31
Beitrag: #2
RE: Ebay -Autoverkauf
hallo hans,

klar. man kann auch sachen verkaufen die einem nicht gehören. das führt dann aber dazu dass man die sache natürlich nicht dem käufer geben kann und man macht sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig wenn der drauf vertraute dass er das auto bekommt. der Kaufvertrag ist also auf jeden fall wirksam.

Insofern muss die Mutter das Auto herausgeben. Eigentümer ist übrigens derjenige der im Fahrzeugbrief eingetragen ist. wenn eine umschreibung da nicht erfolgt ist gehört das auto immer noch der mutter und es kann nicht an den verkäufer gegeben werden.

gruß meriodo
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23.11.2009, 16:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2009 16:21 von Tristan.)
Beitrag: #3
RE: [moderiert]-Autoverkauf
(23.11.2009 15:31)meriodo schrieb:  Eigentümer ist übrigens derjenige der im Fahrzeugbrief eingetragen ist. wenn eine umschreibung da nicht erfolgt ist gehört das auto immer noch der mutter und es kann nicht an den verkäufer gegeben werden.

Das ist doch Unsinn!! Nur weil jemand nicht im Fahrzeugbrief eingetragen wurde, bedeutet das doch nicht dass er nicht auch Eigentümer sein kann. Bei Grundstücken stimmt das... da muss man im Grundbuch eingetragen sein, damit man Eigentümer des Grundstücks wird. Bei Fahrzeugen ist das aber nicht so. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug nun verschenkt wurde oder nicht. Dann darf die Mutter das auch nicht wieder an sich nehmen, auch wenn sie im Fahrzeugbrief noch drinne steht.
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24.11.2009, 19:17
Beitrag: #4
RE: [moderiert]-Autoverkauf
Ich würde sagen die Problematik ist hier eher, ob nachgewiesen werden kann wem das Fahrzeug gehört. Grundsätzlich würde man nämlich vermuten, dass derjenige Eigentümer ist, der auch im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Wenn etwas anderes gelten soll, dann müsste der Sohn nachweisen dass er von der Mutter das Auto geschenkt bekam. Wenn das nicht gelingt, so wird man davon ausgehen dass das Auto der Mutter gehört und damit kann der Sohn es von der Mutter natürlich auch nicht zurückverlangen und an den Käufer geben. Anders wäre das natürlich wenn der Schenkungsvertrag irgendwo schriftlich festgehalten wurde.

Viele Grüße,
TRistan
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28.11.2009, 22:13
Beitrag: #5
RE: Ebay -Autoverkauf
(23.11.2009 15:31)meriodo schrieb:  klar. man kann auch sachen verkaufen die einem nicht gehören. das führt dann aber dazu dass man die sache natürlich nicht dem käufer geben kann und man macht sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig wenn der drauf vertraute dass er das auto bekommt.

Hallo!

Deine Aussage verwirrt mich ein bisschen... Ich dachte immer, man kann die Sache trotzdem dem Käufer übereignen, auch wenn sie einem gar nicht gehört. Das kam mir selbst ein bisschen spanisch vor, aber gab es da nicht mal irgendeine Regelung!?

Gruß,
Ansonela
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