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100% Stornokosten bei 2 Flugtickets ohne Vorabinformationen über Ticketkonditionen
13.12.2009, 22:39
Beitrag: #1
100% Stornokosten bei 2 Flugtickets ohne Vorabinformationen über Ticketkonditionen
Liebe Teilnehmer des Forums,

es wäre schön wenn Sie zu meinem Sachverhalt etwas sagen könnten.
Er stellt sich wie folgt dar : Buchung von 2 Linienflugtickets im November 09 für Abflug Januar 2010. Im Buchungsverlauf musste man ein Häkchen bei AGBs des Anbieters gelesen und akzeptiert setzen. Wurden vorab auch gelesen, keine genauen Angaben über Stornierungs- oder Umbuchungsmodalitäten und keine Angaben über die Tarifbestimmungen oder Tariftyp der gebuchten Tickets. Nur diese Information : Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Weiter nur die Information : Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder evtl. sogar überhaupt nicht möglich ist. In der Buchungsmaske war nur vermerkt Sondertarif. Auch auf der per e Mail zugesandten Rechnung/Bestätigung wieder keinerlei Angaben über Stornierungs- oder Umbuchungsmodalitäten sowie Tarifbestimmungen oder Tariftyp. Niergens und zu keinem Zeitpunkt konnte man die speziellen Angaben über den eigenen gebuchten Flug bzw. den Tarif ersehen.
Erst bei Stornierungsanfrage unsererseits wurde uns mitgeteilt, dass der Tarif nicht erstattbar ist, also 100% Stornokosten zu zahlen sind. Für uns ein Schock, da wir wissentlich nie solch einen Tarif gebucht hätten, sondern eher einen teureren, flexibleren. Man stellt uns nun den Tarifpreis und sogenannte YQ Tax sowie XF Tax ( Passenger Facility Charge) in Rechnung. Alle 3 Posten wären nicht erstattbar. Man erklärt sogar das die YQ Tax von den Airlines eingeführt wurde um variabel auf die Kerosinpreise reagieren zu können, Die YQ Tax würde daher bei der Fluggesellschaft nicht zum Bereich Steuern / Gebühren zählen, sondern wären angeblich auf den Flugpreis anzurechnen.
Sie sind übrigens fast doppelt so hoch wie der Flugpreis selbst ! Wir haben den reinen Flugpreis an den Vermittler überwiesen und den bereits vorab geleisteten Restbetrag zurückgeholt. Nun droht man uns mit gerichtlicher Durchsetzung der angeblichen Ansprüche. Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für Ihre Meinungen.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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14.12.2009, 17:46
Beitrag: #2
RE: 100% Stornokosten bei 2 Flugtickets ohne Vorabinformationen über Ticketkonditionen
Hallo Smiley,

ich würde mal sagen, dass man normalerweise gar keinen Vertrag stornieren kann. Verträge sind schließlich einzuhalten und man kann von diesen nur wieder zurücktreten, wenn man im Vertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart hat. Dieses muss ich irgendwie aus dem Kleingedruckten ergeben, sonsten kann man eben nicht stornieren.

Wenn anscheinend über die Plattform eines Vermittlers gebucht wird, dann würde ich sagen ist der Vermittler auch dazu verpflichtet die Bestimmungen der jeweiligen Airline mit auf seiner Seite anzuzeigen. Wenn er das nicht macht, macht er sich Schadensersatzpflichtig. Denn der Schaden ist ja gerade, dass man nun den Flugpreis zahlen muss, da man nicht stornieren kann. Diesen Schadensersatzanspruch kann man dann natürlich dem Vermittler entgegen halten, wenn dieser nun den Flugpreis von einem einfordert.

n0b
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14.12.2009, 19:23
Beitrag: #3
RE: 100% Stornokosten bei 2 Flugtickets ohne Vorabinformationen über Ticketkonditionen
Hallo, vielen Dank für Ihre Nachricht.

in diesem Sinne sehen wir den Sachverhalt auch. Scheinbar ist es aber so, das die simple und schwammige Informationunter unter dem Punkt Storno/Umbuchung innerhalb der AGB´s des Internetreisebüros reicht, der besagt : Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Weiter nur die Information : Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder evtl. sogar überhaupt nicht möglich ist. Anscheinend scheint dies für zahlreichen Gerichte schon gereicht zu haben, die Kunden zum Uahlen der geschuldeten Beträge zu verdonnern. Man kann sich dies zwar als normal denkender Mensch kaum vorstellen, aber das steht ja leider immer auf einem anderen Stück Papier. Bei uns geht es ungeachtet der anderen Vorkommnisse jetzt darum, das man von uns ja die vollen Steuern und Gebühren, angeblich im aufrtrag der Airline verlangt. Den reinen Flugpreis haben wir bereits an das Interetreisebüro in voller Höhe bezahlt, mt schriftlicher Bestätigung des Erhaltes abgesichert.
Man möchte von uns die in meinem Beitrag beschriebene sogenannte YQ Tax sowie XF Tax ( Passenger Facility Charge) vereinnahmen. Da man sonst selbst von der Airline in Regress genommen würde. Da sage ich mir das ist eigentlich nicht wirklich mein Problem, oder ? Da müsste sich der Reisevermittler mit der airline intern einigen, aber das möchte er natürlich nicht, denn man möchte das Geschäftsverhältis nicht trüben, da wird dann lieber der Kunde ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Übrigens habe ich mittlerweile auch erfahren, dass eine Fluggesellschaft oder ein Reisevermittler wie z.B. ein Reisebüro rechtlich verpflichtet ist die in Rechnung gestellten Taxes genau aufzuschlüsseln, dies ist bei uns nicht geschehen, nur ein Betrag deklariert mit Tax wurde auf der Rechnung/Bestätigung ausgewiesen. Ist das vielleicht verwertbar ? Vielen herzlichen Dank für Ihre Meinung
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14.12.2009, 21:03
Beitrag: #4
RE: 100% Stornokosten bei 2 Flugtickets ohne Vorabinformationen über Ticketkonditionen
Hallo!

Also die Geschichte mit dem Aufschlüsseln der Gebühren kenne ich auch. Allerdings in einem anderen Zusammenhang. Dieses betrifft nämlich den § 651i BGB, der regelt was bei einem Rücktritt (= Storno) vor Reisebeginn ist. Dann kann der Reiseveranstalter nämlich nicht mehr den Reisepreis verlangen sondern nur eine Entschädigung. Die Entschädigung setzt sich aber eben zusammen aus verschiedenen Kosten. Deswegen muss da dezidiert aufgeschlüsselt werden, welche Kosten entstanden sind. 100% Stornoklauseln sind deswegen unwirksam (vgl. § 307 ff. BGB), da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Schließlich wird sich über § 651i BGB hinweggesetzt.

Allerdings gilt § 651i BGB nur für Reisen. Und das ist immer eine Gesamtheit von Reiseleistungen, nicht lediglich ein Flug. Deswegen denke ich dass keine Pflicht zum Aufschlüsseln besteht. Eine unangemessene Benachteiligung könnte aber trotzdem vorliegen. Denn 100% Stornogebühren würden bedeuten, dass die Fluggesellschaft auch die Steuern und Gebühren einbehält, die allerdings gar nicht angefallen sind!!

Also: Hartnäckig bleiben!

Gruß
Peter
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21.12.2009, 16:29
Beitrag: #5
RE: 100% Stornokosten bei 2 Flugtickets ohne Vorabinformationen über Ticketkonditionen
Hallo Smily,

hat das Reisebüro sich schon geäußert? Mich würde mal interessieren, ob das hartnäckige Vorgehen denn Erfolg gezeigt hat.

Beste Grüße
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