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Anwaltsrechnung
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04.08.2010, 10:13
Beitrag: #1
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Anwaltsrechnung
Hallo , ich bräuchte einen Rat - habe volgende Situazion :
-----------------------------befinde mich nach eine abgeschlossene Scheidung . Vorm Scheidung habe ich mit dem Anwalt eine Anwalt-Honorar in Höhe von 1700 EUR vereinbahrt. Diese 1700 EUR habe ich bis zum letztem cent bezahlt. Nun gestern am 03.08.2010 habe ich einen " Liebesbrief " vom Amtsgericht Mch erhalten wo der Anwalt einen Kostenfestsetzungsantrag gemäß §11 RVG gestellt hat . Natürlich nun nach seine Kostenrechnung schulde ich dem Anwalt noch 1655 EUR . Habe nun 2 Wochen Zeit dazu Einwendungen zu erheben .... Kann mir jemand dazu was sagen ? Wie weiter ? Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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26.11.2011, 10:58
Beitrag: #2
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RE: Anwaltsrechnung
Hallo,
-----------------------------ich glaube in einem solchen Fall ist das Problem dieses: Anwälte dürfen nicht billiger arbeiten als nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hier auch mehr dazu: http://www.recht-finanzen.de/s/anwaltskosten Man kann zwar einen höheren Stundensatz als nach RVG vereinbaren, aber nicht einen niedrigeren. Das ist ein Mechanismus um die Preise zu schützen, damit nicht Rechtsanwälte eine miese Beratung für 3,50€ die Stunde anbieten können. Ich glaube, dass in dem von Ihnen beschriebenen Fall eine zu geringe Vergütungsabsprache getroffen wurde. MfG Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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