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Anwaltsrechnung viel zu hoch
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02.11.2009, 18:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2009 20:02 von Jan C. Spieldenner.)
Beitrag: #1
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Anwaltsrechnung viel zu hoch
Moin moin!
-----------------------------Da immer wieder das Problem der hohen Anwaltskosten auftritt, sollte man mal folgende Frage diskutieren: Ist ein Rechtsanwalt dazu verpflichtet, vor Übernahme des Mandats einen Kostenvoranschlag zu machen? Gruß Timo Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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04.11.2009, 14:02
Beitrag: #2
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RE: Anwaltsrechnung viel zu hoch
Hallo Timo,
-----------------------------mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig, denn es klingt so als würden Rechtsanwälte wucherhafte Gebühren verlangen. Wie viel ein Rechtsanwalt verdienen darf an einem Fall hängt nicht von seinem Gutdünken ab sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Schau mal z.B. ins Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Da steht z.B. ganz genau drin Zitat:Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).. Insofern ist entscheidend wie hoch der Streitwert in der jeweiligen Sache ist und davon hängen auch die Gebühren ab. Insofern macht ein Kostenvoranschlag meines Erachtens nur wenig Sinn. Aber man kann sich ja einen erteilen lassen um z.B. abschätzen zu lassen wie hoch der Gegenstandswert wohl sein wird. Übrigens kann man auch eine Honoarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt treffen und so die Gebühren einvernehmlich festlegen. Beste Grüße, Tristan Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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