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Aufbewahrungsfrist von Akten nach Ersteigerung
17.11.2011, 10:04
Beitrag: #1
Aufbewahrungsfrist von Akten nach Ersteigerung
Guten Tag,

Ich habe über eine Zwangsversteigerung im eine Haus ersteigert.
In dem Haus waren z.T. noch Inventar vom Vorbesitzer.

Wir haben vom Erbschaftsträger ( Land Niedersachsen ) auf Nachfrage die Bestätigung bekommen, dass das Land Niedersachsen den Wert des noch vorhandenen Inventars so gering schätzt, sodass das Land auf mein Angebot eingeht und mir das Inventar und die Entrümpelung überlässt.

Der Vorbesitzer war ein Architekt, der verstorben ist und ein Archiv im Keller hinterlassen hat.

Gibt es für diese Unterlagen gesetzliche Aufbewahrungsfristen ?
Ich habe vom Land Niedersachsen mitgeteilt bekommen, dass es Anfragen ehemaliger Kunden gab, die gerne ihre Unterlagen aus dem Archiv holen möchten und auch schon gemacht haben.

Kann ich mich drauf verlassen, dass ich freie Hand bei der Entrümpelung habe oder muss ich irgendwelche Aufbewahrungsfristen für die Architektenzeichnungen einhalten ?

Was könnte passieren, wenn ich die Akten einfach verbrenne oder entworge ?

Ich würd mich über eine Ausführliche Antwort freuen.


Info : Das Land Niedersachsen hat mir lediglich per E-Mail mitgeteilt, dass das Inventar freigegeben ist und sie damit einverstanden sind, dass ich in Eigenregie die Entrümpelung vornehme.

Wenn ich durch die Entsorgung keine Probleme bekomme würde ich eine Firma beauftragen das ganze Papier abzuholen oder ich verbrenne es im Kamin.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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23.01.2012, 19:44
Beitrag: #2
RE: Aufbewahrungsfrist von Akten nach Ersteigerung
hey,
da der eigentliche Eigentümer verstorben ist, und dir das "Land Niedersachsen" dir freies Schaffen erlaubt, bist du nicht mehr verpflichtet, die Architektenzeichnungen aufzubewahren, sicherheitshalber könntest du dich aber bei deiner Gemeinde bzw. Landratsamt erkundigen, viell. möchten diese die Architektenzeichnungen in ihrem Archiv aufbewahren.

LG.

Alle angaben ohne Gewähr.
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