Themabewertung:
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Auto geschenkt
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09.01.2010, 18:38
Beitrag: #1
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Auto geschenkt
hallo,
-----------------------------folgender Fall ist passiert: Ein 18 jähriger junger Mann hat einer Frau in der er sich verliebt hatte ein Auto geschenkt/bezahlt Beide sind zum Autohaus,sie hat sich einen Wagen ausgesucht im Wert von 9800 €. Der Kaufvertrag wurde auf ihren Namen ausgestellt. Das Auto wurde bar bezahlt duich den Jungen Mann. Auf Nachfrage der Verkäuferin sagte der junge Mann das er von seinem Opa 150000 € geerbt hat. Das hatte er auch im Vorfeld der Frau erzählt. Er hat geerbt und möchte ihr eine Freude machen. 3 Tage später sollte der Wagen beim Händler abgeholt werden. Die Wahrheit ist aber das der 18jährige nicht geerbt hat,sondern das Geld aus dem Tresor seiner Eltern geklaut hat. Die Eltern sind zum Autohaus und haben den Sachverhalt erklärt,daraufhin sagte das Autohaus zu der nun eigentlich rechtmäßigen Besitzerin das der Wagen nicht ausgehändigt werden kann. Moralische Bedenken etc... Fakt ist doch der Kaufvertrag zwischen dem Autohaus und der "Beschenkten" ist zustande gekommen und das Autohaus muss diesen nun erfüllen. Die Eltern des Jungen sind zum Anwalt und behaupten nun das die junge Dame die ganze Zeit gewusst hätte,das das Geld nicht geerbt sondern geklaut wurde. Was jedoch nicht wahr ist. Sie ist von einem Erbe ausgegangen und hat sich natürlich über so viel Großzügigkeit gefreut. Die Frau wollte sich nun von dem 18Jährigen eine Eidestaatliche Versicherung unterschreiben lassen, indem er bestätigt das sie nichts davon gewusst habe das er das Geld seinen Eltern gestohlen hat. Jedoch hat er dies verneint und gesagt ohne seine Eltern bzw seinen Anwalt wird er nichts unterschreiben. Nun wird es wohl so kommen,das wenn die Frist für das Autohaus verstrichen ist und der Wagen nicht ausgehändigt wurde, Klage eingereicht wird. Die Frau geht von einer rechtmäßigen Handschenkung aus und das ihr das Auto nun zusteht. Es wird jedoch vermutet das der reudige junge Mann nun von seinen Eltern und dem Anwalt unter Druck gesetzt wird zu behaupten das die Frau die ganze Zeit über gewusst habe das er das Geld geklaut habe. Er muss also wahrscheinlich vor Gericht einen Meineid ablegen und behaupten das die Frau vom Diebstahl gewusst hat, obwohl dies nicht wahr ist, Was ist zu tun??Soll geklagt werden oder sollte die Frau lieber von einer Klage absehen? Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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10.01.2010, 13:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2010 13:30 von Tristan.)
Beitrag: #2
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RE: Auto geschenkt
Hallo Sascha,
-----------------------------scheint ja ne verfahrene Situation zu sein. Kurze Info: Eine Schenkung ist nur dann wirksam, wenn sie notariell beurkundet wurde. Nur wenn die Schenkung vollzogen wird, also die Sache tatsächlich übergeben wird, dann entfällt die notarielle Form. Guck mal in § 518 BGB, da steht das genau drin. Solange also das Autohaus das Auto nicht herausgegeben hat, ist die Schenkung vom Mann an die Frau unwirksam und die Frau kann ohnehin nichts verlangen. Hilft das schon einmal weiter? Übrigens. Keine falschen Aussagen unter Eid vor Gericht und auch keine eidesstattlichen Versicherungen abgeben, die nicht stimmen. Da macht man sich mal ganz fix strafbar mit, wenn das rauskommt. Viele Grüße, Tristan Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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12.01.2010, 14:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2010 15:04 von Gentleman.)
Beitrag: #3
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RE: Auto geschenkt
Zitat:Die Wahrheit ist aber das der 18jährige nicht geerbt hat,sondern das Geld aus dem Tresor seiner Eltern geklaut hat. Liebe Leute, was ist das denn für eine absurde Räubergeschichte!!! Also ich bin entsetzt, wie weit es in Deutschland mit Moral und Anstand gekommen ist! Der eine klaut 150.000 Euro und will von diesem gestohlenem Geld seiner Freundin ein Auto kaufen/schenken! Die Freundin besteht auf der Schenkung, obwohl sie jetzt weiß, dass das Geld gestohlen war!? Die Eltern des Räubers und der Anwalt!!! raten zu einem Meineid vor Gericht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Liebe Leute, mir graut vor Euch! Ich hoffe nur, dass der Verfasser dieses Themas und der Dieb unterschiedliche Personen sind! Gentleman23 Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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