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Auto verkauft und jetzt Ärger mit dem Käufer
20.08.2011, 14:52
Beitrag: #1
Auto verkauft und jetzt Ärger mit dem Käufer
Hallo,

hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Am 13.08.11 habe ich mein 2,5 Jahre altes Auto verkauft. Die Käuferin hat das Auto zur Probe gefahren und hatte nichts zu beanstanden. Sie wollte gleich einen Kaufvertrag machen, da sie sicher gehen wollte das ich das Auto nicht an jemand anderen verkaufe.
Sie hat den Vertrag ausgefüllt. Am 17.8.11 hat sie das Auto dann abgeholt. Davor hat sie sich das Auto auch nochmals angeschaut-alles Ok. Habe Ihr dann den Farzeugbrief und die restlichen Unterlagen übergeben. Sie fuhr dann mit dem Neuen Auto ca. 80 Km nach Hause.
Am nächsten Tag ruft sie mich an, daß das Auto einen Steinschlag in der Windschutzscheibe hätte-was mir und Ihr bei F der Fahrzeugübergabe nicht aufgefallen ist. Dazu bemängelt sie noch, daß der 1. Vorbesitzer eine Autovermietung war. Ich habe das Auto von einem Autohaus gekauft und dort wurde mir gesagt das es ein Vorführwagen war. Mir war das Egal. Habe dies auch so der Verkäuferin gesagt. Sie hat bei Fahrzeugübergabe auch in den Brief geschaut und nichts zu der eingetragenen Autovermietung gesagt. Jetzt ruft sie alle 2 Tage an und will das ich Ihr 4000 Euro zurück gebe. Ich habe ihr gesagt, daß sie sich das Auto 2x angeschaut hat, jedesmal war ein anderer Bekannter von Ihr dabei. Sie will mir jetzt noch bis Montag Zeit geben das ich Ihr einen Vorschlag bezgl. dem Geld mache. Mittlerweile hat sie das Auto auf sich zugelassen. Soll ich in diesem Fall einen Anwalt einschalten oder einfach auf Ihre Anrufe nicht mehr reagieren oder was soll ich machen??

Lieben Dank vorab für Eure Antworten!
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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07.12.2011, 22:48
Beitrag: #2
RE: Auto verkauft und jetzt Ärger mit dem Käufer
Hallo,

wenn die neue Eigentümerin des Autos nicht von dir getäuscht wurde oder einem groben Irrtum unterlag (dann hätte sie das Recht, den Kaufvertrag anzufechten), ist der KV meines Erachtens nach wirksam zu Stande gekommen.
Da sie das Auto 2x mit Bekannten inspiziert hat, würde man einen groben Irrtum auch eher weniger annehmen, zumal sie die vollständigen Papiere (wie du ja beteuert hast), einsehen konnte.
Hat sie dies nicht ordnungsgemäß getan, ist dies nicht dein Verschulden.
Meines Erachtens nach ist der KV wirksam, also gilt der Allgemeine Grundsatz "pacta sunt servanda", Verträge sind so zu erfüllen, wie sie geschlossen wurden. Somit hätte sie keinen Anspruch auf Rückabwicklung.

Du kannst deine Frage ja aber auch nochmal in einem anderen Forum wie z.B. http://www.recht-finanzen.de/forum/ stellen.

MfG,
B.
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08.12.2011, 20:25
Beitrag: #3
Smile RE: Auto verkauft und jetzt Ärger mit dem Käufer
Vielen Dank für Deine Antwort + Tip.

Mittlerweile läuft alles schon über einen Anwalt. Die Gegenseite wollte erst, dass ich das Auto zurücknehme. Auf das Schreiben von meinem Anwalt hin mit dem Vermerk das ein ehemaliges Mietfahrzeug kein Grund für eine Rückgabe sei, wollten Sie jetzt das ich 2000 Euro zurück bezahle. Das kommt für mich natürlich nicht in Frage, da ich mir keine Schuld bewusst bin. Die Gegenseite überlegt sich jetzt, dass ganze vor Gericht auszutragen.
Bis dato habe ich noch nichts gehört. Und wenn es so sein sollte, sehe ich der Sache entspannt entgegen.

Viele Grüße,
Maggy
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