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Bestattungskosten - Teilübernahme
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06.09.2010, 15:57
Beitrag: #1
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Bestattungskosten - Teilübernahme
Hallo,
-----------------------------folgendes Problem: Meine Schwiegermutter ist leider im Juli verstorben. Ihre vier Kinder haben das Erbe ausgeschlagen. Meine Frau war in der kleinen Lebensversicherung meiner Schwiegermutter als Bezugsberechtigte eingetragen; Auszahlsumme € 2700,--. Diese zählt nicht zum Nachlass. Die Beerdigung habe ich in Auftrag gegeben und die Kosten von € 4100,-- bezahlt; den Auszahlungsbetrag der Lebensversicherung habe ich und meine Frau (eines der Kinder meiner Schwiegermutter) mit dazu verwendet. Mit den weiteren drei Kindern (also meine Schwäger/innen) hatte meine Schwiegermutter, warum auch immer, kaum Kontakt; ich habe ich mich mit ihnen in Verbindung gesetzt und nachgefragt, ob sie sich auch an den Beerdigungskosten (je ¼) beteiligen können bzw. würden. Ein Schwager sagte sofort zu, bei einem ist es noch nicht geklärt; der Dritte hat leider, wie er sagt, eine kleine Rente/Frührente und meint, da er keinen Beitrag leisten könnte, er versuchen will, ob dies das Sozialamt übernimmt. Dies möchte ich jedoch nicht; das Ergebnis wird wohl sein, dass ich bzw. meine Frau im Endeffekt somit 75% der Bestattungskosten tragen. Außerdem wird das Sozialamt wohl nachträglich Übernahme (hier 25%) nicht zustimmen, da die Kosten ja bereits seit drei Wochen bezahlt sind. Oder liege ich da falsch? Vielen Dank im voraus für Antworten bzw. weitere Hinweise hierzu und Grüße von Blacky99 Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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14.09.2010, 11:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2010 11:40 von Rheinhard.)
Beitrag: #2
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RE: Bestattungskosten - Teilübernahme
Hallo Blacky99,
in der Regel erstattet das Sozialamt Bestattungskosten, wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn die Erben die Kosten nicht tragen können. Es übernimmt aber nur "erforderliche" Kosten, d.h. in der Regel: eine sehr einfache Bestattung. Ich würde es dennoch einmal versuchen, mehr als ablehnen kann man ja nicht http://www.betanet.de/betanet/soziales_r...fe-77.html Ich würde mich freuen wenn ich Ihnen helfen konnte<br /><br /> m.f.G.Rheinhard Rechtstreu ----------------------------- Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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