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Bestellung = Kaufvertrag
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17.09.2010, 17:23
Beitrag: #1
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Bestellung = Kaufvertrag
Guten Abend
-----------------------------Ich habe im Internet und auf dieser Seite schon mehrere Artikel gesucht und gefunden zu ähnlichen Problemen, aber leider nichts passendes gefunden. Zur Sache: Ich habe ein Leuchtmittel zur Ansicht in einem Fachhandel bestellt, da dieses nicht vorrätig war. Da es länger dauerte, habe ich es vergessen und da ich andere Lampen kaufte wurde dieses dann auch überflüssig. Als dann der Verkäufer anrief sagte ich ihm, dass ich es nicht benötige. Heute, ein halbes Jahr später rief mich wieder ein Verkäufer an und sagte mir, dass ich es kaufen muss! Da die Bestellung über ein halbes Jahr her ist, kann ich nicht mehr sagen, ob ich eine Bestellung unterschrieben habe, oder ob der Fachhändler nur meine Nummer hat. Dass das Leuchtmittel nur zur Ansicht bestellt wurde, kann ich natürlich nicht schriftlich nachweisen. Falls ich die Bestellung unterschrieben habe, besteht dann schon ein Kaufvertrag, auch wenn ich das Leuchtmittel vorher nur im Katalog gesehen habe? Liebe Grüße und vielen Dank für ihre Antwort Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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28.09.2010, 22:20
Beitrag: #2
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RE: Bestellung = Kaufvertrag
Naja hier ist ja nicht viel los
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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29.09.2010, 19:09
Beitrag: #3
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RE: Bestellung = Kaufvertrag
Hallo!
-----------------------------Also wenn Du eine schriftliche Bestellung abgegeben hast, dann ist noch kein Kaufvertrag entstanden, dafür muss der Händler ja dein Angebot zumindest noch annehmen. Die Frage ist nur, ob er das getan hat, denn das müsste er sofort. Wenn er also damals meinte, dass die Ware derzeit nicht lieferbar ist, dann wird man wohl kaum eine Annahme des Vertrages darin sehen können. Ein halbes Jahr später kann er jedenfalls nicht mehr annehmen, das ist schon zu lange her. Ich hoffe das hilft? Gruß Peter. P.S. Du kannst Deine Frage auch besser unter http://www.recht-gehabt.de/fragen stellen... dort ist wesentlich mehr los und es sind viele Leute da, die antworten. Hier im Forum tummeln sich komischerweise nicht so viele... Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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21.10.2010, 20:38
Beitrag: #4
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RE: Bestellung = Kaufvertrag
Danke für die Antwort und den Hinweis. Der Verkäufer hat sich jetzt auch nicht mehr gemeldet. Hoffe das war es dann auch.
-----------------------------LG Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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