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Bewährungswiderruf bei einer Geldstrafe
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31.01.2011, 19:03
Beitrag: #1
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Bewährungswiderruf bei einer Geldstrafe
Hallo!
-----------------------------Mal angenommen es hat jemand eine längere Haftstrafe wegen mehrfacher Körperverletzung verbüsst,welche aber vorzeitig zur Bewährung ausgesetzt wurde. In der Bewährungszeit wurde die Person wegen Fahrens ohne Führeschein zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen(1200 Euro Strafe)verurteilt und die Bewährungszeit wurde um ein Jahr verlängert. Weiterhin wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.Zuletzt erfolgte eine Verurteilung durch Strafbefehl zu 600 Euro Geldstrafe wegen Betrug (es wurden 300 Euro zu Unrecht vom Arbeitsamt "kassiert"). Nun meine Fragen dazu: - Ist ein Bewährungswiderruf so gut wie sicher? - Wie könnte man um einen drohenden Widerruf umhin kommen? - Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es gegen den Antrag oder den Beschluss diesbezüglich vorzugehen und wieviel Sinn macht das? -Da der Bewährungswiderruf 10 Monate beträgt,hätte man Anspruch auf einen Pflichtverteidiger? Vielen dank Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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