. . Login | Registrieren | Impressum | Für Anwälte

Die Anwaltshotline: 0900 - 1 875 123 121
1,99 EUR/Min

inkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen
Telekom; Mobilfunknetze ggf. abweichend
(Betreiber: www.deutsche-anwaltshotline.de)
Kostenloser Ratgeber Recht, Anwaltssuche, Anwaltshotline


Antwort schreiben 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
 
Bewährungswiderruf (Hilfe)
29.09.2010, 22:23
Beitrag: #1
Bewährungswiderruf (Hilfe)
Hallo ich habe heute einen Brief bekommen:

Sehr geehrter Herr *****

in der Jugendstrafvollstreckungssache
*****

hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichtes Warendorf vom 04.04.2007 zu widerrufen.
Es wird Ihnen vorgeworfen, die Auflage, eine Arbeitsleistung zu erbringen, nicht erfüllt zu haben. Vor der Entscheidung über diesen Antrag erhalten Sie Gelegenheit, im Rahmen einer mündlichen Anhörung Stellung zu nehmen. Termin 13.10.2010

"Ich habe damals Bewährung bekommen und 300 Sozialstunden, habe aber nur 220 Std. abgeleistet und 80 sind noch offen. Meine Frage ist wenn ich es schaffe die restlichen 80 Std bis zur mündlichen Anhörung zu schaffen.. besteht da noch die Chance, dass ich nicht ins Gefängnis muss? Ich habe so große Angst und ich war einfach nur Dumm das ich die Stunden nicht gemacht habe.. und ich gehe Inmoment auf die Abendrealschule und möchte gerne die Schule weiter machen und nicht ins Gefängnis... Ich weiß nicht wie ich mich bei der Anhörung verhalten soll, oder ob es noch eine Chance für mich gibt.. ich bitte um Rat bzw. Hoffnung.. Danke..
-----------------------------
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden -->
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
-->
Antwort schreiben