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eBay: Käufer hat nicht gezahlt - Sache erneut verkauft
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25.10.2009, 14:19
Beitrag: #1
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eBay: Käufer hat nicht gezahlt - Sache erneut verkauft
Guten Tag!
-----------------------------Angenommen, jemand verkauft bei Ebay eine Sache, die vom Käufer ersteigert wird. Dieser zahlt aber innerhalb von 14 Tagen nicht. Nun wird es dem Verkäufer zu blöd und er verkauft die Sache zwischenzeitlich an einen anderen. Nunmehr stellt sich heraus, dass der Käufer das Geld gleich überwiesen, aber die falsche Kontonummer eingegeben hatte und jetzt die Sache haben will. Kann er die Sache noch verlangen, obwohl ein anderer eBay-Nutzer diese gekauft hat? Nehmen wir an, der Verkäuer hat die Ware noch nicht an den zweiten Käufer geschickt, wer kann nun die Ware von ihm verlangen? Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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25.10.2009, 16:25
Beitrag: #2
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RE: eBay: Käufer hat nicht gezahlt - Sache erneut verkauft
Hallo Bingoingo!
-----------------------------Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wird, dann ist der für beide Seiten bindend, sprich, es muss die Ware auch an denjenigen geliefert werden, der die Sache zuerst gekauft hat. Dass die Ware zwischenzeitlich an jemand anderen verkauft wurde, ist egal, denn sonst könnte man sich ja aus jedem Vertrag, der einem plötzlich nicht mehr passt, selbst wieder entlassen. Das steht übrigens auch im Gesetz, in § 433 BGB: Zitat:Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. (Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html) Übrigens muss der Verkäufer eventuell sogar den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass der zweite Käufer die Sache nun nicht mehr bekommen kann! Beste Grüße, Tristan Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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25.10.2009, 16:33
Beitrag: #3
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RE: eBay: Käufer hat nicht gezahlt - Sache erneut verkauft
Ah... das klingt doch schon mal interessant. Aber muss man denn dabei nicht berücksichtigen, dass der erste Käufer erst viel zu spät bezahlt hat?
-----------------------------Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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25.10.2009, 18:23
Beitrag: #4
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RE: eBay: Käufer hat nicht gezahlt - Sache erneut verkauft
Hallo Bingoingo!
-----------------------------Mein erster Beitrag im Forum recht-gehabt.de, den ich deiner Frage widmen werde: Also grundsätzlich sind ja Verträge einzuhalten. Die Frage ist nur, was passiert, wenn wie hier der Käufer die Ware einfach nicht bezahlt. Im Sachverhalt steht zwar, dass der Käufer nur die falsche Kontonummer eingegeben hat und daher das Geld nicht überwiesen werden konnte. Aber liegt das im Verantwortungsbereich des Verkäufers? Natürlich nicht. Festzuhalten ist, dass der Käufer die Ware nicht bezahlt hat. Zweitrangig ist die Tatsache, das die Bezahlung aufgrund der fahrlässigen Falscheingabe der Kontonummer nicht erfolgen konnte. So, die fehlende Bezahlung des Artikels führt aber nicht automatisch dazu, dass der Kaufvertrag aufgelöst bzw. rückabgewickelt wird. Vielmehr muss der Verkäufer sein Gestaltungsrecht ausüben und den Rücktritt gegenüber dem Käufer erklären. Den Rücktritt kann der Verkäufer aber gem. § 323 I BGB nur dann erklären, wenn er "eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat". Hat der Verkäufer im Rahmen einer Nachfristsetzung den Käufer dazu aufgefordert, die Ware zu bezahlen? Aus dem Sachverhalt ist dies jedenfalls nicht ersichtlich. Das heißt, dass weiterhin ein Kaufvertrag zwischen V und K besteht. Die Pflichten aus diesem Kaufvertrag, nämlich einerseits die Lieferung der Ware und andererseits die Bezahlung sind nicht erlöschen (§ 433 I, II BGB) Weiterhin ist zu beachten, dass der Verkäufer die Ware noch nicht an den Zweitkäufer verschickt hat. Denn dann wäre der Zweitkäufer im Rahmen des gutgläubigen Eigentumserweb rechtswirksam zum neuen Eigentümer geworden. Da aber die Ware noch beim Verkäufer ist, ist für den Erstkäufer noch alles in Ordnung :-) Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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25.10.2009, 19:00
Beitrag: #5
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RE: eBay: Käufer hat nicht gezahlt - Sache erneut verkauft
Ich denke dem gibt es nichts hinzuzufügen, Bachelor of Laws hat schon richtig klargestellt, dass der Verkäufer eine Frist hätte setzen müssen, um eine Zahlung zu erwirken. Erst wenn daraufhin kein Geld bei ihm eingeht, kann er sich vom Vertrag lösen, also zurücktreten. Erst durch einen Rücktritt wird der alte Vertrag aufgelöst und erst dann kann er die Sache an einen neuen Käufer bei EBay verkaufen.
-----------------------------Im Übrigen: Würde der Zweitkäufer gutgläubig erwerben, so könnte dann andersherum der Erstkäufer nun Schadensersatz vom Verkäufer verlangen, denn dem ist es nun unmöglich, die Ware (die ja nun dem Zeitkäufer gehört) noch dem Erstkäufer zu verschaffen! Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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