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Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
31.05.2010, 17:50
Beitrag: #1
Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
(Ähnlicher Fall wie von Kendley)

Person A und Person B sind sehr gut befreundet. Nur das sie nicht die Passwörter austauschen. Sie sind beide einer Freundschaftsseite angemeldet. Person B hat sich bei Person A am PC einmal auf seinem eigenen Account eingeloggt offen und A hat das passwort gesehen bzw. Person B hat es auch einmal erwähnt. A und B haben Streit und B beendet die Freundschaft. A will wissen was los ist und wundert sich warum Freunde nichts mehr mit A zu tun haben wollen und befürchtet das B lässtert. Nach einer Weile bekommt B das raus und droht mit einer Anzeige wenn er nicht aufhört. (also ungewiss). Person A hat nichts verändert, gelöscht und nicht die Leute angeschrieben! Er hat sich nur eingeloggt und hat auch nur Texte gelesen die von den Freunden kamen. Die Frage ist: Bekommt A eine Strafe deswegen? Person B hat das Passwort ja offen an A`s PC eingegeben und auch mal nebenbei erwähnt. Er könnte es ändern, hat es aber nicht gemacht, Der Account wurde außerdem nicht verändert. Es blieb alles so wie es ist. Person A hat sich nur wenige male (auch unter 10) eingeloggt. Was für eine Strafe würde A bekommen wenn er ne Anzeige bekommt oder Verurteilt würde? Gilt der § 202a StBG? Eigentlich ja nicht, weil die Daten ja nicht ,,gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert waren" (durch das offene einloggen am anderen PC und das erwähnen des Passwortes)? Wie ist die Lage?
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31.05.2010, 18:53
Beitrag: #2
RE: Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
Hallo!

Wer ist denn Kendley?

Ich würde sagen das ist ein Fall des ausspähens von Daten (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html) zwar wurde nicht das passwort ausgespäht abe dafür die Daten, die man nur sehen mann wenn man eingeoggt ist. Also sowas wie private Nachrichten oder so.

Was meist du dazu nexus?

servus,
justin
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31.05.2010, 18:57
Beitrag: #3
RE: Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
das ist jemand aus dem selben Forum der fast das selbe Problem hat. Ja aber eigentlich waren die ja nicht besondes gesicher, da B sein Passwort ja mal bei A am PC eingegeben hat. Und es auch mal erwäht hat. Wie ist die lage?
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31.05.2010, 19:55
Beitrag: #4
RE: Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
Achso Big Grin

Das hatte ich übersehen... naja, das Passwort war nicht besonders gesicht! Aber die Daten im Account(!!!) die waren ja durch das Passwort besonders gesichert. Und wenn man das PW nur einmal benutzen darf, dann ist es ja auch unbefugt wenn man sich erweiterhin damit einloggt... würde ich mal so sehen...
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31.05.2010, 20:16
Beitrag: #5
RE: Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
Aber man könnte doch meine dadurch das das Passwort offen und ersichtlich gezeigt oder auch genannt wurde. Könne man von keiner Sicherung merh ausgehen.
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31.05.2010, 20:21
Beitrag: #6
RE: Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
Also wenn ich das Gesetz so lese, dann würde ich sagen, dass es nur abstrakt darauf ankommt, dass eine Sicherung besteht, nicht ob diese auch effektiv besteht. Ansonsten müsste man ja auch sagen, dass keine Sicherung besteht, wenn dein Passwort nur aus einem Buchstaben besteht, da man nach 26 Versuchen es definitiv erraten hat... Auf den Schutz kann es nicht ankommen. Ich muss justin voll zustimmen!

Gruß,
Peter
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01.06.2010, 07:37
Beitrag: #7
RE: Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
OK besten Dank. Aber in wie weit unterscheidet sich der Fall von denn dem oben genannten (ähnlichen Fall) im selben Forum, da wird was anderes gesagt?
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01.06.2010, 12:42
Beitrag: #8
RE: Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
Hallo Nexus,

nun ja, da hat jeder seine eigene Meinung. Gentleman ist wohl eher der Ansicht gewesen, dass eine "Abmahnung" in Betracht käme. Eine solche gibt es aber im Strafrecht gar nicht, wenn dann nur im Zivilrecht. Ich denke dass man in dem anderen Fall wohl genauso urteilen müsste.

Wie ist denn die derzeitige Entwicklung?

Viele Grüße,
Tristan
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01.06.2010, 16:07
Beitrag: #9
RE: Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
Die derzeitige Entwicklung ist das es wohl keine Anzeige und somit auch keine Verurteilung geben wird. (momentan)
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21.03.2011, 10:45
Beitrag: #10
RE: Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe?
Hm das ist ein interessanter Fall. Ich muss mir mal die Gesetze da genauer anschauen, aber ich glaube vor allem die Internet und Computergesetze sind echt komplex und sehr kompliziert. Ich glaube der Knackpunkt ist in dem Fall wirklich das B ja sein Passwort A gesagt hat und es nach dem Streit nicht getrennt hat.
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