Themabewertung:
|
Einloggen in fremden EmailAccount!Freiheitsstrafe?
|
|
16.01.2010, 21:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.01.2010 21:27 von Tristan.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
|
Einloggen in fremden EmailAccount!Freiheitsstrafe?
Hallo Communiy,
-----------------------------Person A und Person B sind sehr gut befreundet und Sie tauschen die Passwörter aus. Sie besitzen beide einen Account auf der Seite [moderiert]. Ist eine Freundschaftsseite etc. Person A und Person B haben später streit. Doch Sie ändern Ihre Passwörter nicht! Person A sieht, dass die ehemalige Freunde keinen kontakt mehr zu der möchten und denkt, dass die Person B über Sie gelästert hat und deshalb das so geworden ist. Person A loggt sich in Person B ´s account ein und schaut ob Person B über Ihn vielleicht per Email gelästert hat. Das erfährt der Person B nach einer weile und zeigt Person A an. Person A wird von Person B angerufen und Person B sagt, dass der Person A von ihm angezeigt wurde , dass der Polizei bei der vorbeikommen wird und dass er sein Anwalt alarmieren wird. Person A hat nichts verändert, gelöscht oder nicht die Leute angeschrieben! Er hat sich nur eingeloggt hat auch nur die Emaile geselesen, die von der ehemaligen Freunden kamen. Nun die Frage: Kriegt der Person A eine Freihheitstrafe deswegen? Person B hatte ja sein Passwort selber gegeben. Er könnte es ändern! Hats aber nicht gemacht. Außerdem wurde der Account garnicht verändert. Es bLIEB ALLES so wie es ist. Und Person A hat sich nur vielleicht 10 mal ingesamt eingeloggt. Was für eine Strafe würde Person A bekommen wenn er verurteilt wird? Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
|||
|
19.01.2010, 17:14
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
|
RE: Einloggen in fremden EmailAccount!Freiheitsstrafe?
Hallo kendley,
-----------------------------ich denke, die Sache – so wie du sie schilderst – ist nicht dramatisch! Natürlich hat Person A die Persönlichkeitsrechte von Person B verletzt. Ich gehe aber davon aus, dass das gelegentliche gegenseitige Einloggen abgesprochen war? Warum sollte man sich sonst wechselseitig die Passwörter geben??? Maximal könnte es m. E. auf eine Abmahnung hinauslaufen. Da könnte aber der eigene Anwalt helfen oder sie (Klage/Abmahnung) sogar abwenden. Begründung: Eine Abmahnung ist schon deshalb unnötig, weil die sofortige Passwort-Änderung durch Person B ein weiteres Eindringen von Person B verhindert!!! Außerdem ist sonst kein "besonderer Schaden" entstanden. Kopf hoch, vielleicht ist noch eine gütliche Einigung möglich! Viele Grüße gentleman23 Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
|||
|
19.01.2010, 17:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2010 17:53 von Gentleman.)
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
|
RE: Einloggen in fremden EmailAccount!Freiheitsstrafe?
Vielleicht kannst Du uns über den weiteren Verlauf informieren?
-----------------------------Gruß gentleman23 Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
|||
|
|
| Möglicherweise verwandte Themen... | |||||
| Thema: | Verfasser | Antworten: | Ansichten: | Letzter Beitrag | |
| Eingeloggt auf nem fremden Account ? Strafe? | Nexus | 9 | 1,405 |
21.03.2011 10:45 Letzter Beitrag: graara |
|
Suche
Hilfe


