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Entsorgung von privatem Eigentum durch Hausverwalter
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17.03.2010, 15:50
Beitrag: #1
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Entsorgung von privatem Eigentum durch Hausverwalter
Hallo, ich habe seit 4 Jahren eine Eigentumswohnung (6-Parteienhaus). Nun wurde in der Eigentümerversammlung mehrstimmig verteinbart, dass nichts privates im Hausflur stehen darf und dass alles, was bis 30.4.2010 nicht weggeräumt wurde, auf eigene Kosten vom Hausverwalter entsorgt wird. Es handelt sich bei mir um einen Schuhschrank, der den Fluchtwegabstand einhält. Das ist auch der Hausverwaltung bekannt. Darf nun die Hausverwaltung einfach entsorgen (das gilt für alle privaten Gegenstände von den Nachbarn, die alle Eigentümer sind), oder vergreift er sich straflich an Privateigentum - bzw. -besitz?????? Und darf die Hausverwaltung bei anderen Eigentümern Ausnahmen zulassen (z. B. Bilder an den Wänden)??? Eine schnelle Rückmeldung wäre supi! DANKE + Gruß
-----------------------------Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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24.03.2010, 14:57
Beitrag: #2
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RE: Entsorgung von privatem Eigentum durch Hausverwalter
Hey Garfield777,
-----------------------------wieso bringt man den Schuhschrank nicht einfach innerhalb der eigenen Wohnung unter und geht damit etwaigen Streitigkeiten einfach aus dem Weg? Wurde doch laut Eigentümerversammlung entschieden!? Schliesslich wird man sich durch solche Aktionen nicht nur bei den Nachbarn unbeliebt machen... Gruß Timo Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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