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Erbfolge wenn kein testament vorhanden
13.03.2010, 13:04
Beitrag: #1
Erbfolge wenn kein testament vorhanden
3 Geschwister, zwei davon haben im Vorfeld finanzielle und materielle
Leistungen erhalten. Mutter + Vater gestorben. Ein Geschwisteranteil
besteht auf mehr Erbanteil weil zeitliche Pflege des Vaters vollzogen
wurde. Wohnt als einzige daneben. Wie gesagt hat sie verschiedene
Zahlungen usw. erhalten. Droht mit Anwalt wenn sie nicht grösseren
Eranteil als die 2 anderen Geschwister erhält. Was ist zu tun?
Hätte sowieso freiwillig einen grösseren noch zu bestimmenden Anteil
erhalten
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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15.03.2010, 11:19
Beitrag: #2
RE: Erbfolge wenn kein testament vorhanden
Hallo!

Also grundsätzlich erben die Kinder zu gleichen Teilen wenn kein Testament vorhanden ist. Mittlerweile gibtgs aber § 2057a BGB.

Guck Dir den mal an http://dejure.org/gesetze/BGB/2057a.html

Da kann der Erbteil erhöht werde. Das ist aber gerade neu eingeführt worden. Vielleicht gilt für euren Erbfall noch die alte Regelung. Ich würde das mal vom Anwalt prüfen lassen.

Viele Grüße,
Peter
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15.03.2010, 11:21
Beitrag: #3
RE: Erbfolge wenn kein testament vorhanden
Moin!

Hilfreich übrigens auch aus unserem Ratgeber: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mein...olge-.html

Viele Grüße,
Tristan
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24.03.2010, 15:12
Beitrag: #4
RE: Erbfolge wenn kein testament vorhanden
Moin Moin!

Hätte dies auch nach der Universalsukzession, als der gesetzlichen Erbfolge gem. § 1922 BGB, behandelt.

Der § 2057a BGB ist mir allerdings auch neu; summa summarum jedoch eine gute Entwicklung im Erbrecht!

Und wie der Peter schon meinte, würde ich mich mit meinem Anwalt mal dahingehend absprechen, zu erfahren, ob die alte oder schon die neue Regelung hier gilt..

Beste Grüße,

el Nino
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24.03.2010, 22:19
Beitrag: #5
RE: Erbfolge wenn kein testament vorhanden
Was bitte ist ein Universalsukzession????
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