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Erbrecht
12.04.2010, 12:48
Beitrag: #1
Erbrecht
Hallo zusammen,

hab mal ne Frage zum Thema Erbrecht :

die mutter meiner frau hat 2 kinder - eine tochter ( meine frau ) mit mann 1 und einen sohn mit mann 2.


von mann 1 trennt sie sich und nimmt die tochter mit zu mann 2 ( beide nehmen den nachnamen des 2ten mannes an ) und bekommt mit mann 2 einen Sohn.

Nun meine Frage :

Mann 2 stirbt ist nun nur der sohn erbbrerechtigt ?

Wäre schön wenn Sie helfen könnten.

gruß

oliver müller
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11.05.2010, 12:33
Beitrag: #2
RE: Erbrecht
Hallo Oliver,

also zunächst bestimmt sich die Erbfolge stets durch die sog. Universalsukzession, § 1922 BGB, dh die gesetzliche Erbfolge.
Diese kann jedoch durch Testament, Erbvertrag o.ä. umgangen werden (auch wenn ein Pflichtteil bleibt).

Es klingt so, als gebe es bei Mann 2 am Ende zwei Söhne, ist das richtig?

Soweit die Tochter nicht die "biologische Tochter" von Mann 2 (sondern von Mann 1) ist, kann diese auch nicht beerbt werden (ausser eben durch Testament).

Es wären in solch einer Situation nur die beiden Söhne erbberechtigt.

Gruß,

Timo
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28.01.2012, 22:26
Beitrag: #3
RE: Erbrecht
Hallo

ich blicke auch nicht mehr hundertprozentig durch deshalb: wenn jemand stirbt, dann erben grundsätzlich erst einmal die Kinder. Neben den Kindern erbt ein Ehepartner (sofern vorhanden). Die Höhe des Erbteils des Ehegatten ist starkt vom Güterstand abhängig.

Nachzulesen bei: http://www.recht-finanzen.de/contents/er...nkung/skel

Es spielt aber keine Rolle, dass jemand seinen Nachnahmen wechselt oder ähnliches. Relevant sind nur biologische Verwandtschaft, rechtliche Verwandtschaft (Adoption) und Heirat bzw. Scheidung.

Schöne Grüße.
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