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Fahrpreisnacherhebung der DB - unberechtig
31.01.2011, 15:15
Beitrag: #1
Fahrpreisnacherhebung der DB - unberechtig
Hallo liebe Community,

ich versuche mein Fall beim ersten Beschreiben deutlich zu erläutern.
Ich schreibe leider in der personalisierten Form, da ich nicht wüsste wie ich mein speziellen Fall verallgemeinern sollte.
Ich bin Schüler eines Gymnasiums in einer Stadt am Harz und wohne im selben Ort. Wie jedes Jahr muss ein Schüler der Zehnten Klasse ein Schulpraktikum absolvieren. Ich habe mich bei der Robert Bosch Elektronik GmbH beworben und wurde angenommen. Das Praktikum lief vom 10.01.11 bis zum 28.01.11. Da das Werk mit dem Auto 36km entfernt war und ich kein Auto habe, war ich gezwungen mit der Bahn zu pendeln. Am ersten morgen kaufte ich ein Tagesticket um überhaupt erstmal in die Welt der ÖPNV rein zu kommen, da ich nie öffentliche Verkehrsmittel nutzte, weil z.B. die Schule in dem selben Ort ist. Ab dem zweiten Tag nutzte ich für die Hinfahrt Einzeltickets, die ich im Zehner- und im Viererpack am Automaten erwarb. Für die Rückfahrt nutzte ich ein U21-VRB-Ticket (Verbundtarif Braunschweig), dass werktags ab 14 Uhr gültig war. In diesem Fall ist die Hinfahrt wichtiger. Meine Strecke (+jeweiliges Verkehrsmittel): Seesen -> Sz-Ringelheim (DB); Sz-Ringelheim -> Baddeckenstedt (DB); Baddeckenstedt -> Sz-Lebenstedt (KVG, Busunternehmen). Jeden Morgen stempelte ich meine Tickets erst im Bus nach Lebenstedt, da mir nicht bewusst war, dass ich schon vor Fahrtantritt abstempeln muss. Da der Zug (Ringelheim -> Baddeckenstedt) ein Regional-Express ist, sind Kontrollen eines Schaffners vorprogrammiert. Ich wurde mehrmals in diesem Zug kontrolliert und weder ein Schaffner setzte was an den nicht abgestempelten Tickets was aus noch wies ein Schaffner darauf hin, sie abzustempeln. Am vorletzten Tag, dem 27.01., kontrollierte mich eine Schaffnerin und gab mir direkt eine Strafe von 40€. Ich will nun Einspruch einreichen, mit der Begründung, dass ich Tickets hatte und dass ich nicht deutlich darauf hingewiesen wurde, dass man schon vor Fahrtantritt die Tickets abstempeln muss.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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