Themabewertung:
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Fragwürdige Zahlungsaufforderung
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17.03.2010, 09:46
Beitrag: #1
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Fragwürdige Zahlungsaufforderung
Hallo,
-----------------------------ich bin in folgendem Fall unsicher was die Rechtslage betrifft. Nach einer Jahresabrechnung (189,26 €) hatte ich mit dem fordernden Institut telefonisch einen Zahlungsaufschub bis Ende Februar vereinbart. 100,00 € überwies ich noch Mitte Februar. Da ich dann wegen eines Zwischenfalls doch Problme bekam, die Restsumme innerhalb des vereinbarten Zeitraums auszugleichen, überwies ich weitere 50,00 € erst am 01.03. und am 12.03. gab ich den Auftrag zur Überweisung der restlichen 39,26€. Am 13.03. kam dann eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen, in der die Hauptforderung 89,26 € betrug, zzgl. Zinsen und 65,00 € Gebühren. Die bereits fast zwei Wochen zuvor gezahlten 50,00 € waren also nicht registriert worden. Nach Anfrage beim ursprünglich fordernden Institut war ich auch nicht weiter, da diese sagten der Betrag sei noch nicht vermerkt. Ich habe nun dem Institut, wie auch dem Inkassounternehmen einen Kontoauszug, auf dem alle drei Zahlungen als gebucht gelistet sind (Rest 39,26 € am 15.03.), zugesandt und der Rechnung des Inkassounternehmens wiedersprochen, da diese so ja nicht stimmte. Hat das Inkassounternehmen nun noch ein Recht Kosten zu erheben? Die Überweisungsdaten habe ich geprüft und diese sind definitiv richtig. Bezüglich der Überweisung der 50,00 €, gilt nicht rechtlich der Eingang der Zahlung auf dem Konto des Empfängers und nicht der interne Weg zur Buchhaltung? Mit Dank im Vorraus. PS: Für fragwürdig hielt ich auch die Berechnung von Verzugszinsen für den Zeitraum 22.02. - 19.03....a) wegen des Zahlungsaufschubs bis 28.02. und b) da das Verfassen des Schreibens (10.03.), wie auch Erhalt des Schreibens (13.03.) vor dem 19.03. liegen. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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17.03.2010, 11:10
Beitrag: #2
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RE: Fragwürdige Zahlungsaufforderung
Hallo Chichil,
-----------------------------Zitat:Bezüglich der Überweisung der 50,00 €, gilt nicht rechtlich der Eingang der Zahlung auf dem Konto des Empfängers und nicht der interne Weg zur Buchhaltung? also soweit ich weiß ist entscheidend wann das Geld überwiesen wurde, wenn man Privatmann ist... Viele Grüße, s. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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