Themabewertung:
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freizeitausgleich
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18.02.2010, 13:15
Beitrag: #1
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freizeitausgleich
hallo alle miteinander
-----------------------------ich habe da eine frage zum Freizeitausgleich.Ich arbeite im öffentlichen Dienst auf einer Sozialstation, jetzt arbeite ich schon seit 20 Tagen ohne einen Tag frei dazwischen laut meiner Pflegedienstleitung darf sie mich nach dem Gesetz soviel arbeiten lassen ohne ein frei dazwischen ist das richtig so? edith Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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18.02.2010, 13:52
Beitrag: #2
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RE: freizeitausgleich
Hallo Edith,
-----------------------------Du solltest einmal ins Arbeitszeitgesetz schauen und in § 11 Arbeitszeitgesetz... (http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__11.html). Da ist genau geregelt wie viele Tage man durcharbeiten darf. Da für jede Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag gewährleistet sein muss, der innerhalb ovn 2 Wochen zu gewähren ist, darf man also maximal 19 Tage am Stück durcharbeiten, dann ist Schluss! Hoffe das hilft? Viele Grüße, Peter Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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18.02.2010, 20:17
Beitrag: #3
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RE: freizeitausgleich
Hey Edith,
-----------------------------ich kann Peter in seiner Aussage so nur bekräftigen. 19 Tage am Stück ist insoweit legitim. Anspruch z.B. auf ein ganzes freies Wochenende besteht da auch nicht. Ansonsten würde ich mich zur Not immer an den eigenen Betriebsrat wenden, soweit vorhanden. Beste Grüße, der Nino Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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