. . Login | Registrieren | Impressum | Für Anwälte

Die Anwaltshotline: 0900 - 1 875 123 121
1,99 EUR/Min

inkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen
Telekom; Mobilfunknetze ggf. abweichend
(Betreiber: www.deutsche-anwaltshotline.de)
Kostenloser Ratgeber Recht, Anwaltssuche, Anwaltshotline


Antwort schreiben 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
 
Fristlose Kündigung
12.11.2010, 13:52
Beitrag: #1
Fristlose Kündigung
Hallo an Alle,
es dreht sich hierbei um Folgendes:

Person A arbeitet bei Firma XY und das seit mehreren Jahren.
Nun möchte Person A gerne ein verlängertes Wochenende mit einem Urlaubstag am Montag beantragen, um der Beerdigung seiner Mutter am Sonntag beizuwohnen.
Chef B weigert sich aber strickt, Person A den genannten Montag freizugeben.
Außer sich vor Wut und fehlendem Verständnis über die Sache, "beleidigt" A B indem er sagt:"Das gibt es doch nicht, unfassbar! Sie können mir mal die Füße küssen!"
Das widerum veranlasst B dazu, dem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen!
Tolle Wurst, jetzt steht A da, und weiß nicht genau was er machen soll.
Ich habe bereits ein wenig recherchiert und folgendes dazu gefunden:
Arbeitsrecht Hamburg

Dieser Artikel macht Mut, denn dort wurde die Kündigung in einem ähnlichen Fall als unwirksam erklärt.
Der Versuch, es persönlich mit B zu klären, schlug fehl.
Meine Frage ist jetzt, lohnt es sich da "Klage" einzulegen, oder ist es den Aufwand nicht wert und A sollte sich einfach einen neuen Job suchen?

Vielen Dank im Voraus

Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man für Geld bekommt. -----------------------------
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden -->
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.11.2010, 13:40
Beitrag: #2
RE: Fristlose Kündigung
Hi,
weiß keiner von Euch Rat?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen...

Grüße
Borresh

Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man für Geld bekommt. -----------------------------
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden -->
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
13.03.2011, 10:36
Beitrag: #3
RE: Fristlose Kündigung
Moin,moin
wenn Du in einem festen Arbeitsverhätnis stehst, braucht er einen triftigen Grund
Dich fristlos zu kündigen.Die Beleidigung reicht da nicht aus.
Du brauchst einen sehr guten Anwalt. Die findet Du über die Googe Maschine
Gib mal - Top Anwälte Arbeitsrecht - ein. Da findest Du ein Link, mit von der Wirtschaftswoche ausgezeichneten 25 Top Anwälte.
So habe ich meinen gefunden .Und bei denen gibt es keine Gnade.
Unter http://www.arbeitsrecht-bremen.de findest Du die Kanzlei, welche mich vertreten hat.Die vertreten seit über 30 Jahren nur Arbeitnehmer, keine
Arbeitgeber. Und die Anschreiben an den Arbeitgeber haben es in sich. Da bleibt
Deinem Chef die Luft weg.
Hoffe Dir geholfen zu haben. Wichtig , die Kündigungsschutzklage muß
innerhalb von vier oder sechs Wochen raus.
Gruß
-----------------------------
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden -->
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
25.11.2011, 09:20
Beitrag: #4
RE: Fristlose Kündigung
Hallo,

meines Wissens muss eine Kündigungsschutzklage binnen zwei Wochen erhoben werden.

Und wenn bisher noch keine Abmahnung ( http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/new1 ) ausgesprochen wurde, dann kann der Chef bloß wegen dieses Kommentars meiner Meinung nicht kündigen. Für eine Abmahnung würde es wohl reichen. Aber für eine fristlose Kündigung ist es aus meiner Sicht nicht ausreichend
-----------------------------
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden -->
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.12.2011, 21:49
Beitrag: #5
Lightbulb RE: Fristlose Kündigung
Hallo,
man müsste erst prüfen, ob der Kündigungsgrund "Beleidigung" ausreichend für eine fristlose Kündigung - die ja die heftigste Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist - genügen würde.
Durch die fristlose Kündigung wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, also von heute auf morgen, beendet, weil es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, weiterhin mit dem AN zusammenzuarbeiten.
Das würde ich in deinem Fall verneinen, da es sich zwar um eine Beleidigung handelt (jedoch ohne Kraftausdrücke etc.) und diese auch im Affekt geschah.
Schau doch zur fristlosen Kündigung auch nochmal hier nach:
http://www.recht-finanzen.de/contents/ar...-kundigung

MfG,
B.
-----------------------------
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden -->
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
-->
Antwort schreiben 


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema: Verfasser Antworten: Ansichten: Letzter Beitrag
  Kündigung kurz vor Ende der Probezeit, "zum 15. oder am 15."? SprudelKitty 3 891 14.10.2010 22:56
Letzter Beitrag: Tristan