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gekaufte Sache mangelhaft
13.02.2010, 17:28
Beitrag: #1
gekaufte Sache mangelhaft
Hi zusammen,

ich habe mich, aufgrund eines Motorschadens an meinem Auto, dazu entschlossen, mir einen gebrauchten Motor von einem Händler ("Schrotthändler") zu kaufen!
Er hat damit geworben, dass er on Top seiner 1 jährigen gesetzlichen Gewährleistung, eine 8 tägige Garantie (ab dem Einbau) auf die Funktionstüchtigkeit seiner gebrauchten Teile gibt.
Auf dem Kaufvertrag/Rechnung wurde vermerkt, dass es sich um einen Motor Marke ... mit einer Laufleistung von 90 tkm lt. Tacho handelt!
Den Motor als solches habe ich von einer KFZ-Werkstatt einbauen lassen, somit nicht vom Verkäufer.
Wie sollte es anderst sein, ist der Motor nach nur 3 Tagen Nutzung kaputt gegangen. Bereits nach Einbau bzw. bei Abholung des KFZ hatte mir meine KFZ Werkstatt den Hinweis gegeben, dass er nicht richtig "rund" läuft, dies aber durchaus normal sein könnte, da man nicht belegen kann, wie lange der Motor rumgelegen bzw. wo der Motor überhaupt gelegen ist! Nach insg. 200km fehlt nun jedoch bei einem Zylinder die Kompression und es wurde festgestellt, dass knapp 3 Liter Öl gefeht haben.
Da ich nun bereits 2mal den gewerblichen Verkäufer kontaktiert habe und dieser nicht für den erneuten Ein/Ausbau aufkommen will, mir jedoch einen neuen Motor geben will, bin ich mir nicht sicher was ich nun tun soll!
Einerseits benöige ich ganz klar für die Arbeit mein Auto, anderseits wer sagt mir denn, sollte ich wirklich auf die erneuten Einbaukosten selbst aufkommen, dass der neue Motor schadenfrei ist?
Da ich kein Fachmann bin, mir es jedoch aufgrund des geringen Zeitfensters bis ein Schaden bemerkbar wurde so vorkommt, dass der Händler hier entweder die Laufleistung beschönigt hat oder davon wissen musste dass der Motor nicht in einem brauchbaren Zustandes ist. Kann man den Händler nun für irgendwas strafbar bzw. haftbar machen? Ich meine damit einerseits die erneuten Einbau/Ausbaukosten und anderseits natürlich eine Art Nutzungsausfall da ich wegen der verkauften Sache nun aktuell keinen fahrbaren Untersatz mehr habe!
Bitte um Mitteilung der bzw. meiner Chancen und mit was ich argumentieren kann! Vielen Dank
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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15.02.2010, 19:29
Beitrag: #2
RE: gekaufte Sache mangelhaft
Hallo Lafleur,

ein Händler hat generell besondere Pflichten und wird stärker vom Gesetzgeber gefordert, da er gewerblich handelt. So steht man als Verbraucher stets besser da.
Ist die gekaufte Sache des Unternehmers mangelhaft, hat der Käufer mehrere Möglichkeiten: Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt und Schadensersatz.
Ist die Sache mangelhaft, so sollte der Käufer zunächst dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen, nachzuerfüllen. Ist dies dem Käufer nicht zuzumuten oder bereits mehrmals geschehen, so kann der Käufer einfach vom Vertrag zurücktreten, sein Geld zurückverlangen und die Sache dem Verkäufer wieder aushändigen. Einbau/Ausbaukosten können gegebenenfalls auch danach verlangt werden.
Mietwagenkosten, falls der eigene Wagen aufgrund der Nacherfüllung o.ä. nicht verfügbar ist, können dem Verkäufer ebenfalls bei Verschulden in Rechnung gestellt werden.
Meist helfen jedoch losgelöst von der juristischen Seite, einfache fruchtbare Gespräche mit dem Verkäufer und lösen vielfach die Streitigkeit meist ganz von alleine.

Beste Grüße,

Timo
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03.08.2010, 20:10
Beitrag: #3
RE: gekaufte Sache mangelhaft
Hallo,
m.E. gehört der Einbau sowie er erneute Einbau nicht zum Nacherfüllungsanspruch.
Ursprünglicher Erfüllungsanspruch war § 929 BGB, auf Übereignung der Sache.
Systematik: Ausgangspunkt ist der ursprüngliche Erfüllungsanspruch. Aus § 439 I 2. Alt. BGB.ergibt sich keine andere Pflicht als ursprünglich geschuldet: Übergabe und Übereignung
Wortlaut: Lieferung ist nicht Einbau !
Mit der Folge: Mangelfolgeschaden aus §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB.

Lieben Gruß

Damian
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01.12.2011, 22:26
Beitrag: #4
RE: gekaufte Sache mangelhaft
Hallo,

die Reparatur bzw. einen neuen Motor kannst du auf alle Fälle verlangen.
Möglicherweise kannst du den Ausbau/Einbau als Schadensersatz geltend machen ( hier steht etwas davon: http://www.recht-finanzen.de/contents/ve...als-kaufer )

Ich kann mich aber auch an ein Urteil des EuGH aus dem Juni diesen Jahres erinnern, wo der Verbraucher von einem Unternehmer im Rahmen einer Sachmängelgewährleistung den Ausbau und Einbau von Fliesen verlangen konnte. Das war eine ganz ähnliche Konstellation!

Wenn du sichergehen möchtest, würde ich mir dieses Urteil mal besorgen,Az habe ich leider nicht, aber das sollte zu finden sein, das Urteil hat nämlich hierzulande für Furore gesorgt. Ein Anwalt, der auf dem aktuellen Stand ist müsste dir dazu auch etwas sagen können.

MfG
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