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Katzenhaltung - Wohnungsbesichtigung -
20.05.2011, 02:49
Beitrag: #1
Katzenhaltung - Wohnungsbesichtigung -
ich wohne seit einem halben jahr in einer möblierten 1-zimmerwohnung und habe zur zeit eine katze. nun möchte der vermieter die wohnung besichtigen um evtl. schäden zu begutachten, welche die katze anrichtet. im mietvertrag steht, dass tierhaltung nicht erlaubt ist. aber ich dachte, das gilt nur für hunde. darf der vermieter verlangen, dass die katze wegmuss? kann ich deswegen gekündigt werden? muss ich mir diese besichtigung gefallen lassen? wie sind meine rechte in einer möblierten wohnung?
kann mir nicht vorstellen, die katze wegzugeben und kann auch nicht alleine leben. war anfangs nur zur pflege gedacht. aber jetzt ist meine mutter krank geworden und kann sich nicht selber um die katze kümmern und ich habe mich auch schon so daran gewöhnt. muss noch sagen, die katze ist ausschliesslich bei mir in der wohnung, macht weiter keinen großen lärm. habe mich bei meinen unmmittelbaren nachbarn erkundigt.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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