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Kaufrücktritt nach küstlichem Hochbieten
26.12.2009, 18:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.12.2009 18:48 von Tristan.)
Beitrag: #1
Kaufrücktritt nach küstlichem Hochbieten
Hallo an alle,
ich habe neulich in [einem Internetauktionshaus] ein Aquarium ersteigert. Zum Vorgang:

Der Artikel wurde erneut eingestellt nachdem eine Person s***t (3) diesen ersteigert hatte. Darauf hin wurde der Artikel erneut eingestellt und die Person s***t(3) bot wieder mit. Bei der ersten Auktion ging der Artikel für 27,49€ weg und mein Höchstgebot lag bei 26,99€.Bei der zweiten Auktion habe ich erneut mit geboten, Höchstgebot 26,50€. Der vermeintliche Käufer s***t(3) hat bei der zweiten Auktion genau auf 26€ geboten -> er wusste mein Höchstgebot aus Auktion eins. Wäre ich anwesend gewesen hätte ich den Artikel nicht zu diesem Preis gekauft, da er offensichtlich Hochgeboten wurde. Das Aquarium ist zum Selbstabholen.
Im übrigen, bei anderen Artikeln des Verkäufers hat s***t(3) bei mehreren Artikeln vom selben Verkäufer ebenfalls den Artikel hoch geboten.

Habe mit dem Verkäufer schon etwas Kontakt gehabt (Zitat):
„wie gesagt sie haben das aquarium ersteigert und jetzt sind zum kauf verpfichtet?? wenn sie es nicht wollten hätten sie es ja nicht ersteigern müssen!!“

Laut den [Internetauktionshaus] Grundgesetzen ist das künstliche Hochtreiben des Preises verboten:
Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill Bidding“). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen.

Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten, da der Artikel ja künstlich in die Höhe getrieben worden ist.
(Ich wäre auch bereit den Artikel für den Startpreis zu kaufen, da sonst niemand anderer Mitgeboten hat, außer s***t.)
Der Verkäufer hat keinen Zeitraum für die Abholung des Aquariums geschrieben, wann genau muss ich den Artikel abholen?

Danke für Hilfe!
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26.12.2009, 19:52
Beitrag: #2
RE: Kaufrücktritt nach küstlichem Hochbieten
Guten Abend Simbue,

ich hoffe Du hast schöne Weihnachten gefeiert! Ich denke das wesentliche Problem an dem von Dir beschriebenen Fall ist, dass in den Grundsätzen der Internetseite festgelegt ist, dass man eben den Preis nicht hochtreiben darf. Diese gelten aber nur im Verhältnis von dem Hochbieter zum Auktionsanbieter und nicht zwischen Dir und dem Verkäufer... denn Du selbst hast dem Verkäufer ja schließlich niemals dazu aufgefordert, den Bedingugnen zuzustimmen.

Das Hochtreiben des Preises halte ich allerdings für einen Betrug und man sollte dann den Vertrag anfechten können, da man über das ordnungsgemäße Zustandekommen des Endpreises getäuscht wurde. Guck mal in § 123 BGB rein.

Viele Grüße,
Peter
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26.12.2009, 21:28
Beitrag: #3
RE: Kaufrücktritt nach küstlichem Hochbieten
Hallo Peter,
danke für deine Antwort. Sie wird mir auf jeden Fall weiter helfen!

Grüße simbue
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27.12.2009, 11:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.12.2009 11:43 von Gentleman.)
Beitrag: #4
RE: Kaufrücktritt nach küstlichem Hochbieten
Hallo simbue,

das eigene Hochbieten (mit einem Zweitaccount) oder das durch befreundete Benutzer sind bekannte Taktiken, den Verkaufspreis in die gewünschte Höhe zu treiben!
Allerdings sind diese "Preistreibereien" nicht erlaubt und damit anfechtbar!

Ich würde Dir raten, bei dem Auktionshaus diesen Fall zu melden und zugleich den Kauf mit der Begründung des vorsätzlichen Betruges ablehnen!

Viele Grüße
Gentleman23
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27.12.2009, 12:48
Beitrag: #5
RE: Kaufrücktritt nach küstlichem Hochbieten
Ja,

melden würde ich das auch. denn wenn der verkäufer bestreitet dass er den preis in die höhe getrieben hat, dann müsstest du nachweisen dass es wirklich der fall war. das wird schwer werden...

wenn du das dem auktionshaus meldest, dann können die sicher ihre logdateien auswerten und dir zur Verfügung stellen.

Schönen gruß,
sirius
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