Themabewertung:
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Kindesunterhalt
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10.11.2010, 22:05
Beitrag: #1
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Kindesunterhalt
Kann Kindesunterhalt auch rückwirkend eingefordert werden, wenn bis dato kein Urteil vorgelegen hat?
-----------------------------weis jemand Bescheid. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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13.03.2011, 10:47
Beitrag: #2
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RE: Kindesunterhalt
Ja, kann und wird eingefordert , Auch Spesen werden Anteilig angerechnet.
-----------------------------Also Spesen separat auszahlen lassen. Hab ich alles hinter mir. Gruß Yasso Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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