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Kindesunterhalt
10.11.2010, 22:05
Beitrag: #1
Kindesunterhalt
Kann Kindesunterhalt auch rückwirkend eingefordert werden, wenn bis dato kein Urteil vorgelegen hat?
weis jemand Bescheid.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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13.03.2011, 10:47
Beitrag: #2
RE: Kindesunterhalt
Ja, kann und wird eingefordert , Auch Spesen werden Anteilig angerechnet.
Also Spesen separat auszahlen lassen.
Hab ich alles hinter mir.
Gruß Yasso
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