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Kündigung kurz vor Ende der Probezeit, "zum 15. oder am 15."?
10.10.2010, 21:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.10.2010 21:14 von SprudelKitty.)
Beitrag: #1
Kündigung kurz vor Ende der Probezeit, "zum 15. oder am 15."?
Während der Wartezeit von 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen, zum jeweiligen Wochentag, gekündigt werden, § 622 Abs. 3 BGB. Im Arbeitsvertrag können unter Umständen eine längere Kündigungsfrist und andere Modalitäten vereinbart werden.

Bedeutet das (meine probezeit endet am 15.10) er hätte mir am 01.10 zum 15.10 kündigen müssen oder kann er noch am 15.10. zu zwei wochen später kündigen?

Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen, danke!
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13.10.2010, 20:11
Beitrag: #2
RE: Kündigung kurz vor Ende der Probezeit, "zum 15. oder am 15."?
Hey!

Also wenn am 1.10 gekündigt wurde, dann ist der letzte Arbeitstag der 15.10. Wenn er später gekündigt hat, dann eben ab diesem Tag 14 Tage weiter. Also bei Kündigung am 15.10. dann der 29.10.

Oder was meinst du genau?

Grüße,
nuxx
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13.10.2010, 20:14
Beitrag: #3
RE: Kündigung kurz vor Ende der Probezeit, "zum 15. oder am 15."?
Achso, ich glaub jetzt weiß ich erst was du meinst. Du meinst wohl, ob die Frist noch vollständig innerhalb der Probezeit liegen muss. Nein, ich denke mal dass es ausreicht wenn innrehalb der Probezeit die Kündigung ausgesprochen wird. So stehts ja auch im Gesetz "gekündigt" bedeutet das aussprechen der Kündigung.

Im Notfall mal den Anwalt fragen.
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14.10.2010, 22:56
Beitrag: #4
RE: Kündigung kurz vor Ende der Probezeit, "zum 15. oder am 15."?
Hallo,

hab das gerade nochg efunden. Das sollte interessant für dich sein:
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wo...drig-sein/

Viele Grüße,
Tristan
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