Themabewertung:
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Kündigung Untermietvertrag
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15.10.2010, 15:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2010 01:52 von Holler.)
Beitrag: #1
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Kündigung Untermietvertrag
Moin!
-----------------------------Ich habe meiner Untermieterin fristgerecht 3 Monate zum Ende Oktober schriftlich gekündigt. Jetzt eröffnete sie mir, dass sie noch keine neue Wohnung gefunden hätte und bittet mich, nicht auf dem Termin zu bestehen. Sie würde intensiv weitersuchen. Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, fürchte aber, dass sich dadurch eine neue rechtliche Situation ergibt, bzw. sie daraus einen neuen Anspruch ableiten könnte. Wie schaut´s aus? Vielen Dank im Voraus. Holler Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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17.10.2010, 16:18
Beitrag: #2
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RE: Kündigung Untermietvertrag
Stimmt... soweit ich weiß verlängert sich das Mietverhältnis nämlich wieder automatisch wenn man nach Ablauf weiter drin bleibt... also würden dann wieder drei Monate Kündigungsfrist gelten. Du solltest ihr also am besten schriftlich die Option einräumen noch max. 3 Wochen drinzubleiben und das dann ende ist.
-----------------------------gruß, peter Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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17.10.2010, 21:21
Beitrag: #3
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RE: Kündigung Untermietvertrag
Danke erstmal.
-----------------------------Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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