. . Login | Registrieren | Impressum | Für Anwälte

Die Anwaltshotline: 0900 - 1 875 123 121
1,99 EUR/Min

inkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen
Telekom; Mobilfunknetze ggf. abweichend
(Betreiber: www.deutsche-anwaltshotline.de)
Kostenloser Ratgeber Recht, Anwaltssuche, Anwaltshotline


Antwort schreiben 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
 
Mitarbeiter für Versäumniss haftbar
30.01.2010, 12:58
Beitrag: #1
Mitarbeiter für Versäumniss haftbar
Hallo,

also meine Freundin arbeitet in der häuslichen altenpflege und sollte einen brief mit verordnungsabrechnungen bei der krankenkassenzweigstelle im nachbarort abgeben bzw. in der briefkasten werfen.
Nun da sie viel arbeitet und manchmal 2 schichten am tag hat, wo ich mir auch nicht sicher bin das dies legal ist von 5uhr - 13uhr und von 18uhr - 23uhr zu arbeiten und das 7 tage !
Aber kommen wir zum Problem, sie hat es vergessen freitags den brief einzuwerfen und ist am samstag krank geworden und lag flach mit erbrechen usw, dadurch ist ihr am dienstag der nächsten woche aufgefallen das sie den brief vergessen hat und hat dies tel. einer mitarbeiterin gesagt und diese gebeten den brief abzuholen und abzugeben, dies geschah auch und nun nach ein paar wochen soll meine freundin die verordnungskosten die zur abrechnung an die krankenkasse gingen selbst bezahlen da die krankenkasse nicht zahlen will das sie zu spät eingereicht wurden und damit keine erstattung gegeben wird.

seh ich auch ein wenn die krankenkasse sagt sie zahlt nicht,zu spät,selbst schuld. nur ist es rechtens das obwohl meine freundin nicht vorsätzlich es versäumt hat bedingt durch die krankheit das nun die chefin es ihr zu lasten legt und sie die kosten tragen muss.

gibt es nicht betriebshaftpflicht oder sonst was?` es passieren jedem mal fehler und sie hat es gemeldet und soll nun zahlen ?

vielen dank für eine antwort,

würdet uns sehr helfen

lg shane
-----------------------------
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden -->
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.02.2010, 12:00
Beitrag: #2
RE: Mitarbeiter für Versäumniss haftbar
hi!

ich würde sagen dass sie die kosten nicht zahlen muss. Klar, wer seine pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht richtig beachtet, der muss gegenüber dem Arbeitgeber geradestehen! Aber das kann nur gelten, wenn die Pflichten schuldhaft verletzt worden sind. Ich glaube in § 280 BGB steht was dazu, wann man Schadensersatz leisten muss. das gilt soweit ich weiß auch gegenüber dem Arbeitgeber!

sirius
-----------------------------
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden -->
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
-->
Antwort schreiben