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Schönheitsreperaturen
30.12.2011, 23:45
Beitrag: #1
Schönheitsreperaturen
Hallo an alle.
Ich heiße Lisa bin 50 Jahre alt und Pflegehelferin. Und mit meinen Kräften am Ende
Bin neu hier und froh dieses Forum gefunden zu haben. Hoffe das man mir hier ein wenig helfen kann.

Erst mal juhu. Bin raus aus meiner Wohnung und nu zu den Anschulgigungen von meinem Vermieter. Bin im April 2008 mit meinem Sohn in die Wohnung gezogen. Dort sind noch alte ca 35-40 Jahrealte Metallfenster drin. Kurz nach dem Einzug ging mir beim schliessen oder öffnen am Fenster was kaputt. Kippen lässt es sich problemlos, aber wenn man es ganz öffnet,hackt es oben nicht ein. Das gleiche bei meinem Sohn im Zimmer. Dieses passierte dieses Jahr im Juli.
Nach der Aussage von meinem Vermieter hätte das mein Sohn mit Gewalt kaputt gemacht. Hätte ich ihm gesagt. ( Boa bin doch echt ne Rabbenmutter. ) Bin am kochen über dessen aussage.
Viele sagen ich bin nicht für die Reperatur zuständig sondern mein Vermieter???
Mein EXvermieter sagt ich muss das tun. Wer nun??

Und jetzt noch der Teppich.Er war schon drin als wir einzogen. Dort sind Laufspuren und Brandflecken drin. Klar das wir den bezahlen,allein wegen den Brandflecken.Nun meine Frage.
Dem neuen Mieter hat er sofort zugesagt das dort in dem Zimmer was neues reinkommt, aber mir hat er es nicht gesagt. Mein Vermieter ist ein Tag später zu einem Teppichhaus gefahren und hat einen Teppich ausgesucht und lässt ihn liefern,legen und den alten entsorgen. Die komplette Rechnung von 248€ hat er mir dann in die Hand gdrückt und sagte,das am 2.1.2012 der Teppich geliefert wird und ich dann den Rest zu bezahlen habe. 48€ hat er angezahlt. Das kuriose ist,das er mich überhaupt nicht informiert hat das er den Teppich bestellt usw. Ich habe auch nichts schrieftliches bekommen. Auf der Bestellung steht der Name des Vermieters und auch seine Unterschrift.
Eine Übergabeprotokoll wie es beim Auszug eigendlich geben sollte,lehnt er kategorisch ab. Er würde dann eins machen, wenn alles reppariert ist,und der neue Mieter schon drin wohnt.
Wie verhalte ich mich da??
Und noch ein drittes. Der neue Mieter und ich möchten gerne eine Zwischenablesung der Heizung,. Dieses lehnt der Vermieter kategorisch ab. Er sagt,das die Ablesefirma das genau schätzen kann wenn abgelesen wird nach einem jahr. Ablesezeitraum ist immer im Juli.

Bin dankbar für eure Tipps.
Guten Rutsch an alle. LG Lisa
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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