Themabewertung:
|
Stellungnahme zum BTM-Verstoß
|
|
25.09.2010, 14:31
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
|
Stellungnahme zum BTM-Verstoß
Hallo,
-----------------------------mal angenommen, man wird auffällig und verurteilt wegen des Verstosses gegen das BTM-Gesetzes und ist beruflich in Einrichtungen tätig, in denen eine persönliche Sicherheitsüberprüfung notwendig ist(AKWs,Flughäfen...), und die jeweiligen Landesregierungen eine Stellungnahme diesbezüglich einfordern um sicher zu stellen ob man noch vertrauenswürdig ist. Wäre es vorteilhaft einen Anwalt zu beauftragen der dies übernimmt oder vorteilhafter diese selbst zu verfassen um evt. negative eindrücke zuvor zu kommen? Wenn ja wie detailiert sollte man eine solche Stellungnahme verfassen? Ich bedanke mich vorab rechtherzlich für Antworten Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
|||
|
29.09.2010, 19:11
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
|
RE: Stellungnahme zum BTM-Verstoß
Ab zum Anwalt... immerhin steht doch deine berufliche Zukunft auf dem Spiel! Und außerdem ist es immer gut, wenn ein Objektiver noch mal drüber schaut!
-----------------------------Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
|||
|
|
Suche
Hilfe


