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Streichen = Verpflichtung bei Auszug?
02.11.2009, 18:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2009 20:05 von Jan C. Spieldenner.)
Beitrag: #1
Streichen = Verpflichtung bei Auszug?
Hey Leude,

Würde gern mal folgendes Thema mit Euch diskutieren:
Ist ein Mieter bei Auszug dazu verpflichtet, alles zu renovieren? Ein paar Gerichtsurteile wären hierzu sicherlich hilfreich..

Beste Grüße,

euer HaNs
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04.11.2009, 20:19
Beitrag: #2
RE: Streichen = Verpflichtung bei Auszug?
Tach,

also normally hängt das Mietvertrag ab. Je nachdem was vereinbart wurde,
würde aber eher sagen: Ja, gehört dazu.

Gruß
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04.11.2009, 20:23
Beitrag: #3
RE: Streichen = Verpflichtung bei Auszug?
Es kommt im Wesentlichen darauf an, was im Auszugsprotokoll vereinbart wurde.
Denn es gibt immer wieder Klauseln im Mietvertrag, die bereits vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als unwirksam entschieden wurden,

siehe z.B.:

- bei starren Renovierungsfristen: (Bundesgerichtshof, 23.06.2004, Az.: VIII ZR 361/03).

oder

- bei einer unfairen Mieterhöhung durch den Vermieter: (Bundesgerichtshof, 09.07.2008, Az.: VIII ZR 181/07)

Wenn der Vermieter bei der Vorkontrolle feststellt, dass alles in Ordnung ist & der Nachmieter auf einmal fordert, dass man streichen solle, da die Wohnung in rot viel schöner wäre, dann kann man sich auf das vorherige Protokoll berufen.
Wir sind hier ja nicht bei "Wünsch Dir Was"...

Timo
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15.12.2010, 09:31
Beitrag: #4
RE: Streichen = Verpflichtung bei Auszug?
Also wer selbst ran muss, dem kann ich ein Blick auf dieses Fachportal fürs Streichen empfehlen http://www.baumarkt.de/suchen.htm?suchbe...chen&go=go
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