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Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
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26.11.2009, 10:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.11.2009 10:35 von Tristan.)
Beitrag: #1
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Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
Hallo liebe Forengemeinde,
-----------------------------gestern wurde gegen den Solidaritätszuschlag geklagt und das Niedersächsische Finanzgericht hat befunden, dass der "Soli" seit 2007 seine Grundlage verloren hat und damit verfassungswidrig ist. Nach der Begründung des Gerichts handele es sich bei dem Solidaritätszuschlag um eine sogenannte Ergänzungsabgabe. Diese sei aber nur für eng begrenzte Zeiträume zulässig. Sollen darüber hinausgehende Zeiträume finanziert werden, so sei eine Ergänzungsabgabe unzulässig. (mehr Infos). Derzeit gehen alle Augen nach Karlsruhe, denn das Bundesverfassungsgericht muss jetzt klären ob die Vorschriften wirklich verfassungswidrig sind. Das Gericht in Niedersachsen kann dieses nur anregen. Was meint ihr? Ist der Soli verfassungswidrig? Begründet wurde er damals ja nicht nur mit der deutschen Einheit sondern z.B. auch mit dem Golfkrieg. Das alles ist aber nun schon sehr lange her... von einer vorübergehenden Regelung kann wirklich keine Rede mehr sein. Ich denke dass das Bundesverfassungsgericht die Regelungen für verfassungswidrig erklären wird. Viele Grüße, Tristan Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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27.11.2009, 12:08
Beitrag: #2
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RE: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
naja, so neu ist die Geschichte mit der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages ja nicht. Ich glaube 2004 oder so hat schon mal ein Gericht den für verfassungswidrig gehalten und dnan hat das Budnesverfassungsgericht die Beschwerde nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Insofern glaube ich, dass da auch dieses mal nicht viel passieren wird.
-----------------------------Außerdem... selbst wenn den Soli abschafft, dann können die Politiker ja auch ne neue Steuer einführen, die den Soli quasi ersetzt. Und wenn es ums Geld verdienen geht sind die Damen und Herren in Berlin ja bekanntlicherweise immer sehr erfinderisch... n0b Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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30.11.2009, 18:17
Beitrag: #3
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RE: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
Es ist schon eine gute Sache, dass das FG Niedersachsen den Soli für verfassungswidrig hält.
Der Bund der Steuerzahler gibt den Rat für die Jahre 2007 und 2008 Einspruch gegen diese Abgabe zu erheben. Gewöhnlich sind aber diese Bescheide (2007 und 2008) bereits rechtsgültig. Man stellt sich also die Frage: Wie kann man nachträglich den berechtigten Einspruch erheben? Meiner Rechtsauffassung nach, sollte ein nachträglicher Einspruch beim FA gegen diese verfassungsmäßige Sonderabgabe möglich sein. Notfalls kann man gegenüber dem FA auch darauf verweisen, dass einem diese Tatsache nicht bekannt war (§173, neue Tatsachen), oder was meint ihr? Viele Grüße Viele Grüße<br /> Gentleman ----------------------------- Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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30.11.2009, 21:30
Beitrag: #4
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RE: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
Hallo Gentleman23,
-----------------------------ich denke nicht dass das möglich sein wird. Verwaltungsakte (und dazu gehört auch der Steuerbescheid) werden nun mal nach Ablauf der Widerspruchsfrist bestandskräftig um Rechtssicherheit für alle zu gewähren. Einwendungen kann man eben nur in der einmonatigen Widerspruchsfrist vorbringen. Irgendwann ist nun mal eben Schluss... § 173 AO denke ich passt hier nicht... denn es geht ja nicht um Tatsachen sondern um eine Rechtsfrage. Und da wird man dem Steuerzahler wohl immer vorhalten, dass er ja damals hätte Widerspruch einlegen und das vom Gericht hätte klären lassen können. Dann hätte eben nicht das FG Niedersachsen sondern schon Gericht vorher die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Insofern... Pech gehabt... ![]() Gruß, Peter Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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01.12.2009, 10:16
Beitrag: #5
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RE: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
Hallo Peter H.,
-----------------------------danke für Deine ausführliche Einschätzung der Situation. Meiner Rechtsauffassung entspricht das zwar nicht, aber ich befürchte, Du hast Recht und das FA wird so entscheiden :-( Es ist halt schade, dass ein Einspruch gegen eine verfassungswidrige Sonderabgabe an einer 1-monatigen Einspruchsfrist scheitert!! Kann man nicht doch behaupten, diese Tatsache war einem (bis zum Bekanntwerden des Urteils des FG Niedersachsen) bisher nicht bekannt? Oder gibt es noch andere Schlupflöcher/Möglichkeiten? Danke und viele Grüße Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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01.12.2009, 13:20
Beitrag: #6
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RE: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
Stimmt das denn wirklich? Ich meine bei der Pendlerpauschale haben die Finanzämter doch auch die Pendlerpauschale ausgezahlt ohne dass man unbedingt vorher Einspruch erhoben hat oder? Ist der Fall nicht genauso gelagert?
-----------------------------Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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03.12.2009, 06:08
Beitrag: #7
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RE: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig (Forderung unter Vorbehalt)
Hallo liebe Forengemeinde
-----------------------------hier mal eine eine erfreuliche Nachricht. Der Solidaritätszuschlag soll angeblich rückwirkend bis 2005 nur unter Vorbehalt erhoben werden, wofür sich Bundesfinanzminister Schäuble jetzt einsetzt. Dann gäbe es auch Geld wieder ohne dass man damals einen Einspruch erhoben hat. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2...orlaeufig- @meriodo: Bei der Pendlerpauschale war es genauso. Auch da waren die Festsetzungen wegen der Benken nur vorläufig erfolgt, deswegen gab es da ua auch Geld ohne Einspruch wieder. Viele Grüße, Tristan Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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04.12.2009, 14:49
Beitrag: #8
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RE: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
Liebe Forenmitglieder,
-----------------------------ich hatte bereits vor der Ankündigung von Hr. Schäuble einen Soli-Einspruch für die Jahre 2007 u. 2008 bei meinem zuständigen FA eingelegt. Wie schon befürchtet kam jetzt die Ablehnung des FAs wegen der verspäteten (1-monatiger) Einspruchsfrist. Da das Schreiben in einem "Beamtendeutsch" verfasst ist, wollte ich gerne einmal wissen, ob damit (nach dem Wortlaut des Schreibens) der Zug nun endgültig abgefahren ist, oder doch noch eine Möglichkeit des Widerspruchs besteht? Vor allem der vorletzte! und letzte!! Absatz ist für mich etwas verwirrend. anbei auszugsweise das Schreiben: " ...Ihr Einspruch vom 30.11.2009 gegen die ESt-Bescheide 2007 und 2008 vom 02.01.2009 bzw. 30.09.2009 Sehr geehrter ....... Ihr Einspruch ist am 02.12.2009 eingegangen udn damit verspätet, da die Einspruchsfrist bereits am 05.02.2009 bzw. am 05.11.2009 abgelaufen ist. Der Einspruch ist nur zulässig, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 Abs. 1 AO) gewährt werden kann. Sie haben weder einen entsprechenden Antrag gestellt, noch Gründe geltend gemacht, die eine solche Maßnahme rechtfertigen. Nach §110 Abs. 2 Satz 1 AO ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses, das die Verspätung verursacht hat, anzubringen. Innerhalb dieser Wiedereinsetzungsfrist sind auch die für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Gründe vorzutragen. Sollte von Ihnen kein entsprechender Antrag eingehen, ist Ihr Einspruch bereits aus diesem Grunde unzulässig. Wenn Sie die Wiedereinsetzungsfrist versäumen, kann unter den gleichen Voraussetzungen wie für die nicht eingehaltene Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden ....... (Ende des Zitates) Viele Grüße Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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05.12.2009, 20:42
Beitrag: #9
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RE: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
Hi Gentleman!
-----------------------------Ich würde sagen es ist genau der Fall eingetreten, den du befürchtet hattest... das Finanzamt lehnt eine Rückforderung ab, da die Widerspruchsfrist nicht eingehalten wurde... Da kann man wohl nix machen, es sei denn es liegt ein Grund für die Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand vor was ich aber kaum glaube... Gruß meriodo Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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09.12.2009, 14:48
Beitrag: #10
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RE: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig
Liebe Hobby-Rechtler,
-----------------------------laut den gestrigen Nachrichten und den heutigen Zeitungsberichten, haben sich offensichtlich die Finanzbehörden von Bund und Ländern dazu verständigt, den Soli nur noch unter Vorbehalt zu erheben! Auszugsweiser Pressebericht: ".... Der "Soli" wird danach rückwirkend für den Veranlagungszeitraum von 2005 an nur vorläufig festgesetzt. Steuerzahler brauchen nun nichts mehr zu unternehmen, um Geld zurückzuerhalten, falls das Bundesverfassungsgericht den "Soli" am Ende wirklich kippen sollte." Es wird mir eine Genugtuung sein, beim FA einen Widerspruch auf meinen abgelehnten Einspruch einzulegen, indem ich mich auf die gerade beschlossenen Vorlage beziehe. Mit freundlichen Grüßen Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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