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Verdacht des Betrugs
02.09.2010, 19:21
Beitrag: #1
Verdacht des Betrugs
Guten Tag,
vor kurzem hat sich bei mir folgendes ereignet. Ich habe eine fnanzeige bekommen, da ich angeblich Konzertkarten unter falschem Namen und Kontoverbindung gekauft haben soll. Nachdem ich meine Aussage gemacht habe, wurde das Ermittlungsverfahren nach kurzer Zeit wieder eingestellt, da die Schuld des Täters als zu gering anzusehen ist. Man konnte mir also nicht nachweisen, dass ich die Karten wirklich unter falschen Namen gekauft hätte, was ich natürlich nie getan habe.
So, nun kommt eine Woche später ein Schreiben vom Anwalt des Klägers auf Schadensersatzforderung in Höhe von 239€! Diese solle ich doch bitte schnellstmöglich begleichen mit der Begründung: Laut Schreiben der Staatsanwaltschaft ist das Strafverfahren zwar eingestellt worden; Sie sind dennoch verpflichtet, alle in diesem Verfahren entstandenen Kosten im Rahmen des Schadenersatzes zu übernehmen.

So, nun frage ich mich: Muss ich das wirklich? Denn die Karten habe ich niemals gekauft, eine Schuld konnte nicht bewiesen werden. Wieso soll ich nun für etwas zahlen, dass ich nie begangen habe..

Mfg
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung.
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02.09.2010, 20:10
Beitrag: #2
RE: Verdacht des Betrugs
Hallo!

Also an sich sind Zivilverfahren (Schadensersatzklage) und Strafverfahren (Ermittlungen der StA) zwei ganz unterschiedliche Verfahren. Insofern muss jemand, der Schadensersatz geltend macht erst einmal vollumfänglich darlegen, warum er dazu berechtigt sein soll. Wenn die Staatsanwaltschaft schon Aussagen gesammelt hat, die gegen denjenigen sprechen dann sind das natürlich auch im Zivilprozess verwertbare Indizien. Wenn aber bei der StA nichts rausgekommen ist, dann kann der Anwalt auch erst mal keine Kosten verlangen. Denn das Verfahren der StA zahlt der Staat. Insofern kann der Anwalt der Gegenseite auch gar keine Gebühren dafür verlangen. Die Frage ist, wofür er überhaupt abrechnet. Dazu würde ich ihn mal befragen. Ansonsten würde ich darauf verweisen, dass die Staatsanwaltschaft eben nicht beweisen konnte wer es war und man deswegen auch nicht zur Zahlung verpflichtet ist.

Gruß
PEter
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02.09.2010, 20:39
Beitrag: #3
RE: Verdacht des Betrugs
Hey, vielen Dank für die super Antwort!
Der Anwalt des Klägers begründet die Geldforderung damit, dass der Kläger eine Verfahrensgebühr in Höhe von 150€ bezahlen musste (So heißt es im Schreiben des Anwalts: "..unsere Mandantin genötigt, eine Stranfanzeige gegen sie zu erstatten, um richtige Adresse und den korrekten Namen zu erhalten. Hierdurch sind weitere Kosten in Höhe von 150€ entstanden, die von Ihnen zu übernehmen sind"), und diese jetzt ersetzt haben will. Dazu kommen dann noch Gebühren dafür, dass der Anwalt mir dieses Schreiben hat zukommen lassen..

MfG Smile
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