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Verfall von Geldanspruch?
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23.11.2009, 19:42
Beitrag: #1
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Verfall von Geldanspruch?
Guten Tag,
-----------------------------kann man denn als Onlinehändler nach über 2 Jahren von einem Kunden Geld fordern, das man bei einer Umtauschaktion versehentlich auf des Kunden Konto überwiesen hat? Also praktisch wenn mehr Geld aufs Konto des Kunden überwiesen wurde als nötig und es beide Parteien nicht bemerkten. Das Problem ist, dass der Händler noch keinen Beweis erbracht hat, ob er wirklich mehr Geld als nötig überwiesen hat und auch der Kunde selbst hat keine Überweisungskopien mehr. Der Händler droht nichtsdestotrotz aber mit gerichtlichem Mahnungsschreiben. Verfällt denn evtl der Anspruch des Händlers nach genannter Zeitfrist? Verfällt er evtl auch, weil das Geld aus Eigenverschulden auf das Konto des Kunden überwiesen wurde? Und hat nicht der Händler Beweisschuld zu tragen? Welches Gesetz greift denn hier? Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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24.11.2009, 08:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2009 08:50 von Tristan.)
Beitrag: #2
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RE: Verfall von Geldanspruch?
Hallo glacios,
-----------------------------so etwas richtet sich nach dem normalen Zivilrecht, also dem BGB. Da ist auch geregelt wann Ansprüche verjähren, also nicht mehr - auch nicht gerichtlich - durchgesetzt werden können, obwohl sie eigentlich noch bestehen. Allerdings beträgt die Frist 3 Jahre (§ 195 BGB), vorher kann das Geld also noch zurückgefordert werden - jedenfalls in der Theorie... das Problem ist eher dass ja bewiesen werden muss dass tatsächlich zu viel überwiesen wurde. Und das muss natürlich derjenige beweisen, der das Geld zurück haben will. Allerdings gibt es doch Kontoauszüge oder Belege bei Überweisungen... nur wenn die verschwunden sind, dann sieht es wohl schlecht für den Onlinehändler aus. Viele Grüße, Tristan Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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24.11.2009, 09:12
Beitrag: #3
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RE: Verfall von Geldanspruch?
Hallo Tristan,
-----------------------------das mit der verjährung mag ja stimmen, aber es kann nur nur etwas verjähren was auch besteht also wenn der onlinehändler aus eigener schuld zu viel geld überwiesen hat kann er das doch eh nicht wiederverlangen und es kommt gar nicht darauf an wie lange das her ist!? Gruß s. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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24.11.2009, 23:09
Beitrag: #4
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RE: Verfall von Geldanspruch?
(24.11.2009 09:12)sirius2 schrieb: Hallo Tristan, Danke erstnal für die Antworten. Ja genau das frage ich mich letzten Endes auch. Ist es denn dann nicht eine Art "Geschenk"? Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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25.11.2009, 07:42
Beitrag: #5
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RE: Verfall von Geldanspruch?
Hab grad diesen Beitrag hier aus dem Ratgeber gefunden:
-----------------------------http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mein...alten.html Da steht nämlich: Zitat:Grundsätzlich ist das der Fall, da der Kunde um die Summe ungerechtfertigt bereichert ist, die nicht von seinem Konto abgebucht wurde. Deshalb hat die Bank einen Rückzahlungsanspruch nach § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der lautet: "Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet". Da wird ja auch zu viel Geld aus dem Automaten ausgezahlt und der Kunde muss das Geld zurückzahlen. Auf Schusseligkeit etc. kommt es also nicht oder sehe ich das falsch? Gruß justin Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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