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Vollstreckungsrecht am Drittschuldner
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15.09.2010, 11:57
Beitrag: #1
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Vollstreckungsrecht am Drittschuldner
Meine Frage betrifft das Vollstreckungsrecht.
-----------------------------Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin. Ich bekomme Übergangsgeld und meine Freundin Leistungen nach SGB II, nun wird mein Übergangsgeld (was von der Rentenversicherung bezahlt wird) bei der SGB II Leistung der Bedarfsgemeinschaft angerechnet und nur noch ein Differenzbetrag ausgezahlt. Beide Beträge (Übergangsgeld und SGB II Leistung) gehen auf das Konto meiner Freundin, da ich kein Konto mehr bekomme auf Grund meiner Schufa einträge. Auch ist es nicht möglich ein sogenanntes P-Konto zu bekommen, da Banken nur zur Umwandlung gezwungen werden können aber nicht zur Neueröffnung. So nun zu meinem eigentlichen Problem: Ich weis das bei meiner Freundin auf Herrausgabe meines Auszahlungsanspruches geklagt werden kann und Sie dann Drittschuldner wäre. Nun gehen aber auch alle Kosten der Bedarfsgemeinschaft von Ihrem Konto, weswegen ich eigentlich keinen Auszahlungsanspruch hätte, da Sie ja Forderungen gegen mich hat, weil ich ja die Hälfte der Kosten (Miete, Strom u.s.w.) tragen muss. Ausserdem habe ich noch Schulden bei Ihr, die Sie gerne wiederhaben möchte. Müsste Sie in so einem Fall als Drittschuldner den Anspruch des Gläubigers befriedigen oder zählt erstmal Ihr eigener Anspruch und der Anspruch auf Beteiligung an den Kosten der Bedarfsgemeinschaft meinerseits? Und wenn Sie zahlen muss, wird dann das Übergangsgeld und mein Teil vom Harz IV gepfändet? Wenn ja, dann würde Sie ja meine Schulden mitbezahlen, da Sie ja weniger Harz IV bekommt weil mein Übergangsgeld angerechnet wird. Ich bedanke mich für die Antworten schon im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen Jens P. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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17.10.2010, 16:19
Beitrag: #2
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RE: Vollstreckungsrecht am Drittschuldner
Rechtlich kann ich auch nicht helfen... aber bei der Ethikbank gibt es Kunden auch für Leute mit Schufaeinträgen.
-----------------------------Das würde ich mir holen und dann schleunigst mein Geld da runter nehmen.... sonst ist es eventuell weg. Gruß, peter Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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