Themabewertung:
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Wegnahme von Eigentum bei Getrenntlebenden
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06.10.2010, 09:00
Beitrag: #1
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Wegnahme von Eigentum bei Getrenntlebenden
Die getrennt lebende Ehefrau hat mit dem Schlüssel des gemeinsamen Sohnes Gegenstände aus der Wohnung des Ehemanns geholt. Ein Teil der Sachen ist nachweislich vom Ehemann nach der Trennung angeschafft worden. Hintergrund war die Auflösung des Hausstandes wegen eines bevorstehenden Hausverkaufes aufgrund finanzieller Probleme.Der Ehemann ist kann sich dazu nicht mehr äußern ,da er schwer krank ist. Ist das Diebstahl?
-----------------------------Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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27.10.2010, 15:40
Beitrag: #2
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RE: Wegnahme von Eigentum bei Getrenntlebenden
Klingt mir schon danach.. da der Ehemann (sofern es nicht Gegenstände sind, die nachweislich beiden Ehepartnern gehören) noch das Eigentum besitzt..
-----------------------------somit bricht die frau fremdes gewahrsam und begründet neues ergo diebstahl, § 242 stgb.. ich würde mich jedoch eher der zivilrechtlichen seite hingeben und auf schadensersatz bzw. herausgabe klagen.. gruß nino Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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01.11.2010, 23:59
Beitrag: #3
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RE: Wegnahme von Eigentum bei Getrenntlebenden
Hallo Nino,
-----------------------------es war mir in dem Fall vor allem wichtig. den Sachverhalt zu klären, wenn ich diesen Vorwurf äußere, dass ich mich nicht der Verleumdung schuldig mache. Moralisch ist das was da abging auf jeden Fall mehr als verwerflich. und danke auf jeden fall für die antwort. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung. |
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