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Die Fahrerlaubnis ist Segen und Fluch zugleich. Hat man ihn, freut man sich. Ist der Führerschein weg, ärgert es einen um so mehr. Für viele Berufstätige ist die Fahrerlaubnis nicht nur notwendig, sondern unverzichtbar. Aus diesem Grund sollte man genau wissen wie und wann der Führerschein entzogen werden kann.
Zu den häufigsten Gründen des Fahrverbotes gehört die Tempoüberschreitung.
Aber Vorsicht: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Überschreitung von mehr als 25 km/h erwischt wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.
Ausnahmen gibt es für erstmalige Geschwindigkeitssünder, aber auch in Härtefällen (Härteklausel), wenn also durch den Entzug der Arbeitsplatz stark gefährdet ist. Dann gibt es die Möglichkeiten, das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Ein Anwalt kann diese Umwandlung bei einem Gericht beantragen.
Generell gilt ab einem Wert von 1,1 Promille ist die Fahrerlaubnis für 6 Monate weg und es muss mit einer Geldstrafe ab 40 Tagessätzen gerechnet werden. Bei niedrigeren Werten wird die Fahrtüchtigkeit durch den Polizeibeamten festgestellt und bewertet.
Beim Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist die Sachlage komplizierter. Nach einem Fahrverbot muss in solchen Fällen die Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden. In vielen Fällen geschieht das mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Fällt dabei die MPU negativ aus, so muss die Untersuchung wiederholt werden.
Im Normalfall wird der Führerschein bei der Behörde abgegeben, die den Bußgeldbescheid erlässt. Das Fahrverbot wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben wird. Eine Ausnahme bilden hier Ersttäter. Diese haben eine Schonfrist von vier Monaten. Sie können in dieser Zeit den bevorstehenden Führerscheinentzug planen und Vorsorgen treffen.
Das Verkehrsministerium beabsichtigt die Neureglung des Punktesystems. Es soll einfacher und übersichtlicher werden. Hauptmerkmal ist, dass es keine Kopplung des Bußgeldes an die Eintragung in der Verkehrssünderdatei in Flensburg geben wird.
Der Führerscheinentzug droht dann künftig bereits bei 8 Punkten, wobei erwähnt werden muss, das es dann für einen schweren Verstoß auch nur 2 Punkte (derzeit bis zu 8 Punkte) geben würde.
Zudem finden Einträge in Flensburg nur noch statt, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist. Da der vorgelegte Entwurf noch keine Gesetzesvorlage ist, entscheidet sich die Ausführung noch.
