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01.01.1970
Hallo lieber Leser,

von einer Beamtenbeleidigung spricht man immer dann, wenn Amtsträger im Dienst oder in Bezug auf ihren Dienst beleidigt werden. Dabei handelt es sich um eine Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB).

In der Regel werden bei Beamtenbeleidigungen Geldstrafen verhängt. Allerdings gibt es keinen Katalog, in dem die Beleidigungen mit der Höhe ihrer Geldstrafen festgelegt sind. Vielmehr entscheiden die Richter anhand der Umstände des Einzelfalls und des Einkommens des Täters. So kann die Geldstrafe nur 150 aber auch bis zu 6.000 Euro oder mehr betragen.

Wir haben für Sie einige Beleidigungen zusammengetragen und verraten, wie teuer Beamtenbeleidigungen werden können. So sind für das Duzen eines Polizisten ca. 600 Euro fällig. Die Beschimpfungen "Sie sind ja krankhaft dienstgeil" oder "Du Schlampe" bringen immerhin 800 beziehungsweise 1.900 Euro ein. Die vollständige Liste finden Sie hier: Liste der Beamtenbeleidigungen und Geldstrafen.

Einen Aufschrei in der Justiz gab es seinerzeit, als Dieter Bohlen einen Polizisten duzte. Der Amtsrichter weigerte sich damals, eine Geldstrafe zu verhängen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg legte dann Beschwerde beim Landgericht Hamburg ein. Dieses bestätigte allerdings die Entscheidung des Amtsgerichts und ließ verlautbaren: "Das Duzen des Polizeibeamten ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass Herr Bohlen augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag legt und das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen gehört, nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten". Ob ein Richter dieses auch für normale Bürger so sieht, bleibt aber zu bezweifeln.

Schließlich ist es Ihr gutes Recht.

Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre



Geschäftsführer Recht-gehabt.de


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