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01.01.1970
Hallo lieber Leser,

Urlaub gehört zu den wichtigsten Dingen der Deutschen. Umso besser ist es, wenn man seine Rechte auf Urlaub kennt. Häufig sind Auseinandersetzungen um die Urlaubszeit schon vor den Arbeitsgerichten gelandet. Die Erholung war spätestens danach wieder dahin.

In § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) heißt es "Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub". Der zu gewährende Urlaub beträgt dabei jährlich mindestens 24 Werktage. Der Arbeitnehmer hat jedoch nur dann einen Anspruch dieser Höhe, wenn die Arbeitspflicht an 6 Werktagen besteht, da das BUrlG noch auf der früher üblichen 6-Tage-Woche basiert. Entsprechend hat eine "Umrechnung" zu erfolgen, wenn die Arbeitsverpflichtung an weniger als 6 Tagen besteht.

Wer erst einmal seinen Urlaub erhalten hat, der möchte ungern am Strand gestört werden. Der Chef darf daher nicht im Urlaub anrufen. Auch kann der Chef den Urlaub nicht einfach rückgängig machen und den Angstellten zurückrufen. Dieses ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Selbst dann muss der Angestellte aber noch zustimmen.

Schlimmer dran ist hingegen derjenige, der im Urlaub erkrankt. Wer arbeitsunfähig ist und dieses durch ein ärztliches Attest nachweisen kann, erhält nach der Rückkehr Ausgleichstage für die Krankheitszeiten. Dabei sind allerdings ein paar wichtige Punkte zu beachten.

Mehr Informationen zu Ihren Rechten im Urlaub jetzt unter: Meine Rechte im Urlaub

Wir wĂĽnschen Ihnen eine erholsame Urlaubszeit.

Schließlich ist es Ihr gutes Recht.

Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre



Geschäftsführer Recht-gehabt.de


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