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- Aktuell: Die NPD-Versammlung (19.12.2011)
- Was darf der Verfassungsschutz eigentlich? (05.12.2011)
- Finanzkrise in Griechenland - Die Fakten einfach und präzise (21.11.2011)
- Studienkosten steuerlich absetzen? (07.11.2011)
- Der Bundestrojaner - Fluch oder Segen? (24.10.2011)
- Nur jetzt: 40,- Euro gewinnen - wir feiern 3 Jahre Recht-gehabt.de (10.10.2011)
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- Warnung vor Fahrkartenkontrollen über Facebook (12.09.2011)
- Kündigung wegen Krankheit - Rechtsirrtum?! (29.08.2011)
- Ärztepfusch - was steht mir zu? (15.08.2011)
- Rechtsspezial: Die Risiken beim Onlinebanking (01.08.2011)
- Facebook-Party: Was Sie bei Veranstaltungseinladungen beachten sollten (18.07.2011)
- Aufgepasst: Flugverspätungen-/annulierungen (04.07.2011)
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- Neu: Meine Rechte als Arbeitnehmer (01.01.1970)
- Exklusiv: Rechtsfragen rund um Winter, Weihnachten und Silvester (01.01.1970)
- Exklusiv: Neuer Bußgeldkatalog 2009 und alles über Versicherungen (01.01.1970)
- Aufgepasst: Meine Rechte als Praktikant online (01.01.1970)
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- Neu: Meine Rechte im Restaurant - jetzt auf Recht-Gehabt.de! (01.01.1970)
- Neue Antworten: Ihre Rechte anschaulich erklärt - auf Recht-gehabt.de (01.01.1970)
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- Aufgepasst: Aufhebungsverträge und Altersteilzeit (01.01.1970)
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- Neu: Meine Rechte & Pflichten als Erbe - Recht-gehabt.de (01.01.1970)
- Aufgepasst: Ihre Rechte bei der Bundestagswahl (01.01.1970)
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Urlaub gehört zu den wichtigsten Dingen der Deutschen. Umso besser ist es, wenn man seine Rechte auf Urlaub kennt. Häufig sind Auseinandersetzungen um die Urlaubszeit schon vor den Arbeitsgerichten gelandet. Die Erholung war spätestens danach wieder dahin.
In § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) heißt es "Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub". Der zu gewährende Urlaub beträgt dabei jährlich mindestens 24 Werktage. Der Arbeitnehmer hat jedoch nur dann einen Anspruch dieser Höhe, wenn die Arbeitspflicht an 6 Werktagen besteht, da das BUrlG noch auf der früher üblichen 6-Tage-Woche basiert. Entsprechend hat eine "Umrechnung" zu erfolgen, wenn die Arbeitsverpflichtung an weniger als 6 Tagen besteht.
Wer erst einmal seinen Urlaub erhalten hat, der möchte ungern am Strand gestört werden. Der Chef darf daher nicht im Urlaub anrufen. Auch kann der Chef den Urlaub nicht einfach rückgängig machen und den Angstellten zurückrufen. Dieses ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Selbst dann muss der Angestellte aber noch zustimmen.
Schlimmer dran ist hingegen derjenige, der im Urlaub erkrankt. Wer arbeitsunfähig ist und dieses durch ein ärztliches Attest nachweisen kann, erhält nach der Rückkehr Ausgleichstage für die Krankheitszeiten. Dabei sind allerdings ein paar wichtige Punkte zu beachten.
Mehr Informationen zu Ihren Rechten im Urlaub jetzt unter: Meine Rechte im Urlaub
Wir wĂĽnschen Ihnen eine erholsame Urlaubszeit.
Schließlich ist es Ihr gutes Recht.
Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre

Geschäftsführer Recht-gehabt.de
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Kaum wird es wieder warm, entdecken Nachbarn Ihren Lieblingssport: Das Grillen auf dem Balkon.
Ob man auf dem Balkon überhaupt Grillen darf und was zu tun ist, wenn die Grillparty auf dem Balkon zu laut wird oder gar ausartet, das erfahren Sie bei uns.
Raucht und lärmt es einmal wieder von nebenan, so sollte jedenfalls die trocknende Wäsche wieder in die Wohnung geholt und dieser Beitrag gelesen werden.
Abgeschleppt?
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Unerlaubterweise auf fremden Grundstücken zu parken hat meist einen Haken: Den Abschlepphaken. Und an diesem zu hängen kostet häufig viel Geld.
Abschleppunternehmen berechnen nicht nur für den Abschleppvorgang als solchen. Oft kommen auch noch Standgebühren auf dem Verwahrplatz hinzu. Der Abschlepphaken zieht also meist auch noch viel Geld aus der Tasche. Welche Kosten angemessen sind, erfahren Sie in unserem Spezial zum Abschleppen.


