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01.01.1970
Hallo lieber Leser,

die Erkrankungen durch EHEC waren zuletzt eines der wichtigsten Themen in der deutschen Presse. Mittlerweile geht die Anzahl der Patienten glücklicherweise zurück.

Jetzt stellen sich jedoch ganz andere Fragen - vorallem für die Landwirte, die ihr Obst und Gemüse wegen der staatlichen Warnungen nicht absetzen konnten. Gerichtlich wird aller Voraussicht nach bald geklärt werden müssen, ob der Staat vor dem Verzehr so weitreichend warnen durfte.

Die Landwirte können sich insofern auf ihr Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit berufen. In dieses Grundrecht wurde durch die staatlichen Warnungen eingegriffen. Andererseits kommt dem Staat auch eine Schutzpflicht zu. Er ist verpflichtet seine Bürger zu schützen. Ist die genaue Ursache einer Epedemie unklar, so darf er möglicherweise auch bei einem bloßen Verdacht der Infizierung bestimmter Gemüsesorten eine Warnung aussprechen.

In unserem Spezial "EHEC - die rechtlichen Folgen" erklären wir Ihnen, ob der Staat bei - möglicherweise ungerechtfertigen - Warnungen Entschädigungen zahlen muss und wie weit seine Schutzpflicht für den Bürger geht.

Was meinen Sie? Schossen die staatlichen Warnungen über ihr Ziel hinaus? Diskutieren Sie mit uns im Blog.

Schließlich ist es Ihr gutes Recht.

Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre



Geschäftsführer Recht-gehabt.de


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