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01.01.1970
Hallo lieber Leser,

die Weihnachtszeit und damit auch der zeitweilige finanzielle Ruin, aufgrund des exzessiven Beschenkens der Liebsten, sind überstanden; so füllt sich mit der Zeit nun auch wieder das eigene Portemonnaie.
Gerade dann sollte man sich mal mit dem Thema "SCHUFA" auseinandergesetzt haben, wenn man wieder die finanziellen Möglichkeiten für private bzw. gewerbliche Investitionen zu nutzen bereit ist.
Wir behandeln exklusiv für Sie die Datenerhebung der SCHUFA mit den einzelnen Rubriken, die exakten Auskünfte der SCHUFA an Dritte als auch das beliebte Thema der Selbstauskunft.
Gut informiert sollte man auch vor allem dann sein, wenn es zu einem unberechtigten SCHUFA-Eintrag gekommen ist – wie sie dagegen vorgehen können? Wie sagen es Ihnen, unter: SCHUFA.

Pünktlich zum Neuen Jahr gab es in Deutschland vielerlei Änderungen im Erbrecht, die für alle Erbfälle, die nach dem 31. Dezember 2009 eintreten:

1. Pflichtteilentziehung vor unliebsamen Verwandten
Es ist nicht mehr möglich, den Verwandten problemlos den Pflichtteil zu entziehen; hierfür bedarf es nun der rechtskräftigen Verurteilung aufgrund einer vorsätzlichen Straftat. Ohne Pflichtteil bleiben auch die, die den Erblasser körperlich schwer misshandelt haben oder ihn sogar umbringen wollten.

2. Die Anrechnung von Geschenken ist geringer
Nur die Geschenke bis ein Jahr vor dem Tod des Erblassers werden dem Erbe komplett zugeschlagen, Geschenke zwei Jahre vor dem Tod noch zu 90 Prozent, drei Jahre zu 80 Prozent usw.

3. Aufschub der Erben-Auszahlung
Wer andere Erben auszahlen muss, kann nun Zahlungsaufschub bei Gericht beantragen. Dies gilt nun für ALLE Erben. Wie lang dies im Einzelfall ist, regeln die Gerichte – meist 12 – 18 Monate.

4. Entschädigung für die Eltern-Pflege
Wer seine alten Eltern vor dem Tod gepflegt hat, kann vorab vom Erbe eine „Vergütung“ hierfür verlangen. Diese richtet sich nach den Sätzen der Pflegeversicherung und besteht ohne Einschränkungen.

5. Trotz Erbausschlagung – Pflichtteil bekommen
Ist ein Erbe an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden, hat man die Möglichkeit es innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen und trotzdem noch den Pflichtteil zu erhalten.

Schließlich ist es Ihr gutes Recht.

Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre



Geschäftsführer Recht-gehabt.de


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Skifahren ist gefährlich. Diese Regeln sollte jeder kennen, bevor er sich auf Board oder Ski schwingt.

Jeder Wintersportler sollte 10 goldene Regeln beachten. Macht er das nicht, hat er hoffentlich eine Haftpflichtversicherung und keinen Alkohol im Blut oder jemanden der nicht weiß, wie er beim Skiunfall haftet.

Das alles interessiert denjenigen nicht, der sich über Schneemangel beklagt und den Reisepreis mindern will.

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Das ändert sich 2010

» Spezialbeitrag: Das ändert sich 2010

Jahreswechsel bringen Änderungen mit sich. 2010 gehen gute und schlechte Änderungen Hand in Hand.

Freuen kann sich, wer weniger Steuern zahlt, mehr Kindergeld erhält oder im Ausland mit dem Handy telefoniert.

Wer stattdessen Auto fährt und das entweder ohne Plakette oder zu schnell, der wird eher mit neuen Umweltzonen oder Strafzetteln aus dem Ausland jonglieren müssen. Auch der Liebe zur Glühlampe wird weiter das Licht ausgeknipst.

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