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18.07.2011
Hallo lieber Leser,

erst Thessa, dann die CDU in Hasloh. Ungewollt öffentliche Partyeinladungen über Facebook ereilen nicht nur Kinder sondern auch hartgesottene Politiker. Wer einen Haken nicht richtig setzt, der lädt nicht nur seine Freunde sondern alle Mitglieder auf Facebook ein.

Spricht sich eine derartige Veranstaltung erst einmal herum, so ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass plötzlich zahlreiche Menschen zu der Veranstaltung erscheinen.

Kommt es dann zu Ausschreitungen oder Vandalismus stellt sich die Frage, ob der Einladende für die Kosten aufkommen muss. Diese können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Oft fallen nicht nur Reinigungskosten an sondern auch ein etwaiger Polizeieinsatz will bezahlt werden. Aber nicht nur die Stadt will ihre Kosten erstattet bekommen. Kommt es beispielsweise zu Schäden bei den Nachbarn, so werden auch diese sich an den Einladenden wenden.

Was Sie daher beachten müssen, wenn Sie eine Veranstaltung über Facebook erstellen wollen, das erfahren Sie hier in unserem Spezial zur Rechtslage bei Facebook-Parties.

Schließlich ist es Ihr gutes Recht.

Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre



Geschäftsführer Recht-gehabt.de


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    Facebook-Parties

    » Spezialbeitrag: Facebook-Parties

    Erst Thessa, dann die CDU. Ungewollte Partyeinladungen über Facebook ereilen nicht nur Kinder sondern auch hartgesottene Politiker.

    Kommt es zu Ausschreitungen oder Vandalismus muss meist der Einladende für Schäden aufkommen. Nicht nur CDU Politiker fordern mittlerweile ein Facebook-Party Verbot.

    Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Facebook-Partys veranstalten erfahrn Sie hier: Facebook-Party.

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    Neu: Anwalt fragen

    » Spezialbeitrag: Neu: Anwalt fragen

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    Flugverspätung - Rechte?

    » Spezialbeitrag: Flugverspätung - Rechte?

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    Die aktuelle Rechtslage und alles Wissenswerte zu Ihren Rechten finden Sie ab sofort in unserem neuen Urlaubsspezial.

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